Positive Bilanz von erstem erneuerbaren Wärmegesetz in Baden-Württemberg
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner zog eine positive Bilanz zu dem vor einem Jahr in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Erneuerbaren-Wärme-Gesetz. Das Gesetz schreibt bei der Wärmeversorgung in Neubauten die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien vor. Mit den Vorgaben sei auf breiter Front den Ökoenergien der Weg in den Gebäudebereich geebnet worden, so Umweltministerin Gönner. Rund 9.500 Bauanträge für neue Wohngebäude fielen im vergangenen Jahr unter die neuen Klimaschutzvorgaben. Nach ihrer Fertigstellung müssten die betroffenen Gebäude zu mindestens einem Fünftel über erneuerbare Energien beheizt und mit Warmwasser versorgt werden, erläuterte Gönner. Nach einer ersten Schätzung würden dadurch jährlich bis zu 200.000 Tonnen Kohlendioxid weniger in die Atmosphäre freigesetzt. „Die Ökoenergien halten damit Einzug in den großen Bereich der Wohngebäude. Das ist für einen wirksamen Klimaschutz ein wichtiger Schritt nach vorne.“
Baden-Württemberg habe mit den Klimavorgaben im Wohngebäudesektor eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Das Gesetz wird im Neubaubereich zum 1. Januar 2009 durch eine entsprechende Bundesregelung abgelöst. Die zum 1. Januar 2010 in Kraft tretende Landesregelung zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien auch in bestehenden Wohngebäuden beim Austausch der Heizungsanlage bleibe dagegen bestehen. Im Bundesgesetz sei eine Öffnungsklausel für solche Landesregelungen enthalten. „Es war uns ein wichtiges Anliegen auch die bestehenden Gebäude in die Klimaschutzvorgaben mit hinein zu nehmen“, so Gönner. Die Zahl der jährlichen Neubauten in Baden-Württemberg sei in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig. „Die großen Potenziale für den Klimaschutz liegen bei älteren Immobilien.“
Rund 30 Prozent des CO2-Ausstoßes im Land gingen auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Gebäuden, so Gönner. „Dabei kann gerade in diesem Sektor auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf erneuerbare Energien umgestiegen werden.“ Zum Teil höhere Investitionskosten amortisierten sich durch den geringeren Verbrauch fossiler Energieträger, deren Kosten zuletzt stark gestiegen waren. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die aktuelle Preisdelle bei Öl und Gas von anhaltender Dauer ist. „Über die Ökoenergien wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und gleichzeitig die Abhängigkeit von den nicht kalkulierbaren Preisschwankungen bei den importierten Energierohstoffen verringert.“ Mit der Nutzung erneuerbarer Energien könnten die privaten Haushalte finanzielle Vorsorge vor steigenden Energiepreisen treffen, so Gönner. Dazu notwendige Techniken wie solarthermische Anlagen, Holzpelletöfen oder Erdwärmesonden und Wärmepumpen seien technisch ausgereift, marktfähig und in breiter Vielfalt erhältlich.
Nach den vorliegenden Rückmeldungen der Baubehörden habe das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ohne größere Schwierigkeiten und weitgehend reibungslos umgesetzt werden können. „Das ist ein Beleg, dass die Verpflichtung erneuerbare Energien zu nutzen oder alternativ in eine entsprechend höherwertige Wärmedämmung zu investieren auf eine breite Akzeptanz trifft. Erneuerbare Energien und eine optimale Wärmedämmung werden im Neubaubereich zum Standard.“ Großen Nachholbedarf sieht die Umweltministerin dagegen weiterhin im Gebäudebestand. „Es gibt in der energetischen Sanierung von Wohn- wie auch Firmengebäuden einen erheblichen Modernisierungsstau.“ Dabei rechneten sich Investitionen in die energetische Sanierung auch finanziell, betonte Gönner. Eine Sanierung trage außerdem zum Erhalt der Bausubstanz bei und könne den Wert einer Immobilie steigern. „Im kommenden Jahr werden die staatlichen Förderprogramme aufgestockt. Durch die derzeit gleichzeitig niedrigen Darlehenskosten sind die Anreize in eine energetische Sanierung zu investieren so gut wie noch nie“, appellierte Umweltministerin Gönner. Die aus öffentlichen Mitteln finanzierten Förderprogramme seien ausreichend. Eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit einer energetischen Modernisierung bei eigengenutzten Immobilien könne allerdings einen zusätzlichen Impuls zum Abbau des Sanierungsstaus im Gebäudebestand bringen.