Große Übersicht zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen
Zur Realisierung von Energieeffizienz in Unternehmen ist häufig eine Förderung für die Investition notwendig. Die Anzahl der Förderprogramme, die Unternehmen in Anspruch nehmen können ist erstaunlich groß. Zusätzlich zu den bundesweiten Angeboten gibt es in fast allen Bundesländern eigene Programme. Diese haben, neben dem Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes, die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Region im Fokus. Wer kein eigenes Programm zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen anbietet, deckt diese Investitionen mit der allgemeinen Wirtschaftsförderung ab und bietet eine Förderberatung an.
Sind alle Förderprogramme bekannt?
Dass es so viele landesweite Förderprogramme für Energieeffizienz in Unternehmen gibt, ist sehr erstaunlich. Sind die alle wirklich vor Ort bekannt? Die bundesweiten Programme über BAFA und KfW sind ein häufiges Thema in den Medien und daher auch bekannt.
Selbst in der Übersicht der Förderprogramme von der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke sind nur vereinzelte landesweite Programme enthalten. Dabei sitzen dort die Experten der dena, die sich damit mit Sicherheit gut auskennen.
Die Förderung lohnt sich und kann die Entscheidung zugunsten von mehr Energieeffizienz deutlich erleichtern. Fördermittel von bis zu 1,5 Millionen Euro können, nach Angaben der dena, je nach Maßnahme und Programm abgerufen werden.
Die Förderung für Energieeffizienz in Unternehmen im Überblick
Ob hier alle Programme enthalten sind ist nicht bekannt. Fehlende Förderprogramme können gerne in den Kommentaren ergänzt werden. Die Informationen sind nur ein Auszug und dienen nur als erste Orientierung. Diese gelten zum Zeitpunkt der Zusammenstellung (August 2016), können sich danach ändern.
Bundesweite Förderprogramme für Unternehmen
- Förderung von Querschnittstechnologien (BAFA)
- Gefördert werden hocheffiziente
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
- Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
- Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
- Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
- Gegenstand der Förderung: Ersatzinvestitionen und Neuanschaffung
- Maximal 30.000 € je Standort, 100.000 € bei Optimierung technischer Systeme und max. 150.000 € bei industriellen Pumpensystemen
- Zielgruppe: KMU und große Unternehmen > 500 Mitarbeiter
- Gefördert werden hocheffiziente
- Heizungsoptimierung (BAFA)
- Gefördert werden
- Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen
- Hydraulischer Abgleich bei bestehenden Heizungssystemen
- Gegenstand der Förderung siehe oben
- Förderung von bis zu 30% der Netto-Investitionskosten, höchstens jedoch 25.000 €
- Zielgruppe u.a. Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
- Gefördert werden
- Förderung von Klima- und Kälteanlagen (BAFA)
- Gefördert werden Beratungsleistungen sowie Investitionsmaßnahmen für bzw. in energieeffiziente und klimaschonende Kälte- und Klimaanlagen
- Förderung von bis zu 25% der Netto-Investitionskosten, max. 1.000 € in der Beratungsförderung und max. 100.00 € in der Basisförderung
- Zielgruppe: alle Unternehmen
- Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
- Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Dazu wird die Vernetzung in einem Energieeffizienz-Netzwerk empfohlen.
- Höhe der Förderung in Unternehmen mit weniger als 10.000 € Energiekosten im Jahr 80% der Beratungskosten und max. 1.200 €. , bei Energiekosten von mehr als 10.000 € beträgt die Förderung max. 8.000 €.
- Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz
- Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting (BAFA)
- Gefördert wird die Orientierungs- Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung zum Energiespar-Contracting
- Förderung von 80% der Beratungskosten, max. 2.000 EUR in der Orientierungsberatung, von 30% (max. 7.500 EUR) in der Umsetzungsberatung und 30% (max. 2.000 EUR) in der Ausschreibungsberatung
- Zielgruppe: u.a. Kleine und Mittlere Unternehmen
- Förderung von Energiemanagementsystemen (BAFA)
- Gefördert werden
- Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV (Spitzenausgleichsverordnung)
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
- Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
- sowie die externe Beratung für die Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem in Verbindung mit einer Erstzertifizierung
- Förderung besteht aus einem anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben
- Zielgruppe sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, nicht antragsberechtigt sind jedoch Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG) in Anspruch nehmen
- Gefördert werden
- KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme
- Dieses Programm fördert die Vermeidung und Nutzung von Abwärme, sowie die Verstromung von Abwärme (z.B. mit ORC-Technologie), sowie Abwärmekonzepte mit Umsetzungsbegleitung und Controlling.
- Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
- Förderung durch Tilgungszuschuss und zinsgünstige Kredite (ab 1,00%), bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert
- Energieeffizienz in Produktionsprozessen (KfW)
- Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen im In- und Ausland. Investitionen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erreichen, werden im Einstiegsstandard gefördert und bei mindestens 30% als Premiumstandard.
- Förderung durch zinsgünstige Kredite ab 1,00% von bis zu 100% der Investitionskosten
- Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
- Energieeffizienz von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden (KfW)
- Gefördert wird die Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, sowie Einzelmßanahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden
- Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
- Förderung durch Tilgungszuschuss (bis zu 17,5%) und zinsgünstige Kredite (ab 1,00%), bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert
Förderprogramme der Bundesländer für Energieeffizienz in Unternehmen
- Baden-Württemberg: Förderung der Energie- und Materialeinsparung in Unternehmen (L-Bank)
- Gefördert werden betriebliche Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Materialeinsparung und zur Erhöhung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden
- Förderung über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschuss, bis zu 100% der förderfähigen Kosten können finanziert werden, max. 5 Mio. EUR
- Gefördert werden nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden, der Sitz des Unternehmens spielt jedoch keine Rolle.
- Bayern: Programm Energie- und Ressourceneffizienz (LfA Förderbank)
- Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, z. B. durch Anschaffung effizienterer Maschinen, Einrichtungen zur Wärme-/ Kälterückgewinnung oder stromsparende Beleuchtung
- Die Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Förderung der Unternehmen durch zinsgünstige Darlehen und Risikoentlastungen
- Rheinland-Pfalz: Effizienzkredit RLP (Investitions- und Strukturbank RLP)
- Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Investitionen für die Umsetzung von u.a. Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zu deren effizienteren Nutzung
- Förderung richtet sich an Freiberufler, KMU und Mid-Cap Unternehmen
- Über die Hausbank werden 100% der förderfähigen Kosten mit einem günstigen Zinssatz finanziert. Kredtit darf ein max. Volumen von 10 Mio. EUR haben, die gesamte Investition 25 Mio. EUR nicht übersteigen.
- Rheinland-Pfalz: EffCheck – PIUS-Analysen
- Untersuchung und Beratung zur Kosteneinsparung bei Energie, Wasser, Material, Emission und Abfall
- Jährlich max. 30 mittelständische (private oder kommunale) Unternehmen aus Rheinland-Pfalz
- Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt für jeden EffCheck maximal 70 % der Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800,- Euro.
- Hessen: PIUS
- Beratungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen aus Produktion, Handel und Dienstleistung. Mit externer Beratung werden Lösungen identifiziert, wie durch Prozess-Optimierung der Stoff- und Energiekreisläufe Ressourcen eingespart werden können.
- Maximale Förderung von 400 EUR pro Tag und 10 Beratungstage und max. 8.000 EUR innerhalb von drei Jahren
- Hessen: Impulsberatung zur Energieeffizienz
- Thüringen: GREEN invest
- Es werden Energieberatungen in Unternehmen gefördert, sowie die Projektbegleitung, Unterstützung bei Umsetzung und Kontrolle.
- Zur Zielgruppe gehören KMU und Unternehmen in Thüringen und die Betriebsstätte befindet sich in Thüringen.
- Die meßtechnische Beratung und die Contracting-Beratung wird bis zu 80% des Beratungshonorars mit einem Zuschuss gefördert. Der Investitionszuschuss beträgt ebenfalls 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Nordrhen-Westfalen: Förderbaustein Markteinführung (progres.nrw)
- Zuschüsse für u.a. Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme, Thermische Solaranlagen, Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz), Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage, Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte), Wärmenetze und Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen innerhalb von NRW
- Förderung richtet sich u.a. an kleine und mittlere Unternehmen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.
