Machen Sie Ihren Altbau „klimafit“
Nach Angaben der deutschen Energieagentur (dena) verbrauchen Altbauten im Durchschnitt rund viermal so viel Energie wie Neubauten – und das sind vier von fünf Häusern in Deutschland. Besonders bei Häusern, die vor 1984 errichtet wurden, können sich die Energiesparpotenziale bei konsequenter energetischer Modernisierung auf bis zu 80 Prozent summieren. In ihrem Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ hat die dena bereits an über 140 Häusern nachgewiesen, dass
sich hier die Werte aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten sogar um bis zu 50 Prozent unterschreiten lassen.
Staatlich gefördert: Energieberatung
Wer jetzt wissen möchte, wo die Sparmöglichkeiten in seinem Haus sitzen, kann eine Energieberatung vom Staat fördern lassen. Das Programm „Energiesparberatung vor Ort“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt einen Teil der Kosten. Gerade im Altbau sollte auf diese Möglichkeit zurückgegriffen werden, rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Modernisierungsmaßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept eingebunden sein, das Gebäudehülle, Dach und Fenster ebenso berücksichtigt wie Heizung oder erneuerbare Energien. So ist beispielsweise ein Austausch der Fenster wenig sinnvoll, wenn im Mauerwerk Wärmebrücken bestehen bleiben. Folgerichtig gewährt der Gesetzgeber die Förderung nur, wenn die Beratung sich auf das Gesamtgebäude und nicht nur auf Teilgewerke bezieht.
Energieausweis teilweise ab 1. Juli Pflicht
Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 verpflichtend, ab 1. Januar 2009 gilt die Pflicht auch für später errichtete Wohngebäude. Ab diesen Terminen sind Energiesparberatungen in Verbindung mit der Erstellung des Gebäudeenergieausweises nicht mehr förderfähig, clevere Eigentümer sollten daher schnell handeln. Den Ratgeber „Energieausweis und Energieberatung“ gibt es unter www.bsb-ev.de oder Telefon 030-3128001.
Infokasten: Das muss ein Energieberater können:
- Er muss Architekt oder Ingenieur sein, der durch berufliche Tätigkeit oder Aus- beziehungsweise Fortbildung die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben hat,
- oder Absolvent der Lehrgänge der Handwerkskammern zum geprüften Gebäudeenergieberater (HWK) sein
- oder andere geeignete Ausbildungskurse absolviert haben
- oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen gelistet sein.
Nicht förderfähig sind Energieberater, die ein wirtschaftliches Eigeninteresse mitbringen, also für einen Energieversorger, Heizungsbauer oder Bauhandwerksbetrieb arbeiten.