Stopp der Solarförderung für Pflicht-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz?
Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner setzt sich dafür ein, dass der Paragraph 15 des von der Bundesregierung geplanten Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes geändert wird. Dies sagte die Ministerin im Interview mit der Fachzeitschrift Solarthemen.
Würde es bei der Anfang Dezember vom Bundeskabinett verabschiedeten Fassung bleiben, müssten viele Bauherren in Baden-Württemberg künftig auf Bundeszuschüsse für Solarwärmeanlagen und Holzheizungen verzichten. Denn im Gesetzentwurf steht, dass nur gefördert wird, was nicht ohnehin Pflicht ist. Da aber in Baden-Württemberg seit Anfang des Jahres ein Gesetz gilt, nach dem Bauherren bei Neubauten und ab dem Jahr 2010 auch bei Altbausanierungen erneuerbare Energien einsetzen müssen, würden viele Häuslebauer im Südwesten bei der Förderung umweltfreundlicher Energien leer ausgehen. Im Interview mit den Solarthemen zeigte sich Frau Gönner allerdings zuversichtlich, dass dieser Fall nicht eintritt: „Nach den Diskussionen, die wir mit dem Bund geführt haben, habe ich die Hoffnung, dass der Passus in Paragraph 15 des Bundesgesetzes geändert wird.“
Nach Solarthemen-Recherchen werden heute rund ein Viertel aller Solarwärmeanlagen in Deutschland errichtet. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass in den kommenden Jahren bis zu 500-Millionen-Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt werden. Für Baden-Württemberg geht es also um einen dreistelligen Millionenbetrag aus dem Bundeshaushalt, der direkt in die regionale Wirtschaft einfließt. Das vollständige Interview findet sich im Internet unter http://www.solarthemen.de.
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