Vorsicht vor Energieausweis zu Dumpingpreisen
Ich hatte mich ja schon gewundert, dass der Energieausweis online erstellt werden kann oder zu Billigpreisen verramscht wird. Jetzt warnt auch die dena vor den Billigangeboten für den Energieausweis:
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. „Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis“ betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Bei der großen Mehrheit der Hausbesitzer wird sich aber mit Sicherheit der verbrauchsabhängige Energieausweis durchsetzen, allein aus Kostengründen.
Worauf muss man aber noch achten, um Angebote vergleichen zu können:
Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden – egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.
Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.
Weiter empfiehlt die dena:
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de.
Interessant wäre aber auch eine Checkliste, worauf Verbraucher achten müssen, um einen Energieausweis zu erhalten, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Übrigens: die Überarbeitung der Energieeinsparverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zum 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Der vollständige Text der Energieeinsparverordnung (pdf-Datei, 5,57 MB) kann beim Bundesanzeiger Verlag runtergeladen werden.
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