Wärmedämmung, die wenig kostet und viel spart
Oft hört man, Wärmedämmung sei teuer und lohne sich kaum – doch das stimmt nicht. Dämmung kann an verschiedenen Bauteilen eines Hauses eingesetzt werden, ist oft kostengünstig und sorgt für spürbare Energieeinsparungen. In diesem Beitrag stelle ich sechs effektive Maßnahmen zur Wärmedämmung vor und erkläre, warum sich jede einzelne lohnt.
Inhalt
Energieeffizienz aus dem Fokus
In den letzten Jahren ist die Energieeffizienz der Gebäude in den Hintergrund geraten. Die Wärmewende fokussiert sich mittlerweile fast nur noch auf die Wärmeerzeugung: den Wechsel von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung. In energetische Sanierungen wird immer weniger investiert. Die Sanierungsrate lag 2024 auf einem historischen Tiefstand von 0,69 %. Um die gesetzten Klimaziele zu erreichen, müsste sie bei rund 2 % liegen.
Das Haupthindernis bei Sanierungen sind gestiegene Bau- und Materialkosten. Damit wird es für Sie als Eigentümer noch schwieriger, die Rentabilität geplanter Maßnahmen zu erreichen. Durch eine große Anzahl an Einflussfaktoren lässt sich die langfristige Wirtschaftlichkeit ohnehin nur schwer berechnen. Ein Teil der energetischen Sanierungen könnte auch als Instandhaltungsmaßnahme anfallen.
Hinzu kommen die regulatorischen Unsicherheiten rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Unklarheiten über die Förderung. Politische Debatten über das Gesetz verunsichern Eigentümer und halten sie zusätzlich von Investitionen ab.
Wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren ändern? Immerhin berücksichtigt die kommunale Wärmeplanung die künftige Entwicklung des Wärmebedarfs, also auch den Umfang der Gebäudesanierung. Viele Städte und Gemeinden gehen von einer Senkung des Heizenergiebedarfs aus. Doch wie sie diese Senkung erreichen wollen, ist oft unklar. Diese Annahme wird nur getroffen, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung leichter oder mit geringerem Aufwand zu erreichen. Wirkliche Bemühungen, den Wärmebedarf wirksam zu reduzieren, sind aber nur in wenigen Städten und Gemeinden zu erkennen.
Effizienz lohnt sich besonders für Wärmepumpen
Die effizienteste Heizungstechnologie, die Wärmepumpe, arbeitet besonders wirtschaftlich, wenn geringe Temperaturen ausreichen und wenig Heizenergie benötigt wird. Das wird durch größere Heizflächen und geringeren Wärmebedarf erreicht. Jede Maßnahme am Gebäude, die Wärmeverluste wirksam reduziert, sorgt damit für eine bessere Effizienz einer Wärmepumpe. Für eine spürbare Effizienzverbesserung können schon geringe Maßnahmen ausreichen.
Damit bestätigt sich wieder die Weisheit: Die preiswerteste kWh ist die, die nicht erzeugt und bereitgestellt werden muss. Für Wärmepumpen bedeutet das, jede nicht benötigte kWh Heizwärme, spart dauerhaft rund ⅓ kWh Strom.
6 attraktive Maßnahmen zur Wärmedämmung
Bei Wärmedämmung denken viele zuerst an die Außendämmung der Fassade. Doch es gibt weitere Maßnahmen, die deutlich geringere Investitionen erfordern und sich für Eigentümer oft viel schneller auszahlen als die Fassadendämmung.
Grundsätzlich gilt: Jedes ältere Bauteil eines Gebäudes kann durch Wärmedämmung erheblich verbessert werden. Dämmung kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden und ganz unterschiedliche Formen annehmen.
Diese sechs Maßnahmen zeigen, welche Dämmung mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand umsetzbar ist. Einige davon können Eigentümer selbst umsetzen.
Heizungsrohre im Keller dämmen
Alle Heizungs- und Warmwasser-Leitungen in unbeheizten Räumen sollten gedämmt sein und dafür sorgen, dass weniger Wärme verloren geht. Ob Wärme über die Rohre entweicht, können Sie selbst prüfen: Fassen Sie die Rohre an, sind sie warm oder heiß? Dann geht Energie verloren und Sie sollten die Rohre dämmen.
Ungedämmte, zugängliche Leitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, müssen nach § 69 Abs. 2 GEG gedämmt werden. Nur wer seit mindestens 01.01.2002 im eigenen Haus mit maximal 2 Wohnungen wohnt, ist davon ausgenommen. Die Pflicht greift in dem Fall erst bei einem Eigentümerwechsel.
