Photovoltaik für Parkplätze und Garagen
Neu gebaute, offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen (z. B. von Supermärkten oder größeren Einrichtungen) müssen in einigen Bundesländern seit 2022 mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Diese Regelung ist in einem Klimaschutzgesetz verankert oder Teil der Landesbauordnung. Die Regel wird allerdings auf Gewerbeflächen beschränkt und gilt nicht für Parkflächen, die im Zusammenhang mit Wohngebäuden entstehen.
Die Vorteile, die die Kombination von Parkflächen und Überdachung mit einer Photovoltaikanlage hat, stelle ich in diesem Beitrag dar. Außerdem erläutere ich, wie diese Pflicht in den verschiedenen Bundesländern aussieht, wie der Strom genutzt werden kann und welche Beispiele es bereits gibt.
Inhalt
- Parkplätze sinnvoll nutzen mit Überdachung und Photovoltaik
- Pflicht für Photovoltaik auf Parkplätzen
- Nutzung des Stroms vom Parkplatz
- Beispiele aus der Praxis für Photovoltaik Parkplätze
- Photovoltaik auf dem Garagendach
- Zusatzkosten der Solarüberdachung von Parkplätzen
- Innovationsausschreibungen für Solaranlagen auf Parkplatzflächen
- Fazit
Parkplätze sinnvoll nutzen mit Überdachung und Photovoltaik
Parkplätze sind wichtig für Mitarbeiter von Unternehmen, zum Einkaufen im Supermarkt, für Reisende am Bahnhof und wo immer Menschen mit dem Auto hinfahren, um etwas zu erledigen. An all diesen Orten beanspruchen Parkplätze große, versiegelte Flächen. Da ist es sehr sinnvoll, sie, quasi als ökologischen Ausgleich, zusätzlich für andere Zwecke zu nutzen.
Zahlreiche Initiativen haben Ideen entwickelt, größere Parkplätze teilweise oder komplett zu überdachen und mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Dies hat mehrere Vorteile:
- Eine zusätzliche Fläche steht für die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien zur Verfügung
- Der gewonnene Strom kann vor Ort für Elektromobilität oder den Eigenverbrauch in anliegenden Gebäuden genutzt werden
- Eine versiegelte Fläche wird ökologisch sinnvoll genutzt.
- Die Stellplätze werden im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee.
- Bei vollflächiger Überdachung kann eventuell der Winterdienst eingespart werden.
- Auch Personen werden vor Sonne, Regen und Schnee geschützt, wenn sie sich zu ihren Fahrzeugen hin oder von ihnen weg bewegen.
- Der Strom für die Beleuchtung der Stellplätze, Fuß- und Fahrwege wird direkt vor Ort erzeugt.
Die zusätzliche Fläche für Photovoltaikanlagen und die Gewinnung von grünem Strom sind dabei die wichtigsten Argumente.
Pflicht für Photovoltaik auf Parkplätzen
Diese zusätzliche, neue Fläche für eine saubere Stromerzeugung ist so wichtig, dass es in einigen Bundesländern künftig zur Pflicht wird, neue große Parkplätze zu überdachen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Die Lösungen, die die Bundesländer dabei verfolgen, erkläre ich im Folgenden ausführlich.
Baden-Württemberg
Mit der Novelle seines Klimaschutzgesetzes im Oktober 2020 ist das Land Baden-Württemberg Vorreiter für die Einführung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen, denn es hat diese Idee als erstes Bundesland in ein Gesetz aufgenommen. Dieses sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für neue Wohn- und Nichtwohngebäude sowie eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vor.
Ein weiterer Teil dieser Novelle – § 8b – fordert die Installation einer Photovoltaikanlage auf offenen, für eine Solarnutzung geeigneten Parkplätzen mit mehr als 75 Stellplätzen. Betroffen sind alle Parkplätze, deren Antrag auf Baugenehmigung nach dem 01.01.2022 gestellt wurde.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Parkplätze entlang der Fahrbahn öffentlicher Straßen (Parken auf dem Seitenstreifen). Weitere Ausnahmegenehmigungen können aus städtebaulichen Gründen erteilt werden.
Weitere Anforderungen an die Photovoltaikanlagen hinsichtlich Mindestanforderungen und Ausnahmen regelt eine Rechtsverordnung des Umweltministeriums.
Schleswig-Holstein
Nach § 10 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein müssen neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen seit 01.01.2023 über der Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage erhalten.
Ersatzweise kann die Photovoltaikanlage auch auf anderen Außenflächen eines angrenzenden Gebäudes oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wird die Solarpflicht nicht über ein Klimaschutzgesetz geregelt. Änderungen in der Landesbauordnung schreiben seit 2022 vor, dass neue Parkplätze von Gewerbeflächen überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden müssen. Dies gilt bereits ab 35 Stellplätzen und für Parkplätze von Supermärkten, Baumärkten und Einkaufszentren.
