Mehr Vertrauen durch faire Verbraucherverträge
In Zusammenarbeit mit ENPURE, eine Marke von Vattenfall
Fast jeder hat sich schon einmal über lange Vertragslaufzeiten und schwierige Kündigungsprozesse geärgert. Viele wurden schon am Telefon zu neuen Verträgen überredet, die sie eigentlich nicht brauchen oder wollen. Solche und andere Ärgernisse sollen der Vergangenheit angehören. Denn die Bundesregierung hat ein Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Was sich ändern wird und welche Schwierigkeiten es noch gibt, zeigt dieser Beitrag. Am Ende stelle ich ENPURE vor, ein Energieanbieter, der faire Bedingungen anbietet, die weit über die geplanten Gesetzesinhalte hinausgehen.
Inhalt
Gesetz für faire Verbraucherverträge
Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2020 einen Entwurf für ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Dieser wurde Anfang März vom Bundestag an den zuständigen Ausschuss verwiesen und am 24.06.2021 vom Bundestag erneut diskutiert und beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Rechte der Verbraucher:innen gegenüber Anbietern von Waren und Dienstleistungen mit einer Laufzeit (sogenannte Dauerschuldverhältnisse) stärken. Darunter fallen auch Strom- und Gaslieferverträge.
Ein wesentlicher Teil des Gesetzes umfasst Verträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr. Diese sollen nur noch erlaubt sein, wenn parallel Verträge mit gleicher Leistung und einer Laufzeit von einem Jahr angeboten werden. Der Preis dafür darf im Vergleich zur langen Laufzeit im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent höher sein.
Bei automatischen Verlängerungen von Verträgen müssen Anbieter ihre Kund:innen rechtzeitig und schriftlich auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Der Hinweis muss
- den Zeitpunkt des Vertragsendes,
- den Zeitraum der neuen Vertragsdauer, wenn er nicht gekündigt wird, und
- den spätesten Termin für eine Kündigung
enthalten. Die Kündigungsfrist verkürzt sich dabei auf einen Monat.
Ist das Gesetz rechtskräftig, müssen Verträge zur Strom- und Gaslieferung außerhalb der Grundversorgung in Textform geschlossen werden. Verbraucher:innen müssen dann ihre Bestätigung für den Wechsel des Vertrags oder des Lieferanten schriftlich, z. B. per E-Mail, abgeben.
Ärgernisse bei Energieverträgen müssen vermieden werden
Für Verbraucher:innen sind Energieverträge, die nach einem Werbeanruf zustande kamen, ein besonderes Ärgernis. Sie erhalten nach dem unerwünschten Anruf Unterlagen für einen neuen Stromvertrag zugeschickt – häufig ohne ihre Einwilligung. Dem neuen Versorger genügen bislang Zählernummer und Adresse für die Kündigung bestehender Verträge.
Unseriöse Anbieter nutzen das aus und leiten die Kündigung von Strom- und Gasverträgen ein, um die Energielieferung mit dem neuen, zugeschickten Vertrag zu übernehmen. Verbraucher:innen können dann nur schwer oder gar nicht in ihren alten Vertrag mit gleichen Konditionen zurückkehren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtete 2020 von fast 3.000 Beschwerden über unerwünschte Werbung am Telefon und telefonisch untergeschobene Verträge. Das ist eine Zunahme von unerwünschten Werbeanrufen um 80 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Verbraucherzentralen warnen davor, am Telefon leichtfertig persönliche Daten wie Adresse oder Zählernummer weiterzugeben.
Teure Vertragsverlängerungen wider Willen
Anbieter machen ihren Kund:innen die Kündigung oder den Widerruf der Verträge oft sehr schwer. Den Verbraucher:innen entsteht durch ungewollte Vertragsverlängerungen unter Umständen ein großer wirtschaftlicher Schaden.
Verbraucher:innen wünschen sich einfache und rechtssichere Lösungen, wie eine Kündigungsmöglichkeit auf der Website des Anbieters oder ein Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen im Laden, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Pressemitteilung.
Intransparente Vertragsgestaltung
Die intransparente Vertragsgestaltung ist ein weiteres Ärgernis bei vielen Strom- und Gasverträgen. Eine Vielzahl an Energieversorgern locken ihre Kund:innen über Vergleichsplattformen mit Bonuszahlungen.
Dieser Bonus gilt nur im ersten Vertragsjahr, danach wird der volle Strompreis fällig. Das sollten Verbraucher:innen bei Abschluss eines solchen Vertrages bedenken.
