Mieterbund fordert Neubaustandard im Wohnungsbestand
Die Zahl der jährlich über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sanierten Wohnungen stagniert bei 200.000, bei einem Bestand von ca. 37 Millionen Wohnungen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Daher fordert der Deutsche Mieterbund mehr Anstrengungen im Bereich der Gebäudesanierung. So soll die Bundesregierung den Neubaustandard bis zum Jahr 2020 auch im Wohnungsbestand zum Ziel erklären. Und auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung solle sich nicht nur auf den Neubau beschränken. Dazu fordert der Mieterbund neben Förderprogrammen auch eindeutige und klare gesetzliche Vorgaben. (via TGA Fachplaner)
Sinnvoll sind diese Forderungen, denn nur im Bestand lässt sich wirklich Energie einsparen – im Neubau kann man nur den zusätzlichen Energieverbrauch reduzieren. Darüber hinaus wird der Anstieg der Mietnebenkosten begrenzt oder reduziert, da die Ölpreise langfristig sicher wieder steigen werden. Andererseits kann man keinen Vermieter zur Sanierung seines Gebäudes zwingen und mit gesetzlichen Vorgaben macht man sich da nicht unbedingt Freunde. Mit etwas Phantasie kann man sicher Anreize finden, die eine Sanierung für Hauseigentümer interessant zu machen, vielleicht durch steuerliche Anreize.
Der deutschen Wohnungswirtschaft gehen die Anforderungen an den Neubau schon zu weit. Laut TGA-Fachplaner fordert sie eine Verschiebung der EnEV 2009 (am 13. Februar 2009 im Bundesrat), die ohnehin frühestens im Herbst in Kraft treten kann. Sie befürchtet, dass Investitionen durch die Immobilienkrise ohnehin schon zurück gestellt werden. Höhere Kosten durch die verschärften Anforderungen der EnEV werden aber nicht als Grund angegeben.
Weitere Forderungen der Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft sind die Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen, so seien eine degressive AfA für energieeffiziente Gebäude und die Wiedereinführung von § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Laut der Presseinfo der BSI erlaubten diese Vermietern erhöhte Abschreibungssätze für energiesparende und klimaschutzrelevante Investitionen in Anspruch zu nehmen. Selbstnutzer könnten entsprechende Aufwendungen im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen (Zitat BSI-Web). Die Forderung steuerlicher Nachteile bei erneuerbaren Energien kann ich auch als Nicht-Kaufmann nicht nachvollziehen, denn es werden nur erneuerbare Energien nach dem EEG angesprochen, was sich aber nur auf Stromerzeugung bezieht, nicht aber die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Zu einer nachhaltigen und effizienten Wärmeversorgung von Gebäuden gehören auch erneuerbare Energien, die nicht nur im Neubau genutzt werden sollten.
Die Forderung von beiden Seiten hören sich eigentlich an wie konträre Positionen, sie ergänzen sich aber bei genauer Betrachtung. Und sie sind sinnvoller als jetzt schon die EnEV 2012 zu planen. Hoffentlich macht sich der Gesetzgeber darüber auch Gedanken.
http://tinyurl.com/dcjl6t Mieterbund fordert Neubaustandard im Wohnungsbestand
wären nicht Anreize zur energetischen Sanierung des Gebäudebestandes sinnvoller als eine neue EnEV? http://tinyurl.com/dcjl6t