prosumergy zur Förderung von Mieterstrom
Was sagt der Mieterstrom-Dienstleister prosumergy aus Kassel zur neuen lokalen Förderung in den einzelnen Bundesländern? Zur besseren Beurteilung der Förder-Angebote aus der Sicht der Praxis habe ich dort nachgefragt und um ihre Sichtweise gebeten. Interessant sind auch die Erwartungen an die geplante Rechtsverordnung für Mieterstrom zum EEG. Vielen Dank an die engagierten Gründer von prosumergy für ihre ausführliche Stellungnahme. Sie sind neu auf dem Markt, aber sehr engagiert und kompetent unterwegs.
Inhalt
Kommentar von prosumergy zur Förderung von Mieterstrom
Wir wollen Mieterstrom voranbringen und freuen uns daher sehr über die Förderprogramme in Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Mieterstrom bringt die Energiewende in die Stadt und ermöglicht Partizipation und Bürgernähe. Auch unabhängig von der tatsächlichen Förderhöhe helfen Förderprogramme bei der Verbreitung von Mieterstrom. Informationsveranstaltungen und Veröffentlichungen machen das Thema publik. Wenn sogar das Land fördert, ist es für viele Eigentümer nicht einfach nur eine seltsame, neue Idee, die wir ihnen vorstellen, sondern eine seriöse Option, die es zu bedenken gilt. Sind sonst die Planungshorizonte in der Wohnungswirtschaft eher auf mehrere Jahre ausgelegt, beschleunigt eine Förderung sicherlich auch das Interesse.
Die Förderprogramme unterscheiden sich natürlich im Einzelnen: so wird durch progres.nrw auch Speichertechnik gefördert, in Thüringen durch Solar Invest darüber hinaus auch die Solaranlage selbst, während Hessen zusätzlich KWK-Anlagen fördert. Wir begrüßen sehr, dass die Förderprogramme festlegen, welche Vorteile bei Mietern in Form eines günstigeren Strompreises mindestens ankommen müssen. Außerdem werden sicherlich auch Komponenten verbaut werden können, die ohne die Förderung nicht überall zum Einsatz kämen. Von Smart-Metern bis Displays im Hausflur für Verbrauchsfeedback: eine vergleichende Evaluation im Nachgang der drei Programme wäre sicherlich wünschenswert und interessant.
Vorfreude auf Mieterstromverordnung
Heiß ersehnt ist bei prosumergy auch die Mieterstromverordnung. Wir sind schon sehr gespannt, in welchem regulatorischen Rahmen wir uns demnächst bewegen werden. Generell lernt man in unserem Metier ja nie aus, sondern kann sich beständig auf neue Vorgaben freuen. Wir fordern ganz klar eine Gleichstellung von Eigenverbrauch und Mieterstrom in Sachen EEG-Umlage. Von Skeptikern wird der Teufel an die Wand gemalt und gern behauptet, dies würde zu einer Endsolidarisierung und Aushöhlung des EEG-Systems führen.
Warum diese Skeptiker dann nicht gleichzeitig auch Energieeffizienzmaßnahmen, die ebenfalls eine Reduktion des Netzstrombezugs nach sich ziehen, als unsolidarisch verurteilt haben, bleibt ihr Geheimnis. Ohnehin ist das Unsinn, denn tatsächlich führt Mieterstrom zu einer Entlastung des EEG-Kontos. Denn die Erzeuger erhielten als Alternative zum Direktverbrauch die Einspeisevergütung oder die Marktprämie, was das EEG-Konto in viel stärkerem Ausmaß belasten würde. Somit führt Mieterstrom zu einer Reduktion der EEG-Umlage für alle und forciert den dringend erforderlichen Zubau erneuerbarer Energien in Städten, also direkt dort, wo viel Strom benötigt wird.
Sauberer Rechtsrahmen für Mieterstrom gewünscht
Zudem wünschen wir uns natürlich, dass die Verordnung keine Betreibermodelle ausschließt. Mieterstrommodelle werden oft mit Unterstützung von Energiedienstleistern realisiert, da die Immobiliennutzer bzw. -besitzer sich häufig mit der komplexen Umsetzung, die allen gesetzlichen Vorgaben und praktischen Anforderungen gerecht wird, überfordert sehen. Daher geschieht vieles in einer Grauzone (die teilweise sehr dunkel wird), wovon jeder, der mit Mieterstrom zu tun hat, ein Lied singen kann. Da die beteiligten Behörden selbst wissen, wie vielen „Experimental-Mieterstrom-Anlagen“ sie bereits mit Nachforderungen gedroht haben, sollte es im eigenen Interesse sein, Anreize für eine saubere, professionelle Abwicklung zu setzen.
Die notwendige Rechtskonformität und Verbindlichkeit kann von Dienstleistern optimal abgedeckt werden. Es wäre daher unverständlich, wenn diese Unterstützung vom Gesetzgeber verhindert würde. Zudem würde dies dazu führen, dass ausschließlich engagierte Mieterschaften oder überzeugte Eigentümer in Eigenregie solche Projekte anschieben können. Klingt toll, ist aber angesichts einer fluktuierenden Mieterschaft und Eigentümerwechseln unwahrscheinlich, wo sich doch der Planungshorizont einer Photovoltaikanlage auf mindestens 20 Jahre erstreckt. Ein Ausschluss von Dienstleistern würde somit zu einer Ausbremsung von Mieterstrom führen und die Wirkung der Verordnungsermächtigung unmittelbar verpuffen.
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