Blick über den Atlantik: Wie wird Energieeffizienz-Politik in den USA gemacht?
Gastbeitag von Jan Rosenow, Senior Associate, The Regulatory Assistance Project
Deutschland hat sich ambitionierte Ziele zur Energieeinsparung gesetzt. Im Vorwort zum Grünbuch Energieeffizienz schreibt Sigmar Gabriel, damaliger Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Energieeffizienz ist ganz entscheidend für das Gelingen der Energiewende und die Umsetzung der Ergebnisse der jüngsten Klimakonferenz in Paris. Efficiency First heißt: Energie, die wir einsparen, müssen wir nicht erzeugen, speichern und transportieren. So können wir durch Energieeffizienz die Kosten der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft senken. Und: Man muss die eingesparte Energie nicht bezahlen. Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium „Efficiency First“ als ein Leitprinzip der Energiewende definiert. In den kommenden Jahren wird es um die Umsetzung dieses Leitprinzips gehen und neue Ideen sind gefragt. Mit einem Blick über den Atlantik erkunden wir ein Land mit langjähriger Erfahrung mit innovativer Energieeffizienzpolitik: die USA.
Inhalt
Least-Cost Planning – Grundpfeiler der amerikanischen Energieeffizienzpolitik
In den USA gibt es auf Bundesebene keine expliziten Ziele, den Endenergieverbrauch oder den Einsatz fossiler Energieträger zu begrenzen oder sogar zu senken. Nichtsdestotrotz wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Maßnahmen ergriffen, um die Energieeffizienz insbesondere in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Industrie zu erhöhen und damit den Energieverbrauch insgesamt zu senken.
Ein interessantes Konzept, das maßgeblich die Energieeffizienzpolitik der USA geprägt hat, ist das „Least-Cost Planning“ (später als „Integrated Resource Planning“ bekannt). Durch Least-Cost Planning soll bei den Planungen und Entscheidungsprozessen von regulierten, vertikal integrierten Energieunternehmen die Chancengleichheit aller Optionen und Ressourcen, inklusive sowohl nachfrageseitige Ressourcen wie Energieeffizienz als auch die Beseitigung von negativen Effizienzanreizen, erzielt werden. Entwickelt wurde Least-Cost Planning in Kalifornien nach den Energiekrisen in den 1970er-Jahren. Mittlerweile ist das Prinzip in den meisten Bundesstaaten der USA rechtlich verankert.
Energieeffizienzverpflichtungen als Treiber
Warum ist Least-Cost Planning heute noch relevant? ‑ Basierend auf diesem Konzept haben in den 1970er-Jahren die ersten Bundesstaaten Energieeffizienzverpflichtungen implementiert, die den Energieunternehmen klare Ziele für Energieeinsparungen vorschreiben. Heute sind Energieeffizienzverpflichtungen eines der wichtigsten Instrumente bei der Umsetzung der Energieeffizienzpolitik in den USA. Mittels dieses Instruments wurden im Jahr 2015 knapp 8 Milliarden Dollar in 26 Bundesstaaten investiert. Energieeffizienzverpflichtungen sind ein Querschnittsinstrument, durch das Investitionen in Energieeffizienz in unterschiedlichen Bereiche ‑ einschließlich Gebäude, Industrie, Produkteffizienz und Verkehr ‑ gefördert werden. Viele der Programme im Gebäude‑, Produkt- und Industriebereich werden über das Instrument Energieeffizienzverpflichtung initiiert, obwohl dies für den Endkunden nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist.
Die Metrik und die Ambition des Ziels sind je nach Bundesstaat sehr verschieden. Das Ziel ist durch eine absolute Energiemenge (z. B. MWh), einen bestimmten Prozentsatz des Vorjahresenergieabsatzes und/oder Spitzenlasteinsparungen (z. B. MW) definiert. Die ambitioniertesten Energieeffizienzverpflichtungen haben Einsparziele in Bezug auf die abgesetzte Energiemenge in Höhe von 3 Prozent pro Jahr im Strombereich und ca. 1,2 Prozent im Gasbereich.
Finanziert werden die Energieeffizienzverpflichtungen über eine Umlage auf die Strom- bzw. Gasrechnung, die vom Kunden getragen wird. Bei umlagefinanzierten Programmen in Deutschland wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird nicht die Umlage festgelegt, sondern die Vergütung. Dies ist ein wichtiger Unterschied, da sich aus der Festlegung der Vergütung in der Regel die Höhe der Umlage ergibt. In den USA hingegen wird für umlagefinanzierte Energieeffizienzprogramme in der Regel die Vergütung der Maßnahmen nicht regulatorisch festgelegt, sondern diese ergibt sich aus der definierten Umlage und den Energieeinsparzielen.
Der Trump-Effekt und die Energieeffizienz
Doch wie wirkt sich die Wahl der Trump-Administration auf die amerikanische Energieeffizienzpolitik aus? ‑ Energiepolitik war kein zentrales Thema des Wahlkampfs 2016. Wie auch in anderen Politikfeldern war das energiepolitische Programm von Donald Trump nicht besonders detailliert oder umfassend. Daher war unmittelbar nach seiner Wahl und nach der Bestätigung der republikanischen Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses das Ausmaß der bevorstehenden Änderungen vorerst nicht klar absehbar.
Die Ernennung des Klimaskeptikers Scott Pruitt zum Chef der U.S. Environmental Protection Agency (U.S. EPA) ist ein Indiz für die radikale Trendwende der föderalen Klima- und Umweltpolitik in den USA. Im Haushaltsentwurf wurden Budgetkürzungen in Höhe von 69 % für das Office of Energy Efficiency and Renewable Energy des Departments of Energy angekündigt. Dies hat negative Auswirkungen, insbesondere auf Forschungseinrichtungen, die im Bereich Energieeffizienz angesiedelt sind.
Aus zwei Gründen ist jedoch zu erwarten, dass die Energieeffizienzpolitik im Vergleich zu anderen Bereichen der Energiepolitik in geringerem Maße Veränderungen unterliegen wird. Erstens: Häufig besteht ein parteiübergreifender Konsens. Zweitens: In vielen wichtigen Bereichen liegen die Kompetenzen vor allem bei den Bundesstaaten oder den Gemeinden.
Studie über Energieeffizienzpolitik der USA
Dieser Blog basiert auf einer Studie von adelphi und RAP, die einen Überblick über die Energieeffizienzpolitik in den USA gibt. Diese Studie wurde im Rahmen des Vorhabens „Unterstützung des Energiedialoges mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und dem US-Bundesstaat Kalifornien sowie die Unterstützung der bilateralen Energiebeziehungen mit Kanada, Australien und Neuseeland“ im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und auf Anfrage des Referats IIA1 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt.