Nahwärmeprojekt Löffingen ist beispielhaft und zeigt Weg zu wirksamem Klimaschutz auf
„Das Nahwärmeprojekt Löffingen ist beispielhaft, in dem es konsequent auf klimafreundliche, erneuerbare Energien setzt und so einen Weg zu einem wirksamen Beitrag zum Klimaschutz aufzeigt.“ Die Nahwärmeversorgung in Löffingen wird in zwei zusammen geschalteten Anlagen hergestellt: Eine Biogasanlage im Haslachhofgut Wiggert sowie eine Holzhackschnitzelanlage der Stadt Löffingen speisen die Wärme in das Netz ein. „Damit wird eine effiziente Versorgung mit Wärmeenergie gewährleistet“, betonte Umweltministerin Gönner.
Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung liege in Baden-Württemberg derzeit bei etwa sechs Prozent, erläuterte Gönner. „In der Stromerzeugung liegt der Anteil der erneuerbaren Energien dagegen mit zwölf Prozent etwa doppelt so hoch. Dabei gibt es in der Wärmeversorgung, wie das Nahwärmenetz in Löffingen zeigt, klimafreundliche Alternativen, die außerdem auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten attraktiv sind.“ Rund ein Drittel des Kohlendioxidausstoßes im Land gehe auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden, erläuterte Gönner. „Das ist der Sektor, in dem jeder Einzelne einen Beitrag leisten kann.“ Durch eine verbesserte Wärmedämmung könnte vor allem in älteren Gebäuden der Energiebedarf drastisch, in Einzelfällen sogar um bis zu 50 Prozent und mehr gesenkt werden. „Investitionen in eine bessere Energiebilanz rechnen sich angesichts der hohen Energiepreise. Das kommt nicht nur der Umwelt, sondern durch eine Verringerung der laufenden Energiekosten auch dem eigenen Geldbeutel zugute.“ Außerdem könnten bei der Wärmeversorgung in Wohngebäuden erneuerbare Energien noch in weit größerem Umfang, als dies bisher der Fall sei, zum Einsatz kommen. „Die Nutzung regenerativer Energiequellen hinkt den heutigen technischen Möglichkeiten hinterher.“ Das Land will deshalb mit dem Förderprogramm ‚Wohnen mit Zukunft‘ und dem ‚Erneuerbare-Wärme-Gesetz‘ zusätzliche Impulse für den Klimaschutz geben. Nach dem neuen Gesetz muss in Neubauten die Wärmeversorgung zu einem Fünftel über erneuerbare Energien sichergestellt werden oder alternativ eine verbesserte Wärmedämmung erfolgen.