- Sachsen: Mittelstandsrichtlinie – Umweltmanagement (Sächsische AufbauBank)
- Gefördert werden u.a. Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1, sowie Beratungen für die Einführungen eines Umweltaudits
- Es werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert
- Förderung besteht aus einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 EUR, bei Beratungen bis zu 12.000 EUR innerhalb von drei Jahren
- Sachsen: Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung (Sächsische AufbauBank)
- Gefördert werden Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen und Nutzung erneuerbarer Energien
- Es werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert
- Zuschuss für die Investition beträgt max. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Niedersachsen: Energieeffizienzprojekte (NBank)
- Gefördert werden Gebäude und Anlagen zur Verringerung des Energieverbrauchs, sowie die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Wärme aus regenerativer Energie
- Zielgruppe sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- Förderung durch Zuschuss von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, zwischen 25.000 EUR und 250.000 EUR
- Niedersachsen: Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (NBank)
- Gefördert werden betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke
- Zielgruppe sind Unternehmen, Kammern und Verbände mit Sitz in Niedersachsen, die KMU in Fragen der Energieeffizienz unterstützen
- Förderung durch Zuschuss in Höhe von max. 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 EUR in drei Jahren
- Niedersachsen: Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NBank)
- Gefördert wird die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden
- Zielgruppe sind KMU und Energie- bzw. Contracting-Dienstleister
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert mit einem zinsgünstigen Kredit, zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden
- Sachsen-Anhalt: Energie (Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
- Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration von erneuerbaren Energien in allen relevanten Unternehmensbereichen
- Zielgruppe sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 100 Millionen Euro, sowie
Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen - Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 000 Euro
- Brandenburg: RENplus 2014 – 2020 (Investitionsbank des Landes Brandenburg)
- Gefördert werden Investitionen in z.B. Energierückgewinnung, KWK, Energiespeicherung und Fernwärme sowie Studien und Konzepte
- Zielgruppe sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 – 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 3,0 Mio EUR abhängig von Fördergegenstand und Unternehmensgröße
- Berlin: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE), Förderschwerpunkt 1
- Förderfähig sind technologieoffene Lösungen für Gebäudehülle/-technik, Gebäudeleittechnik, Produktionsanlagen und Produktionsprozesse, Querschnittstechnologien (wie Antriebe, Motoren, Druckluft, Beleuchtung, Lüftung), Wärmeerzeugung (mit erneuerbaren Energien), Kälte-/Klimatechnologie, Abwasser- und Abluftwärmenutzung, Stoffstrom-/Ressourceneffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
- Antragsberechtigt sind Unternehmen und Unternehmenskooperationen
- Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, je nach Inhalt und Unternehmensgröße, zwischen max. 30% und max. 65%
- Hamburg: Klimaschutzkredit (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
- Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen
(z.B. effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen). - Antragsberechtigt sind kleinere und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung
- Förderung durch einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten, mindestens 10.000,- € und maximal 100.000,- €.
- Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen
- Hamburg: Programm für Nichtwohngebäude (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
- Gefördert werden Energetische Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden
gemäß § 2 Ziff. 2 EnEV in Hamburg, die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599, sowie die Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen bei geförderten Maßnahmen - Antragsberechtigt sind Eigentümer von Nichtwohngebäuden in Hamburg
- Förderung durch Zuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Investitionskosten, die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599 wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars gefördert und ein unabhängige Sachverständiger für die Baubegleitung wird mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars gefördert
- Gefördert werden Energetische Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden
- Hamburg: Energieberatung für Unternehmen (Hamburgische Investitions- und Förderbank)
- Gefördert werden externe Beratungsleistungen zum erstmaligen freiwilligen Aufbau eines zertifizierungsfähigen Energiemanagementsystems in Unternehmen nach DIN EN ISO 50001.
- Es können Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg gefördert werden
- Zuschuss von bis zu einer Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei externen Beratungsleistungen
- Bremen: Investitionszuschuss (Energiekonsens Bremen)
- Es wird die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus dem Energie-Check oder einer Energieberatung im Mittelstand mit einem Zuschuss gefördert.
- Gefördert werden Unternehmen, deren Energiekosten weniger als 10.000 Euro im Jahr betragen und die einen Energie-Check oder eine Energieberatung Mittelstand in Anspruch genommen haben.
- Investitionen werden mit 50 Prozent, maximal jedoch mit 1.000 Euro, gefördert.
- Schleswig-Holstein: Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Investitions- und Betriebsmitteldarlehen, sowie Wachstumsdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen
- Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutzförderrichtlinie (Aktionsplan Klimaschutz)
- Gefördert werden u.a. investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Die Förderung können u.a. kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpoomern beantragen
- Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung von höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, sie wird auf volle hundert EURO abgerundet.
Damit gibt es neben der bekannten bundesweiten Förderung auch in jedem Bundesland Förderangebote zur Reduzierung des Energieverbrauchs in Unternehmen. Hinweise zu Änderungen oder Fehlern werden gerne angenommen und entsprechend in der Liste übernommen.
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