Lokale Energieeffizienz-Anforderung in Stuttgart
Mit Prozentangaben kann man immer gut spielen und es klingt toll, aber was die Verdoppelung der Anforderung an Neubauten genau heißt, lässt die Pressemitteilung der Stadt Stuttgart offen und den Leser im Unklaren. Ich nehme an, es geht darum die EnEV-Anforderung um bisher 20% und künftig um 40% zu übertreffen (EnEV 2007). Allerdings werden Anforderungen zum 01.01.09 ohnehin um 30% verschärft.
Die Stadt Stuttgart verdoppelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, bei denen die Stadt einen Einfluss hat, von derzeit 20 auf 40 Prozent. Der Stuttgarter Gemeinderat hat am 17. Juli einstimmig beschlossen, dass künftig bei Neubauvorhaben der Stadt die Grenzwerte der Energieeinsparverordnung um 40 Prozent zu unterschreiten sind. Umweltbürgermeister Matthias Hahn: „Dies gilt nicht nur für städtische Projekte, sondern auch beim Verkauf von städtischen Grundstücken“. Die Stadt Stuttgart unterstreicht damit ihre Vorreiterrolle im Bereich Energieeffizienz.
Grundlage für diesen Beschluss ist eine Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik, in der die Veränderungen durch die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2007 und die gestiegenen Energiepreise betrachtet wurden. Als wirtschaftlich vertretbar hat sich im Nicht-Wohnungsbau eine Unterschreitung um 40 Prozent herausgestellt. Im Wohnungsbau sind die Anforderungen für ein so genanntes KfW 60-Energiesparhaus zu erfüllen. Dies ist ein energetischer Standard, der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen gefördert wird und der in etwa dem Anforderungsniveau beim Nicht-Wohnungsbau entspricht.
[…] Weitere Informationen erteilt Dr. Jürgen Görres vom Amt für Umweltschutz unter der Telefonnummer 216-2241.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Stuttgart