Rheinland-Pfalz
Laut Landessolargesetz (§5) von Rheinland-Pfalz müssen bei neuen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen Photovoltaikanlagen über den Stellplätzen installiert werden. Diese müssen mindestens 60 Prozent der geeigneten Fläche nutzen. Die maximale Leistung ist jedoch auf 1.000 kWp beschränkt, ab der gemäß EEG 2023 die Pflicht zur Ausschreibung beginnt.
Die Photovoltaikanlage darf auch auf anderen Außenflächen oder in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden.
Eine Landesverordnung soll genauere Anforderungen an die zu erstellenden Solaranlagen festlegen.
Hessen
In Hessen beginnt die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen über Parkplatzflächen erst für Bauanträge, die nach dem 29.11.2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Dies betrifft den Neubau von geeigneten, landeseigenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen (Hessisches Energiegesetz §9a) und den Neubau von geeigneten, nicht landeseigenen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen (§12).
Eine Richtlinie des für staatlichen Hochbau zuständigen Ministeriums soll die Mindestgröße der Photovoltaikanlage für die landeseigenen Parkplätze regeln. Für nicht landeseigene Parkplätze wird eine Rechtsverordnung die Mindestgröße, Ausnahmen, Optionen zur Erfüllung und vorzulegenden Nachweise regeln.
Nutzung des Stroms vom Parkplatz
Bei den überdachten Parkplätzen mit einer Photovoltaikanlage stellt sich die Frage, wie der erzeugte Strom genutzt werden kann oder soll. Hierfür bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:
- Volleinspeisung
Die komplette Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Stromnetz wird eher selten vorkommen. Diese Variante ist, im Vergleich zum Eigenverbrauch, nicht wirtschaftlich genug. Daher wird nur der nicht nutzbare Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Für die Einspeisevergütung nach § 48 EEG muss der überdachte Parkplatz als eine „sonstige bauliche Anlage“ betrachtet werden, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist. Bei diesen Anlagen liegt die Einspeisevergütung bei 7 Ct. pro kWh (EEG 2023). - Eigenverbrauch im Gewerbegebäude
Die wirtschaftlich attraktive Variante ist der Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms im Gewerbebetrieb, Supermarkt oder in der Einrichtung. Denn für diesen Strom ist nur der Preis für die Gestehungskosten und des Anteils an der EEG-Umlage zu zahlen. Dieser Preis ist, im Vergleich zum Strom aus dem Netz, deutlich günstiger.
- Ladestation für Elektrofahrzeuge
Zusätzlich zum Eigenverbrauch bietet es sich an, den Strom für Elektrofahrzeuge auf dem Firmengelände zu nutzen. Denkbar ist die Einrichtung einer öffentlichen Ladestation für größere Super- oder Baumärkte.
- Lieferung an Dritte vor Ort
Eine weitere Möglichkeit ist die Lieferung des Stroms an Dritte vor Ort. Dies können Mieter in einem Einkaufszentrum, Betreiber einer Kantine, Autowaschanlage oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge sein.
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Beispiele aus der Praxis für Photovoltaik Parkplätze
Diese Entwicklung zur Errichtung von überdachten Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen ist noch recht neu. Einige der Projekte stelle ich hier vor.
Strom vom Parkplatz für Europapark Rust
Auf dem Gelände des Automobillogistik Unternehmens Mosolf in Kippenheim bei Lahr (Baden-Württemberg) entsteht derzeit eine mehr als 20 Hektar große Photovoltaikanlage auf einem Parkplatz. Die Anlage, mit einem Investitionsvolumen von 30 Millionen Euro, soll nach ihrer Fertigstellung etwa 25 Gigawattstunden Strom im Jahr produzieren.
Nach der Inbetriebnahme 2024 soll etwa die Hälfte der Fläche den Europa-Park in Rust mit Strom versorgen. Dieser wird vor allem in der Hochsaison in den Sommermonaten ausreichen, um den Park weitgehend autark mit erneuerbarem Strom zu betreiben. Für die Zukunft setzt der Europa-Park auf leistungsfähige Speicherlösungen, um mehr Solarenergie nutzen zu können.
Die Mosolf-Gruppe sucht noch weitere große Stromabnehmer aus der Region, um zusätzlich langfristige Stromkaufvereinbarungen abschließen und mehr Unternehmen eine Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. Im sächsischen Rackwitz betreiben sie, nach Angaben des Greentech.Blog eine Parkplatz Photovoltaikanlage, die Strom für rund 5000 Haushalte erzeugt.
