Hintergrund: EU-Richtlinie 2002/91/EG
Ein Beitrag von Frau Bettina Gehbauer-Schumacher, PR-Beraterin (DPRG), Dipl.-Ing. Architektur (TU), Freie Journalistin als erster Artikel einer Serie zur Energieeinsparverordnung
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) war von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 4. Januar 2006 in nationales Recht umzusetzen. Dies ist in Deutschland nun passiert. Die bisher geltende EnEV 2004 erfüllte bereits viele der EU-Anforderungen. Die darüber hinaus noch notwendigen Regelungen erfolgten mit der Novellierung des Energieeinspargesetzes in 2005 und der EnEV in 2007.
Mit der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen energieeffiziente Immobilien und energetische Verbesserungen angestrebt werden, um die Energieeffizienz von Bauten und ihrer technischen Ausstattung zu optimieren. Für die energetische Bewertung eines Gebäudes werden zwei Arten von Ausweisen zugelassen: Der „Verbrauchausweis“ richtet sich nach der tatsächlich verbrauchte Energiemenge der jeweiligen Nutzer, der „Bedarfsausweis“ nach dem ingenieurmäßig ermittelten Energiebedarf des Gebäudes. Die unterschiedlichen Verfahrensarten führen zu Abweichungen bei den Ergebnissen. Letztlich gibt es damit also keine einheitliche Informationsgrundlage zur Vergleichbarkeit der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden.
Ausführliche Informationen zu Energieausweisen und zur neuen EnEV 2007 finden Sie unter:
http://www.bmvbs.de/-,302.955930/Energieausweis-Waermeschutz-b.htm.