Maßnahme: Die Dämmung der Rohrleitungen ist in Eigenleistung möglich. Passende Dämmschalen aus Mineralwolle oder PE-Schaum finden Sie im Baumarkt. Die Dicke der Dämmung sollte mindestens dem Rohrdurchmesser entsprechen.
Kosten: 2 bis 5 EUR pro Meter Rohr (ca. 50 bis 150 € für ein EFH)
Förderung: Eine nachträgliche Dämmung ungedämmter oder ungenügend gedämmter Rohrleitungen wird in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme gefördert. Die Gebäude dürfen nicht mehr als 5 Wohneinheiten haben und die Heizung mit fossilen Brennstoffen darf nicht älter als 20 Jahre alt sein. Die Förderung beträgt 15 % der Investitionskosten und wird als Zuschuss ausgezahlt. In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht er sich auf 20 %. Eine Antragsstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Einsparung: maximal 5 % der Heizenergie
Amortisationszeit: 1 bis 2 Jahre
Dämmung von Rollladenkästen
Ältere, unsanierte Gebäude haben oft noch Rollladenkästen, die im Mauerwerk integriert sind. In diesen Kästen befindet sich meistens ein Hohlraum ohne Dämmung. Wenn Sie die Revisionsklappe öffnen, können Sie nachprüfen, ob der Zwischenraum gedämmt ist. Ist das nicht der Fall, lohnt sich die Nachrüstung einer Dämmung.
Maßnahme: Die Dämmung des Rollladenkastens ist in Eigenleistung möglich. Empfohlen wird der Einsatz von Hochleistungsdämmstoffen, wie Polyurethan (WLS 023) oder Phenolharzplatten (WLS 021). In Baumärkten bekommen Sie spezielle, biegsame Dämmelemente. Diese können Sie passgenau zuschneiden und festkleben. Der Rollladen sollte sich danach noch gut bewegen lassen. Eine Abdichtung der Fugen und der Revisionsklappe mit Dichtband verhindert Zugluft und das Eindringen feuchtwarmer Raumluft in den Rollladenkasten. Zusätzlich verringern der Tausch alter Dichtungen und der Gurtführung Wärmebrücken und Zugluft.
Kosten: 50 bis 200 EUR pro Kasten
Einsparung: ca. 2 % Heizenergie
Amortisationszeit: 2 bis 4 Jahre
Dämmung der obersten Geschossdecke
Ältere Gebäude mit einem nicht ausgebauten, unbeheizten Dachboden bieten noch ein großes Potenzial zur nachträglichen Dämmung. Wenn beim Betreten des Dachbodens die Beton- oder Holzbalkendecke sichtbar und nicht mit Dämmung bedeckt ist, dann sollten Sie dieses nachholen.
Laut GEG § 47 müssen oberste Geschossdecken die Anforderungen zum Mindestwärmeschutz erfüllen. Ist das nicht der Fall, müssen Eigentümer die Decke so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient maximal 0,24 W/m2K beträgt. Wenn die Dachschräge gedämmt ist, gilt die Pflicht als erfüllt. Eine Dämmung der Geschossdecke ist jedoch günstiger. Diese Pflicht gilt nicht in Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn die Eigentümer vor dem 01.02.2002 eingezogen sind.
Maßnahme: Eine Verlegung der Dämmplatten oder -matten ist in Eigenleistung möglich. Unter den Platten sollten Sie eine Dampfbremsfolie verlegen und an Rändern dicht verkleben. Mit Holzplatten oberhalb der Dämmung wird der Dachboden begehbar.
Achtung: Bei Holzbalkendecken muss überprüft werden, ob diese hohl sind. Ist das der Fall, wäre eine oberseitige Dämmung wirkungslos. Der Hohlraum muss durch Einblasdämmung vollkommen verfüllt werden. Danach empfiehlt es sich, auch die Decke zusätzlich noch von oben zu dämmen (bis zu 35 cm Gesamt-Dämmdicke ist wirtschaftlich und wird staatlich gefördert).
Alternativ kann Einblasdämmung oder lose Dämmung bei nicht begehbaren Dachböden eingesetzt werden.
Kosten: 25 bis 60 EUR pro qm, im EFH ca. 1.000 bis 3.000 EUR
Förderung: Die Dämmung der obersten Geschossdecke wird vom BAFA als BEG-Einzelmaßnahme mit 15 % der Investitionskosten als Zuschuss gefördert. Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Gesamtkosten von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG).