Renner Etikettiertechnik aus Günzburg
Die Lechwerke haben eine Photovoltaikanlage auf zwei neu errichteten Carports der Firma Renner Etikettiertechnik in Günzburg für den Eigenverbrauch konzipiert und umgesetzt. Die Anlage hat eine Leistung von 300 kWp und erzeugt im Jahr mehr als 270.000 Kilowattstunden (kWh) Strom. Der erzeugte Strom wird überwiegend im laufenden Betrieb der Renner Etikettiertechnik genutzt. Die neuen Carports wurden noch mit Ladestationen für Elektroautos ergänzt.
Durch die eingesparten Energiekosten und die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom amortisiert sich die Investition bereits nach vier Jahren. Das Unternehmen reduziert damit seine CO2-Emissionen um 78 Tonnen pro Jahr. Sie betreiben bereits eine Solaranlage auf den Dächern der Werks- und Verwaltungsgebäude.
Photovoltaik-Dach für Supermarkt-Parkplatz
Bereits 2011 hat die Belectric GmbH eine bestehende Parkplatzüberdachung eines Supermarktes in Schwabach mit Photovoltaikmodulen ausgestattet. Die Anlage mit CIS-Dünnschichtmodulen hat eine Leistung von 340 kWp und spart 230 Tonnen CO2 pro Jahr ein.
Schon damals hat der Supermarkt eine Ladebox für Elektroautos installiert, damit die Kunden mit einer Kundenkarte ihr Elektrofahrzeug während des Einkaufs laden können.
Quelle: Energieatlas Bayern und Solar Frontier
Pilotprojekte zur Sektorenkopplung in Berkheim und Schwäbisch-Hall
Bevor 2022 die Pflicht zur Ausstattung der Parkplätze mit einer Photovoltaikanlage zum Tragen kam, hat das Umweltministerium Baden-Württemberg zwei Pilotprojekte gefördert. Die Anlagen in Berkheim und Schwäbisch-Hall wurden mit insgesamt 300.000 EUR gefördert. In der Förderung war die Solarüberdachung der Parkfläche, die Ladeinfrastruktur und Anschlusstechnik sowie die benötigte Hard- und Software zur Laststeuerung enthalten. Der Bau der Photovoltaikanlage wurde nicht gefördert.
Berkheim (Landkreis Biberach)
Vor der Firmenzentrale des Bau- und Logistikunternehmens Max Wild GmbH wurde ein 685 Quadratmeter großer, ebenerdiger Parkplatz mit einer 256 Kilowatt peak (kWp) Photovoltaik-Anlage überdacht. Am Parkplatz wurden zehn Ladepunkte mit einer Leistung von jeweils 22 kW installiert. Ein Energiemanagementsystem stimmt die Stromerzeugung der Photovoltaikanlage und Ladevorgänge entsprechend der Last aufeinander ab.
Schwäbisch-Hall
Das Projekt umfasste den Bau und das Monitoring einer Photovoltaik-Carportanlage mit einer Leistung von 749 kWp am Berufsschulzentrum in Schwäbisch-Hall sowie die Installation von acht Ladepunkten mit jeweils 22 Kilowatt. Der gewonnene Solarstrom wird nicht nur zum Laden von E-Fahrzeugen, sondern auch in neun umliegenden Gebäuden der Berufsschule genutzt. Die Kooperation mit einem regionalen Carsharing Anbieter bildet eine Schnittstelle zu einem modernen Mobilitätskonzept.
Photovoltaik auf dem Garagendach
Nach dem Blick auf große Parkplätze wenden wir uns jetzt den Garagendächern zu. Auch sie sind in der Regel sehr gut für die Solarstromerzeugung geeignet – wenn sie nicht zu stark verschattet sind. Je nach Ausnutzung der Dachfläche ist Platz für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2 bis 3,3 kWp. Das entspricht der Leistung einer kleinen Aufdachanlage auf einem Haus.
So lässt sich zusätzlicher Solarstrom für den Eigenverbrauch und die eigene Elektromobilität erzeugen. Den voraussichtlichen Ertrag können Sie beispielsweise mit diesem Ertragsrechner ermitteln.
Zusatzkosten der Solarüberdachung von Parkplätzen
Zusätzlich zu den Kosten für die Photovoltaikanlage fallen Kosten für die Unterkonstruktion an, sofern noch keine Überdachung vorhanden ist. Diese kann als Stahlkonstruktion oder nachhaltige Holzkonstruktion in unterschiedlichen Ausführungen gebaut werden. Die Dachneigung ist an die jeweilige Situation anpassbar. Photovoltaikmodule fungieren als Dach oder werden auf eine vorhandene Dachfläche montiert.
Durch die Vielzahl der möglichen Dachkonstruktionen ist es schwer, die zusätzlichen Kosten zu beziffern.
