Von wegen Verbot von Ölheizungen
Es klingt so gut und nach einer richtigen Maßnahme für Klimaschutz in Gebäuden. Einige Medien verkünden, die Bundesregierung verbietet den Einbau von Ölheizungen ab 2026. Dies betreffe auch Geräte, die bereits in Betrieb sind. Damit wäre ein bedeutender Schritt für den Klimaschutz auf den Weg gebracht. Leider stimmt das nicht, denn bei so vielen Ausnahmen kann man überhaupt nicht von einem Verbot von Ölheizungen sprechen.
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Das sagt das Gebäudeenergiegesetz zu Ölheizungen
In den letzten Tagen durfte ich den letzten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz intensiv durchlesen und war ein wenig verwundert. Eine der Fragen, die ich mir gestellt habe, war ob es eine Pflicht gibt zur Nachrüstung von erneuerbaren Energien bei einem Austausch der Heizung. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg wäre ein geeignetes Vorbild.
Welche alten Heizkessel dürfen künftig betrieben werden?
Im Gebäudeenergiegesetz hat der § 72 die Überschrift „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“. Abschnitt 1 besagt, dass Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die vor 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden dürfen. Im nächsten Abschnitt heißt es dann, dass diese Heizkessel, wenn sie nach dem 01.01. 1991 eingebaut wurden, ab einem Alter von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen.
Das ist nichts neues, dies galt auch bisher nach § 10 der Energieeinsparverordnung. Nach 30 Jahren mussten bisher schon Heizungen ausgetauscht werden. Auch die Einschränkung, dass diese Regelung nicht gilt für Niedertemperatur-Heizkessel und für Brennwertkessel ist nicht neu. Gleiches gilt für Heizungen mit einer Leistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt.
Auf Eigentümer von Heizungen kommt damit nichts neues zu. Diese Regelung ist bereits bekannt. Außerdem sind die Heizkessel, die ausgetauscht werden müssen sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel, eine Technologie aus den 1970er-Jahren. Wo akzeptiert man noch eine derart alte Technologie?
Sind Ölheizungen ab 2026 verboten?
Wie sieht es aus mit dem Einbau einer neuen Ölheizung oder dem Austausch von einer alten zu einer neuen Ölheizung? Wird dies künftig verboten sein?
Nun, hier müssen wir nur weiter fortfahren mit § 72. In Abschnitt 4 ist geregelt unter welchen Bedingungen Öl-Heizkessel ab dem Jahr 2026 eingebaut und betrieben werden dürfen. Richtig gelesen, wann sie eingebaut werden dürfen, nicht wann sie verboten sind.
So dürfen Ölheizungen künftig noch eingebaut werden, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Dazu gehören solarthermische Anlagen, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Photovoltaikanlagen, die Nutzung von Geothermie, von Umweltwärme, sowie feste, flüssige Biomasse und gasförmige Biomasse. Auch die Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien ist eine mögliche Voraussetzung für den Einbau einer Ölheizung.
Diese Bedingung betrifft auch eine neue Heizung in bestehenden öffentlichen und privaten Gebäuden.
Ferner dürfen Ölheizungen weiter eingebaut werden, wenn ein bestehendes Gebäude nicht anteilig mit erneuerbaren Energien den Wärme- und Kältebedarf decken kann. Auch wenn weder ein Anschluss an ein Gasversorgungs- noch ein Fernwärmenetz möglich ist, darf weiterhin eine Ölheizung eingebaut werden.
Wo ist das Verbot von Ölheizungen?
Fassen wir zusammen: Nur die uralte Technologie an Heizungen darf nach dem Gebäudeenergiegesetz nicht weiter betrieben werden. Und bei neuen Heizungen macht eine Kombination mit erneuerbaren Energien den Einbau von Ölkessel weiterhin möglich.
Von einem Verbot kann man also nicht wirklich sprechen. Das Wort dient in den Medien lediglich dazu Aufmerksamkeit zu gewinnen. Oder vielleicht auch um Widerspruch zu wecken.
Erneuerbare Energien als Steigbügelhalter für Ölheizungen
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gebäudeenergiegesetz das Ziel den Energiebedarf zu minimieren und den Rest zunehmend mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Minimierung ist hier nicht das Thema, fällt aber im Vergleich zur Energieeinsparverordnung komplett aus. Und das Wort „zunehmend“ passt auch nicht, abgesehen von der neuen Möglichkeit zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Anstatt den notwendigen Anteil von erneuerbaren Energien zu erhöhen, dürfen diese einer der schmutzigsten Heizungs-Technologien zur weiteren Nutzung verhelfen. So werden sie als Steigbügelhalter missbraucht.
Dabei ist bei bestehenden Gebäuden kein Mindestdeckungsanteil für erneuerbare Energien festgelegt. Reicht dann eine Mini-Anlage als Alibi aus?
Mein Dank an das Öko-Zentrum NRW, das ausführliche Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, inklusive aktuellem Entwurf bereit hält.
Zukunft der Heizungen von Gebäuden
Der Blick auf die Ölheizung ist ein Blick in die Vergangenheit der Heizungstechnologie. Wer ein Ende der Ölheizungen fordert, muss aber auch Alternativen anbieten können. Während im Neubau Wärmepumpen zunehmend zum Einsatz kommen, ist ihr Einsatz im Bestand eher schwierig. Häufig werden Ölheizungen durch Gasheizungen ersetzt, sofern ein Anschluss an die Gasversorgung möglich ist. Für das Klima ist das langfristig nicht die beste Lösung.
Brauchen wir noch mehr Innovationen im Wärmesektor oder wird die Wärmewende erst mit Strom aus erneuerbaren Energien gelingen?
Was ist Deine Meinung dazu? Oder hast Du noch Fragen zur Zukunft von Ölheizungen, bzw. allgemein zum Gebäudeenergiegesetz?
Das Problem bleibt halt, dass der Staat daran Geld verdient. Egal ob man mir Öl Wärme erzeugt, mit Gas oder mit Wärmepumpe. Es wäre vorteilhaft, wenn der Staat endlich mehr Geld investiert in die Förderung von regenerativen Energien.
Ohne Wärmewende wird es auch keine Energiewende geben!
Von Öl auf Gas zu wechseln finde ich nicht richtig. Fossile Brennstoffe dürfen keine Zukunft haben. Wir haben bereits innovative und nachhaltige Energieprodukte auf dem Markt, die wir einsetzen müssen.
Ich hab mich ebenfalls mit dem Thema „raus aus dem Öl“ schon in meinem Blog beschäftigt.
(der Link dazu: http://www.energiesparblog.org/wir-verbrennen-unsere-zukunft )