Einsparung: 15 bis 20 % Heizenergie
Amortisationszeit: 3 Jahre
Kerndämmung zweischaliger Außenwände
Häuser mit zweischaligem Mauerwerk und ungedämmter Luftschicht, die in der Zeit 1890 bis 1977 gebaut wurden, haben noch ein großes Potential zur nachträglichen Dämmung des Zwischenraums. Die Prüfung der Luftschicht, die zwischen 3 und 10 cm stark ist, sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen. Dieser kann die Dämmung, z. B. EPS-Perlen oder Mineralwolle über kleine Bohrlöcher einblasen. An der Fassade sind keine Änderungen nötig.
Kosten: 20 bis 30 EUR pro qm Fassadenfläche, bei EFH 2.000 bis 5.000 EUR
Förderung: Die Kerndämmung zweischaliger Außenwände wird vom BAFA als BEG-Einzelmaßnahme mit 15 % der Investitionskosten als Zuschuss gefördert. Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Gesamtkosten von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG).
Einsparung: ca. 20 % der Heizenergie
Amortisationszeit: 3 Jahre
Dämmung der Kellerdecke
Bei Gebäuden mit unbeheizten Kellern sollte auf ausreichend Dämmung der Unterseite der Kellerdecke geachtet werden. Am einfachsten spürt man unzureichende Dämmung an einem kalten Fußboden im Erdgeschoss. Ebene oder flache Massivdecken eignen sich für Dämmplatten aus PU, EPS oder Mineralwolle. Sie werden von unten an der Kellerdecke angebracht (8 bis 12 cm) und mit Kleber oder Dübeln befestigt. Bei unebenen Decken sollten Matten oder Einblasdämmung eingesetzt werden.
Dämmplatten können auch in Eigenleistung verlegt werden. Wichtig sind jedoch die Anschlüsse an Wände und evtl. vorhandene Balken, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Kosten: 20 bis 50 EUR pro qm, (Materialkosten in fertiger Arbeit bis zu 100 €/m²), ca. 800 bis 2.500 EUR für EFH
Förderung: Die Dämmung der Kellerdecke wird vom BAFA als BEG-Einzelmaßnahme mit 15 % der Investitionskosten als Zuschuss gefördert. Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Gesamtkosten von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG).
Einsparung: 5 % der Heizenergie
Amortisation: 20 Jahre
Einblasdämmung ungedämmter Drempel/Kniestock/Abseiten
Den Drempel, Kniestock oder eine Abseitenwand vergisst man leicht bei der Dämmung. Diese Bereiche sind bei älteren Gebäuden meistens nicht gedämmt. Sowohl durch die Decke, als auch durch die meist 1,5 cm dicke Holzplatte entweicht sehr viel Heizenergie. Der Hohlraum kann auf der kalten Seite nicht gedämmt werden, da er nicht zugänglich ist. Bleibt nur, ihn mit faserförmigen Dämmstoffen komplett auszublasen. Die entstehenden Dämmdicken von bis zu 1 m lassen sich dabei nicht verhindern.
Kosten: ca. 2.000 Euro pro Haus
Förderung: Die nachträgliche Dämmung des Drempels, Kniestocks oder Abseitenwand wird als BEG-Einzelmaßnahme mit 15 % der Investitionskosten als Zuschuss gefördert. Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Gesamtkosten von ihrer Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG).
Einsparung: 500 € pro Jahr.
Amortisation: 4 Jahre.
Fazit
Diese Liste enthält einige Maßnahmen, die mit überschaubarem Aufwand realisiert werden können und Energiekosten dauerhaft senken. Die meisten davon rechnen sich bereits nach wenigen Jahren. Ein gutes Beispiel aus der Praxis ist die serielle Kerndämmung der 100 Reihenhäuser in der Rendsburger Landstraße in Kiel. Mit Kosten von ca. 700 Euro pro Haus konnten die Heizkosten um ca. 15 % reduziert werden.
Wenn viele dieser Maßnahmen durchgeführt werden können, kann der Heizenergiebedarf eines Gebäudes um bis zu 70 % gesenkt werden.Mehr solcher Tipps zur Wärmedämmung finden Sie mit ausführlicher Anleitung im Dämmatlas bei Energieberatung der Verbraucherzentrale.

nimm bitte die Zellulose bei der Kerndämmung raus. Das würde zu großen Bauschäden führen.
Und: die Wirksamkeit der Kellerdeckendämmung wird stark überschätzt.
1. sehr schwierig durchführbar und damit teuer und
2. aufgrund der halben Gradtagszahl, die dort angenommen werden darf, auch nicht besonders effizient.
Danke für den Hinweis, die Zellulose habe ich entfernt.