DIN V 18599: Künftig Pflicht bei Energieausweisen für neue Nichtwohngebäude
Bedarfsbasierte Energieausweise für neue Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Oktober 2007 auf Basis der Norm DIN V 18599 erstellt werden. Diese Regelung tritt mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. „Das neue Berechnungsverfahren ermöglicht erstmals eine ganzheitliche und nutzungsfokussierte Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden“, lobt Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Mit der DIN V 18599 erfolgt eine integrale Bewertung des Baukörpers, der Gebäudenutzung und der Anlagetechnik unter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Kühlung und Beleuchtung: Neben dem Energiebedarf für Beheizung und Warmwasserbereitung werden auch Kühlung und Beleuchtung in Nichtwohngebäuden berücksichtigt.
Zonierung von Gebäuden: Anders als bei bisher bekannten Rechenverfahren aus dem Wohngebäudebereich werden Nichtwohngebäude bei der Berechnung des Energiebedarfs in Bereiche unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung (betrifft Beheizung, Belüftung und Klimatisierung) gegliedert und in Zonen zusammengefasst. Auf diese Weise kann die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden viel präziser erfolgen.
Referenzgebäudeverfahren: Zukünftig werden einzuhaltende Grenzwerte für Nichtwohngebäude nicht mehr über das A/V-Verhältnis bestimmt, sondern mit Hilfe des Referenzgebäudeverfahrens errechnet. Berücksichtigt werden so die geometrischen Gegebenheiten, die Nettogrundfläche, die technische Ausstattung sowie die Nutzung des konkreten Gebäudes.
Ab dem 1. Juli 2009 wird die Vorlage von Energieausweisen für Nichtwohngebäude im Bestand bei Verkauf, Verpachtung und Neuvermietung verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für Neubauten besteht bereits seit 2002, allerdings ändert sich hierfür ab dem 01. Oktober 2007 die Berechnungsgrundlage. Weitere Informationen dazu finden Energieberater und Aussteller unter www.dena-energieausweis.de.