Erste Informationen zur EnEV 2009
Kaum ist die EnEV 2007 in Kraft getreten, wird schon an der neuen Version gearbeitet. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung ist bereits Bestandteil des Energie- und Klimaschutzpaketes der Bundesregierung, das in der vergangenen Woche verabschiedet wurde. Bekannt war bisher nur, dass die Anforderungen an Neubauten um 30% verschärft werden sollen. Das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim hatte bereits im November weitere Daten veröffentlicht, was noch an der Energieeinsparverordnung verändert werden soll:
- Die primärenergetischen Anforderungen an Gebäude werden um durchschnittlich 30 % verschärft.
- Nachtstromspeicherheizungen sind stufenweise (1. Tranche bis 2020) außer Betrieb zu nehmen; der Austausch wird im CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Maßgabe der durch den Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel gefördert.
- Das Rechenverfahren der geltenden EnEV, das im Kern aus DIN-Vorschriften und Anlagen zur Verordnung besteht, muss überarbeitet werden.
- Es ist auch zu erwarten, dass die Verwendung regenerativer Energien noch stärker positiv bewertet wird und somit die aktive Nutzung der Sonnenergie, beispielsweise von Photovoltaikanlagen in Fassaden und Dächern an Attraktivität gewinnt.
Auf der Grundlage des ersten Entwurfs vom 09. November beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum Mai 2008 eine vollständige Änderungsverordnung zur EnEV im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit vorzulegen. Diese wird dann auch überarbeitete Berechnungsregeln enthalten, die mit den entsprechenden Normen sowie dem Niveau des energiesparenden Bauens konform gehen. So ist zu erwarten, dass die DIN V 18599 auch in Zukunft für die Bilanzierung von Wohngebäuden heranzuziehen ist. An einem Verfahren, das die Anwendung für Wohngebäude vereinfacht, wird zur Zeit gearbeitet.
Es wird wohl Zeit, dass wir wieder neue Rechenvorschriften einführen, die alten Regeln scheinen langsam langweilig zu werden. Ich habe allerdings noch keinen Einblick was sich mit der DIN V 18599 ändern wird.