Energieeinsparverordnung 2007 tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft
Was ändert sich in der neuen Energieeinsparverordnung und was wird sich ab 01.10.07 ändern?
Da ist vor allem die wichtigste Änderung, der Energieausweis. Zu Anfang ist er nur für den Neubau vorgeschrieben. Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, und Hausbesitzer benötigen den Energieausweis auch nur für Mietwohnungen oder beim Verkauf der Wohnung/ des Hauses.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet unter der Internetadresse www.dena-energieausweis.de nützliche Hilfestellungen: Ein einfacher „Energieausweis-Check“ sagt Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss. Eine Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern vor Ort. Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden.
Doch es gibt noch weitere Änderungen im Detail. Vielleicht habe ich Zeit mich einzulesen, oder vielleicht gibt es Unterstützung von Experten.