Die wichtigsten Änderungen in der Energieeinsparverordnung 2014
Am vergangenen Freitag wurden vom Bundesrat die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Jetzt ist die Bundesregierung wieder an der Reihe und das Kabinett muss in einer Sitzung darüber entscheiden, ob die Änderungen des Bundesrates angenommen werden und damit die EnEV 2014 in Kraft treten kann. Sollten die Änderungen nicht angenommen werden (von welcher Bundesregierung eigentlich? die noch amtierende oder die noch zu findende?), dann muss das Novellierungsverfahren zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) komplett von vorne beginnen. Angesichts der Fristen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, die bereits deutlich überschritten sind, kann das richtig teuer werden.
Wenn man wissen möchte, was sich nun alles ändern wird in der Energieeinsparverordnung 2014 – wenn sie so verabschiedet wird – muss sich durch den gesamten Text hindurch arbeiten und diese bereits sehr gut kennen. Eine weitere Alternative ist zu warten, bis andere sich dazu äußern. Da mir der Text der Energieeinsparverordnung mittlerweile zu umfangreich geworden ist, würde es zu lange dauern, um alle Änderungen selbst zu suchen. Daher habe ich gesucht, was andere dazu sagen.
Inhalt
Austausch-Pflicht für alte Heizungen
Der erste, der am Freitag nach der Entscheidung im Bundesrat, sich zu dem Beschluss geäußert hatte, war die Total Deutschland GmbH. Im Themdendienst Heizöl begrüßte der Lieferant für Heizöl die Erweiterung der Austauschverpflichtung für Heizkessel. Ab 2015 dürfen nach der neuen Verordnung Heizkessel, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwenden, und älter sind als 30 Jahre, nicht mehr betrieben werden. Total verbindet damit die Hoffnung auf neue und effizientere Heizkessel mit Brennwerttechnik. Aber heute stehen auch andere Technologien mit Öl und Gas im Wettbewerb, so dass dies ein Schritt sein kann um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist diese Frist hingegen zu kurzfristig, um solche Vorhaben planungstechnisch und logistisch umsetzen zu können.
Verschärfung der Anforderungen erst ab 2016
Eine wichtige Frage bei der Novellierung der EnEV ist immer, ob die energetischen Anforderungen an das Gebäude verschärft werden. Die Wohnungswirtschaft tritt in ihrer Pressemeldung verwirrend auf und schreibt von drastischen Verschärfungen im Wohnungsneubau. Diese Verschärfung wird kommen, aber erst in 2016. Dann wird die Anforderung für den Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes gleich um 25% verschärft und nicht wie geplant in zwei Schritten in 2014 und 2016 um je 12,5%.
Das Passivhaus-Kompendium klärt hierüber auf und liefert auch die passende Begründung:
„Aufgrund der langfristigen Planungszeiten sollten Änderungen der Anforderungen nicht so kurzfristig (2014) und nicht so häufig (Zwei-Jahresabstand) erfolgen. […] Das Zusammenlegen der beiden Verschärfungsstufen in der EnEV 2012 ermöglicht sowohl für den Vollzug als auch für die Aufsteller, die Planer und die Bauherren eine verlässlichere Planungssicherheit.[…] Zudem sind die vorgesehenen Schritte im Vergleich zum letzten Schritt des ehenen Anforderungsniveaus der EnEV09 zur EnEV07 mit jetzt jeweils von etwa 12,5 Prozent klein.“
Damit werden die Anforderungen an energiesparendes Bauen im Neubau bis einschließlich 2015 so bleiben wie in 2009.
Einführung von Effizienzklassen auch für Gebäude
Von den Haushaltsgeräten kennen wir das Energielabel und die Energieeffizienzklassen recht gut, diese wird es jetzt künftig auch für Gebäude geben. Damit hat sich eine Forderung der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz und des Verbände-Bündnisses Energieausweis durchgesetzt. Dadurch soll die Transparenz auf dem Immobilienmarkt erhöht werden. Allerdings muss ich hier mal der Immobilienwirtschaft Recht geben, auch wenn ich die genaue Umsetzung nicht kenne, aber Rückschlüsse auf die Heizkosten können Mieter oder Käufer auch aus den Energieeffizienzklassen nicht ziehen, die einzelnen Energieträger haben zu unterschiedliche Kosten.
Weiter heißt es in der GdW-Pressemitteilung:
„Wegen der erheblichen Unterschiede bei den Energiepreisen der Energieträger kann beispielsweise ein gasversorgtes Gebäude der Klasse D die gleichen Energiekosten aufweisen wie ein fernwärmeversorgtes Gebäude der Klasse B oder ein Gebäude mit Wärmepumpe der Klasse A. Darüber hinaus hängen die warmen Betriebskosten nicht nur vom spezifischen Wert ab, sondern vor allem von der nachgefragten Fläche.“
Andererseits erhält der Interessent einen schnelleren und bereits bekannten Überblick über die Energieeffizienz des Gebäudes als über das bisherige Bandtacho, das für Laien sicher schwerer zu verstehen ist, als die Einteilung in Energieeffizienzklassen. Ob sich daraus ein Chaos entwickeln wird, oder ob die Akzeptanz des Energieausweises steigen wird, muss sich noch zeigen.
Weitere Änderungen in der EnEV 2014
Das waren, denke ich, die wichtigsten Änderungen. Eine detaillierte Aufstellung aller Änderungen gibt es im Portal EnEV-Online, dort sind alle Maßgaben und Empfehlungen des Bundesrat-Beschlusses in einer dreiseitigen pdf-Datei aufgelistet. Nach dieser Aufstellung kann ich nicht erkennen wie die Baukosten in 2014 um 8 Prozent ansteigen sollen, wie der GdW ermittelt hat, vielleicht komme ich da aber auch noch darauf. Wichtig wäre es jedenfalls den Klimaschutz und die Energieeffizienz im Gebäudebereich voran zu bringen und das sehe ich mit diesem Entwurf nicht.
Update mit neuer Änderungsübersicht
Es gibt eine neue Übersicht aller Änderungen in der Novelle zur Energieeinsparverordnung, die vom Bundesrat beschlossen wurde, daher aktualisiere, bzw. ergänze ich den Beitrag. Im Gebäude-Energieeffizienzportal der dena, Zukunft-Haus, gibt es jetzt eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Vergleich zur EnEV 2009.