Aber Achtung: Der Bonus wird oft erst nach einer Belieferungszeit von 12 Monaten ausgezahlt. Ist diese Zeit nicht erreicht, zahlen die Anbieter ihn nicht aus. Manche Energielieferanten bauen weitere Hürden in ihre Verträge ein, um den Bonus nicht auszahlen zu müssen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt aus diesen Gründen, den Bonus bei einem Anbietervergleich nicht zu berücksichtigen.
Lange Vertragslaufzeiten
Bei einer Vertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren können Verbraucher:innen nur schwer vorzeitig kündigen, auch wenn sie umziehen müssen und den Stromvertrag nicht mitnehmen können.
Kurze Laufzeiten bieten da mehr Flexibilität und die Möglichkeit, auf Veränderungen im Leben zu reagieren.
Komplizierte Kündigungen
Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Kündigungsprozesse kundenfreundlicher gestaltet werden. Manche Anbieter erschweren oder verhindern ihren Kund:innen die Kündigung des Vertrages. Daher fordert der vzbv, Instrumente wie einen Kündigungsbutton und die verbindliche Eingangsbestätigungen in das Gesetz für faire Verbraucherverträge aufzunehmen.
Unklare Kennzeichnung von Ökostrom
Wer sich nicht ausführlich mit den unterschiedlichen Angeboten von Ökostrom beschäftigt, hat große Schwierigkeiten, die Unterschiede einzelner Angebote zu erfassen. Nicht jeder macht sich Gedanken, wo der Strom herkommt und welchen Beitrag das Angebot zur Reduzierung der CO2-Emissionen leistet. Eine vertrauenswürdige Kennzeichnung würde vielen helfen, die Unterschiede auf einen Blick zu erkennen.
Versorger brauchen Vertrauen ihrer Kunden
Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge wird nicht alle Anforderungen erfüllen. Aber für Verbraucher:innen wird es ein Fortschritt sein und einige negative Fälle verhindern.
Zahlreiche der beschriebenen Probleme und Schwierigkeiten führen zu einem Misstrauen gegenüber Energieversorgern. Ein funktionierender Markt benötigt jedoch Vertrauen in die Anbieter, sonst bleiben Verbraucher:innen bei ihrem bisherigen Versorger, auch wenn es der teurere Grundversorger ist.
Um die Bereitschaft zum Wechsel des Energieversorgers zu erhöhen, müssen die Verbraucher:innen den Anbietern vertrauen können und sicher sein, dass sie auch die Leistung bekommen, wofür der Anbieter wirbt.
Fairer Vertrag für Strom und Gas
Verträge zur Energieversorgung müssen nicht kompliziert sein. Sie können leicht und übersichtlich, z. B. mit einer App, verwaltet werden. So haben die Kund:innen ihre Kosten und Konditionen stets im Blick.
Ein solches Angebot ist ENPURE (Werbung). ENPURE bietet ihren Kund:innen an, den Vertrag online oder über eine App abzuschließen und zu verwalten. So haben sie die Kosten im Blick, können Abschlagszahlungen anpassen und den Zählerstand eingeben oder einscannen.
Rechnungen erhalten die Kund:innen ebenfalls über die App. Ein Kontaktformular bietet die schnelle und einfache Möglichkeit, jederzeit Fragen zum Vertrag zu stellen.
Während im Gesetz für faire Verbraucherverträge kurze Vertragslaufzeiten von einem Jahr vorgesehen sind, gibt es bei ENPURE keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kund:innen können den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tage kündigen.
Der Vertrag für Strom und Gas bietet den Verbraucher:innen mit der App oder dem Onlineportal die volle Transparenz über ihre Kosten und die Freiheit, jederzeit Anpassungen vorzunehmen. Mit der sehr kurzen Kündigungsfrist von 14 Tagen entfällt die Sorge wegen einer verpassten Kündigungsfrist.
Fazit zu fairen Verbraucherverträgen
Viele Verbraucher:innen ärgern sich über ihren Vertrag mit dem Strom- oder Gasversorger. Nicht nur der Preis stört sie. Auch per Telefon abgeschlossene Verträge, teure Vertragsverlängerungen und komplizierte Kündigungsprozesse, bereiten ihnen Schwierigkeiten.
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen einige der Probleme künftig der Vergangenheit angehören. Auch wenn der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht absehbar ist, ist es ein Schritt in die richtige Richtung
Ein Angebot nach dem Vorbild von ENPURE, ohne Mindestvertragslaufzeit, löst diese Probleme bereits heute. Es bietet den Verbraucher:innen durch das Onlineportal und die App Kostentransparenz und die Freiheit, ihren Vertrag jederzeit an ihre Lebensumstände anzupassen.
Gut zu wissen, dass Verbraucherverträge mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden können. Mein Onkel hat neulich einen Verbrauchervertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen. Er freut sich, dass er diesen in nur 14 Tagen kündigen kann.