KfW-Förderbedingungen an EnEV 2007 angepasst
Ein Beitrag von Frau Bettina Gehbauer-Schumacher, PR-Beraterin (DPRG), Dipl.-Ing. Architektur (TU), Freie Journalistin als erster Artikel einer Serie zur Energieeinsparverordnung
Die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) führte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dazu, einzelne Förderbedingungen ihrer wohnwirtschaftlichen Programme entsprechend anzupassen:
- Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und im Programm Ökologisch Bauen gilt dies für die Qualifikationsvoraussetzungen für Sachverständige. Außerdem ist in den „Technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV und Maßnahmenpakete“ zukünftig ein Bedarfsausweis zu erstellen. Darüber hinaus wurden die Angaben zu beispielhaften Kombinationen des Bemessungswertes der Wärmeleitfähigkeit und der Dämmstoffdicke in den technischen Mindestanforderungen in einzelnen Werten angepasst.
- Im Programm Wohnraum Modernisieren wurden Anpassungen bei der Heizungstechnik sowie den Dämmstoffdicken vorgenommen.
- Im Programm Ökologisch Bauen wurden ebenfalls Anpassungen im Bereich der Heizungstechnik vorgenommen.
Die neuen Regelungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2007 bei der KfW eingehen. Zudem will die KfW ein Qualitätssicherungskonzept für die Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren einführen. Im ersten Schritt sollen Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen durch einen unabhängigen externen Sachverständigen durchgeführt werden können.
Die Merkblätter der KfW finden Sie unter: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkbltter.jsp.
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