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Mieter zahlen bei Betriebsstromkosten oft zu viel

24. Februar 2010

Nur wenige Mieter kennen die Stromkosten für den Betrieb ihrer Heizanlage, obwohl deutschlandweit 90 Millionen Euro jährlich bei den Betriebsstromkosten eingespart werden könnten. Dies hat die gemeinnützige co2online GmbH bei der Auswertung von mehr als 30.000 Heizkostenabrechnungen ermittelt. Hilfestellung leistet der neue interaktive „BetriebsstromCheck“ von co2online und ein begleitendes Themenspezial auf www.heizspiegel.de. Mit dem Check kann jeder Mieter in einer Minute ermitteln, ob er zuviel für den Betriebsstrom bezahlt. Das individuelle Ergebnis mit Hinweisen für die nächsten Schritte ist so aufbereitet, dass es an den Vermieter oder die Hausverwaltung weitergeleitet werden kann und im Idealfall Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage nach sich zieht.

„Jährlich können 450 Millionen Kilowattstunden Strom und über 290.000 Tonnen CO2 eingespart werden, wenn Vermieter und Hausbesitzer ein paar einfache Eingriffe an ihrer Heizanlage vornehmen lassen und Mieter mehr Transparenz in der Heizkostenabrechnung erhalten“, rechnet Stefanie Jank von co2online und Projektleiterin der vom Bundesumweltministerium geförderten Heizspiegelkampagne vor. Das entspricht ungefähr dem jährlichen Stromverbrauch einer Stadt von der Größe Augsburgs.

Vielen Heizkostenabrechnungen mangelt es an Transparenz

Ein Problem bei der Ermittlung optimaler Betriebsstromkosten: mangelnde Transparenz der Heizkostenabrechnung. „Die Betriebsstromkosten sollten als Heiznebenkosten in der Heizkostenabrechnung aufgeführt werden. Nur dann kann der Mieter die Kosten wirklich nachvollziehen und prüfen“, erklärt Jank. Dies geschehe jedoch immer noch nicht flächendeckend, wie co2online bei der Analyse der Heizkostenabrechungen festgestellt hat.

Viele Heizkostenabrechnungen seien unvollständig und weisen einzelne Posten wie den „Betriebsstrom“ oftmals gar nicht auf. In diesen Fällen helfe nur noch die direkte Nachfrage beim Vermieter, der zur Darlegung der Grundlage seiner Berechnungen verpflichtet sei. Wo der Mieter auf seiner Abrechnung die Betriebsstromkosten finden kann, was er tun sollte, wenn sie nicht aufgeführt werden und viele weitere Informationen rund um das Thema Betriebsstrom können Mieter ab sofort auf www.heizspiegel.de nachlesen.

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