Modifiziertes Baugenehmigungsverfahren in Frankreich bringt Vorteile für die erneuerbaren Energien!
So langsam kommen die regenerativen Energien auch in Frankreich in Fahrt. Diese Meldung des IWR-Pressedienstes bestätigt das:
Das reformierte Baugenehmigungsverfahren in Frankreich soll nun zum 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Experten erwarten beschleunigte Genehmigungsverfahren mit mehr Planungssicherheit und Transparenz auch für Windenergieprojekte.
Künftig nur noch drei Genehmigungsarten
Das französischen Baugesetzbuch (code de l’urbanisme) sieht künftig einheitliche und vereinfachte Regeln für die verschiedenen Genehmigungsarten vor. Statt bisher 11 wird es nur noch drei Genehmigungsarten (permis de construire, permis d’aménanger, permis de démolir) sowie die anzeigepflichtigen Bauvorhaben (déclaration préalable) geben. Neue Antragsformulare wurden per arrêté vom 6. Juni 2007 am 21. Juni veröffentlicht.
Vereinfachtes Verfahren
Windkraftanlagen werden auch zukünftig der Baugenehmigungspflicht unterliegen, jedoch soll das Bearbeitungsverfahren gestrafft werden. Wie Sibylle Weiler, Avocat à la Cour und Rechtsanwältin bei SK & Partner in Paris, ausführt, muss die Genehmigungsbehörde nun innerhalb einer Frist von einem Monat die Vollständigkeitserklärung erteilen oder nach einer nunmehr abschließenden Liste weitere Unterlagen anfordern. Der Antragsteller muss die fehlenden Unterlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten einreichen. Neu ist, dass der Antragsteller lediglich eine formlose Erklärung abgibt, dass er zu dem Bauvorhaben berechtigt ist. Damit wird die Bearbeitungszeit des Antrags verkürzt.
Ferner kann der Inhaber einer Baugenehmigung den Beginn der Widerspruchsfrist nun selbst in Gang setzen. Diese Frist beginnt mit Aushang der Baugenehmigung auf der Baustelle, unabhängig vom Zeitpunkt des Aushangs bei der örtlichen Behörde. Gegnerverbände können in der Regel nur noch Widerspruch einlegen, wenn deren Statuten bei Beantragung der Baugenehmigung bereits bei der Präfektur hinterlegt waren. Bei Einreichung eines Widerspruchs wird der Gültigkeitszeitraum der Baugenehmigung von zwei Jahren nun automatisch unterbrochen. Die Rücknahmefrist der Genehmigungsbehörde für rechtswidrig erteilte Baugenehmigungen wurde von vier auf drei Monate verkürzt.
Bauherr bestätigt Konformität künftig selbst
Neu ist ebenfalls, dass der Bauherr selbst bestätigt, dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung erstellt wurde. Eine Kontrolle ist zwar für Windenergieanlagen in einer Frist von fünf Monaten nach Fertigstellung immer noch vorgeschrieben, jedoch wird es künftig kein Konformitätszertifikat mehr geben.