Kürzungsrecht bei Heizkosten gestrichen
Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) und ersten Zeitungsberichten zufolge hat die Bundesregierung das ursprünglich vorgesehene Kürzungsrecht bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung ersatzlos gestrichen.
„Die Energieeinsparverordnung verkommt zu einem zahnlosen Tiger“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips. „Der Gesetzgeber schafft Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Klimaschutzes, sieht bei Verstößen gegen diese Vorschriften aber keine Sanktionen vor. Damit bleiben die geplanten Gesetze und Verordnungen wirkungslos. Sie reduzieren sich auf eine reine Appellfunktion. Wer Klimaschutzziele mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchsetzen will, muss auch Sanktionen für den Fall vorsehen, dass die ordnungsrechtlichen Vorgaben nicht erfüllt werden“, so Rips.
Ursprünglich sollte nach den Plänen der Bundesregierung Mietern ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten eingeräumt werden, wenn der Vermieter gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt, die eine Verbesserung der Energieeffizienz und damit niedrigere Heizkosten zum Ziel haben. Diesen Ansatz hatte der Deutsche Mieterbund begrüßt und immer wieder gefordert.
„Mit dem Kürzungsrecht wollen wir Vermieter zwingen, die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Nur so können die Energie- und Klimaschutzziele erreicht werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, an dem vorgesehenen Kürzungsrecht festzuhalten“, so Rips.
Nach dem Energieausweis wird auch die neue Energieeinsparverordnung auf Wunsch der Immobilienbesitzer abgeschwächt. Es ist doch bekannt, dass die Verordnung bisher schon unzureichend umgesetzt wird. Obwohl mittlerweile jeder weiss, dass gerade im Gebäudebereich sehr viel getan werden kann für den Klimaschutz, bleibt hier weiterhin ein Hintertürchen offen. Es bleibt jetzt offen, ob die Kontrolle der Umsetzung der EnEV künftig besser wird.
Via Handakte WebLAWg