Zukunft der Solarvergütung liegt im Vermittlungsausschuss
Heute hat der Bundesrat die Änderungen im EEG zur Vergütung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die bereits vom Bundestag beschlossen wurde und zum 01. April in Kraft trat, mit großer Mehrheit abgelehnt und damit in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Bundesrat verlangt im Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung.
Der bisherige Beschluss des Bundestages stelle nicht nur die nationalen Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Frage, sondern beeinträchtige die Investitionssicherheit der gesamten Branche und gefährde eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, so der Bundesrat. Zudem gefährdeten die vorgesehenen Übergangsfristen den Vertrauensschutz in das EEG.
Damit besteht die Chance einen Kompromiss zu finden, welcher der deutschen Solarindustrie und auch dem Handwerk eine Chance gibt wieder eine Zukunft zu haben. Es muss jetzt schnell ein Kompromiss gefunden werden, der verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schafft. Die Kürzungen der Vergütungen müssen den Marktpreisen und dem Zubau angepasst sein, wobei der Zeitraum so kurz bemessen sein muss, dass es keine Zubau-Rally kurz vor der Absenkung mehr geben kann. Die Überarbeitung muss auch erkennen lassen, wo es hingehen soll mit dem EEG. Wie soll eine funktionierende Marktintegration aussehen?
Für die Solarbranche hoffe ich, dass sie mit einem blauen Auge davon kommen wird und diesen Warnschuss ernst nimmt. Die öffentliche Diskussion zeigt doch deutlich, dass man mehr für sein Bild in der Öffentlichkeit tun muss. Photovoltaik ist kein Selbstläufer.
Was sagt nun die Solarbranche zum Beschluss des Bundesrates?
Der Bundesverband Solarwirtschaft hofft durch das Votum der Länder auf eine Schadensbegrenzung für die Solarbranche und sieht sich in seinen Forderungen bestärkt, die Fördersätze für Solarstrom-Anlagen weniger schnell zurück zu fahren. Der Branchenverband hatte in den letzten Monaten gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Umweltverbänden, Gewerkschaften und wissenschaftlichen Einrichtungen wiederholt vor zu drastischen Einschnitten bei der Solarstrom-Förderung gewarnt und für einen weiteren kraftvollen Ausbau der Solarenergie geworben, um die Energiewende und die Existenz tausender Solarjobs in Deutschland zu sichern.
Nachbesserung durch die Bundesländer erhofft sich die Solarbranche insbesondere bei Solarstromanlagen in der Größenklasse 10-100 Kilowattpeak, in der bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte vorgesehen sind und sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen andernfalls kaum noch rentieren dürfte. Dieses Marktsegment machte 2011 rund 50 Prozent des Photovoltaik-Marktes aus. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben.
Der BSW-Solar fordert deshalb die Politik auf, dieses Marktsegment zu erhalten und die Solarstromförderung nicht wie geplant von bislang 24,4 auf 16,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) zu reduzieren, sondern in diesem Frühjahr zunächst auf maximal 18,5 Cent/kWh abzusenken. Nicht hinnehmbar sei zudem, dass Solarstrom-Anlagenbetreiber in diesem Marktsegment zukünftig für zehn Prozent des erzeugten Solarstroms überhaupt keine Förderung mehr erhalten sollen. Dies komme einer zusätzlichen Förderkürzung gleich und erhöhe das Investitionsrisiko, da der Eigenverbrauch von Solarstrom oder eine Direktvermarktung hier im Regelfall nicht möglich ist.
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, in der Frage der künftigen Ausgestaltung der Solarförderung den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Mit dieser Entscheidung ist vorerst der Versuch der Minister Rösler und Röttgen gescheitert, bei der Energiewende eine Vollbremsung hinzulegen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bevor das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss feststehe, sei es allerdings zu früh, sich zurückzulehnen. Resch rief insbesondere die Bundesregierung auf, jetzt umgehend die Planungssicherheit wiederherzustellen und sich der Gestaltung der Transformation des Energiesystems zu widmen, statt ständig nur über die Schwierigkeiten zu lamentieren, die es selbstverständlich gebe.
Zu der Entscheidung des Bundesrats, die Solarkürzungen vorerst zu stoppen und den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung der Kürzungspläne anzurufen, erklärt Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:
„Gut, dass der Bundesrat die Kürzungspläne aufhält. Wir hatten uns für die Anrufung des Vermittlungsausschusses eingesetzt. Sowohl der CSU als auch der bayerischen FDP gingen die Kürzungspläne zu weit. Deswegen hoffe ich, dass sie die jetzt entstehenden Möglichkeiten nutzen, die Interessen der bayerischen Solarwirtschaft und der an der Photovoltaik interessierten Bürgerinnen und Bürger gegenüber Berlin zu stärken.“
Die endgültige Entscheidung über die Kürzung der Solarförderung kann sich durch diese Entscheidung noch Monate hinziehen. Auf Seiten von Industrie, Arbeitnehmern sowie Investoren führt das jetzt eingeläutete Schlichtungsverfahren zu weiteren Verunsicherungen – problematisch für die stark angeschlagene deutsche Solarbranche.
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