Online erstellte verbrauchsabhängige Energieausweise fallen erneut beim Test durch
Schwache Leistung der Anbieter von verbrauchsabhängigen Energieausweisen, beim nächsten Test werden sicher Namen genannt. Beim Verbrauchsausweis sollten die Unterschiede von verschiedenen Anbietern eigentlich kleiner sein als beim Bedarfsausweis – die Datengrundlage ändert sich nicht und ist auch recht überschaubar. Ich bin auch gespannt ob sich Anbieter zu Wort melden werden.
Viele Anbieter von Online-Energieausweisen bieten im Internet ungültige Dokumente feil – so das ernüchternde Ergebnis eines Checks von 88 Plattformen durch die Verbraucherzentrale NRW. Umso niederschmetternder, weil die Verbraucherschützer die Aussteller nach einem ersten verpatzten Test im Frühjahr 2008 aufgefordert hatte, die mangelhafte Erfassung wichtiger Merkmale nachzubessern, um – wie gesetzlich vorgeschrieben – auch Empfehlungen zur Gebäudemodernisierung geben zu können.
Für Häuser-Oldies, die vor 1965 gebaut wurden, muss seit 1. Juli 2008 ein Energieausweis vorgelegt werden, wenn sie verkauft oder neu vermietet werden. Steckbriefartig wird hierin über den Energiestandard eines Gebäudes informiert, damit es Miet- und Kaufinteressenten nun leichter haben, den Heizenergiebedarf des neuen Domizils abzuschätzen. Im Internet offerieren zahlreiche Aussteller – wie Stadtwerke, Architekten, Ingenieure, Techniker, Handwerker und Abrechnungsfirmen – Plattformen mit Eingabemasken, mit deren Hilfe Energieausweis-Interessenten die notwendige Daten zur Erstellung von Verbrauchsausweisen selbst übermitteln können. Ein erster Check von Eingabemasken und Datenblättern bei 97 Online-Anbietern durch die Verbraucherzentrale NRW im Frühjahr 2008 hatte durchweg ein „mangelhaft“ erbracht: Allein ein Aussteller hatte sich durch die Abfrage aller 14 Pflichtdaten als Musterschüler erwiesen. 40 Prozent hatten die für die Ermittlung des Energiekennwerts wichtigen Faktoren wie Kellerbeheizung und Leerstände außen vor gelassen. Und bei 20 Prozent der untersuchten Online-Angebote musste der Besteller keine Angaben über die Warmwasserversorgung des Gebäudes machen – gleichwohl dies verpflichtend vorgeschrieben ist.
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW Online-Anbieter daraufhin aufgefordert hatte, mehr Energie in die qualitative Verbesserung der Datenabfrage zu stecken, stellte sie im Oktober die Verbrauchsausweise via Internet erneut auf die Probe: 88 der insgesamt 97 Portale aus der ersten Stichprobe boten weiterhin Energieausweise im World Wide Web an. Doch ihre Hausaufgaben in Sachen gesetzeskonformer Ausstellung hatten nur wenige gemacht: Nicht einmal jeder Fünfte fragte auch nach einem halben Jahr alle 14 Pflichtdaten ab, die zur Ausstellung eines formal korrekten Energieausweises notwendig wären. Dabei ließen die Anbieter wichtige Faktoren zur Ermittlung des Energiekennwerts wie beheizte Kellerflächen (19 Prozent der Anbieter), längere Leerstandszeiten (14 Prozent) oder die genauen Verbrauchszeiträume (11 Prozent) außen vor.
Ob das Gebäude nachträglich gedämmt oder die Heizungsanlage erneuert wurde, fragte ein Drittel der Internetseiten auch beim Nach-Check immer noch nicht ab. Und das, obwohl diese Angaben zum baulichen Zustand des Gebäudes wichtige Größen sind, um die Plausibilität der vom Eigentümer übermittelten Daten zu überprüfen und sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung vorzuschlagen – und Aussteller hierzu ausdrücklich verpflichtet sind. „Weil Modernisierungen im Altbau immer möglich sind, sind diese Energieausweise nicht zu gebrauchen“, raten die Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW zur Vorsicht. Ihre Empfehlung lautet, nur solche Energieverbrauchsausweise online zu ordern, die neben der genauen Erfassung des Energieverbrauchs auch den baulichen Zustand des Gebäudes sowie die Art der Heizungstechnik abfragen. Zudem sollte ein Foto des Gebäudes – per Post oder online übermittelt – im Energieausweis Platz finden.
Die Verbraucherzentrale NRW bietet ein Online-Tool, das Eigentümern wie auch Kauf- und Mietinteressenten hilft, den im Energieausweis ausgewiesenen Energiekennwert grob zu überprüfen. Auch lässt sich mit dem Bedarfsrechner virtuell simulieren, wie viel Energie durch die im Ausweis empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen eingespart werden kann und wann sich Investitionen in Wärmedämmung oder neue Fenster rechnen.
Allerdings: Was der Verbrauchsausweis an energetischen Sanierungen vorschlägt, kann bloß ein Fingerzeig auf möglichen Bedarf sein. Deshalb ist eine ausführliche Beratung und Begutachtung durch einen Experten unverzichtbar. Die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW bietet hierzu vielfältige Angebote – inklusive einer Übersicht über finanzielle Fördermöglichkeiten geplanter Gebäudemodernisierungen.
Eine zusammenfassende Auswertung der beiden Untersuchungen findet sich hier.
Das Ordnungsamt ist hierfür die richtige Adresse
Bauamt oder Ordnungsamt? Ich würde eher Ordnungsamt sagen, aber wo das geregelt wird, kann ich nicht sagen.
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Wenn mir ein Vermieter keinen Energieausweis vorlegt/vorlegen will, bei welcher Behörde kann ich das anprangern?
Anbieter von online erstellten verbrauchsabhängigen Energieausweisen weisen immer noch lücken auf laut VZ-NRW: http://tinyurl.com/6kqrhf