Wie Sie mit Energieausweis und erneuerbaren Energien Einsparpotenziale erschließen
Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.
„Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen“, sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). „Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Hier kann am meisten gespart werden.“
Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für Wohngebäude
Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.
Neubau: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.
Wenn ich nach den Feiertagen dazu komme, schreibe ich etwas ausführlicher über das Erneuerbare Energien Wärmegesetz.
Bleibt zu hoffen, dass sich dieses Jahr endlich alternative Technologien durchsetzen, die den Anteil sauberer Energien dramatisch emporschnellen lassen. Entwickelt sind bereits zahlreiche.
Ich hatte mir mal das von BaWue angeschaut und fand folgendes bemerkenswert:
http://hendrik42.twoday.net/stories/4326086/
Nun ja brauch man das, ich denke jeder kann abschätzen ob ein Haus isoliert ist und wie alt die Heizungsanlage ist…
Zudem ist der Energiewert in Städten wie Hamburg, München nicht mehr interessant da man hier eh froh ist eine Wohnung zu haben.