Innovationsausschreibungen für Solaranlagen auf Parkplatzflächen
Solaranlagen für Parkplätze haben bis heute keinen Zuschlag in den Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur erhalten. Nun dürfen nach § 37 Punkt 3 im EEG 2023 PV-Anlagen auf Parkplatzflächen an den Ausschreibungen für Solaranlagen des 1. Segments teilnehmen. Darunter fallen alle Freiflächenanlagen und Solaranlagen auf, an oder in einer baulichen Anlage, die weder Gebäude noch Lärmschutzwand sind (§3 Nr. 41a EEG 2023).
Weitere Angebote zur Förderung dieser besonderen Photovoltaikanlagen sind nicht bekannt.
Erfahren Sie mehr über mich und meine Arbeit
Fazit
Überdachte Parkplätze mit Photovoltaikanlagen schaffen eine ganze Reihe von zusätzlichen Nutzen – zusätzlich zur Stromerzeugung für ein benachbartes Gebäude oder Elektrofahrzeuge. Noch gibt es nur wenige dieser stromerzeugenden Parkflächen in Deutschland. Seit 2022 müssen jedoch größere Parkplätze in einigen Bundesländern überdacht und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Daher werden wir künftig sicherlich häufiger solche Anlagen sehen.
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Es macht einfach total Sinn, Parkplätze, Parkhausdächer und so weiter mit Solargeländern und Module auszustatten. Wie viel Energie und Kosten dadurch gewonnen bzw. gespart werden könnten. Tatsächlich sollte dann von Seiten des Gesetzgebers weniger Hürden geben.
Danke für die ausführlichen und interessanten Informationen.
Grundsätzlich bin ich der Ansicht, wir sollten alle bereits bebauten Flächen nutzen. Auch wenn sie nicht optimal ausgerichtet sind.
Leider gibt es auch im neuen EEG noch Punkte, die das erschweren.
Ich habe momentan das Problem, dass der Netzbetreiber den Anschluss der PV auf der Garage, die direkt an unser Grundstück grenzt, ablehnt. Als Begründung nennt er lapidar Probleme mit der Zuordnung.
Hat jemand zu diesem Thema Erfahrung gesammelt?
Aufklärender Artikel! Danke dafür. Diesen sollten sich mehr Leute durchlesen und ich stimme dem Fazit zu.
Dieser Betrag fast die aktuelle Situation hervorragend Zusammen. in der praktischen Umsetzung sind etliche Hürden zu nehmen. Hervorzuheben ist der Zusatzaufwand für die Baugenehmigung. Die Behörden und Planer tun sich schwer mit diesem neuen Bauwerkstyp. Ist es eine Stromerzeungsmaschine oder doch nur ein Carport? Ist es eher eine Freiflächenanlage und ist man überhaupt dafür zuständig? Viele Fragen sind zu beantworten. Anbei eine kleine Aufzählung: Entwässerung, Brandschutz, Zustimmung des Nachbarn, erdverlegte Leitungen und Bauten, Kampfstoffe….
Eine weitere Hürde ist die Finanzierung durch die Banken. Auch wenn die Renditerechnung positiv ist und Fördergelder winken bleibt die Bank skeptisch und es sind neue Fragen zu beantworten. Bauen sie mit zuverläsdigen Partnern? Sind die Eigentumsverhältnisse am Grundstück langfristig geklärt und wie können Kredite abgesichert werden? Wir rechnet sich das ganze Steuerlich?
Solar Parkplatzüberdachungen sind ergeizige Projekte. Alle Beteiligten abzuholen und zu führen sollte nicht unterschätzt werden.
Die Idee versiegelte Parkplatzflächen zu Nutzen ist nachvollziehbar, aber eine verpflichtende Parkplatzgröße ist schwierig festzulegen.
Wir denken Förderung ist effektiver als eine Verpflichtung.
Wenn sich die Investition Amortisiert, wird jeder Bauher gerne die Investition tätigen. Ich möchte noch zwei Aspekte einbringen. Bäume und Begrünung werden für den Bauherrn immer wichtiger. Bäume spenden Schatten, nehmen Wärme auf, filtern den Feinstaub und fördern das Wohlbefinden. Ein Mix aus Bäumen und Solar Carports sollte das Ziel sein. Deshalb benötigt man ein Solar Carportsystem, dass sich einfügt und mit Verschattung umgehen kann. Idealerweise greift ein Solar Carportsystem nur geringfügig in den Regenwasserkreislauf ein.
Nachbarn möchten nicht auf eine blendende Solaranlage schauen. Das Solar Carportsystem sollte nicht nur entblendete Solarmodule verwenden, sondern idealerweise sollten Glas-Glas Solarmodule zum Einsatz kommen, da diese transluzent sind und dadurch weniger blenden.
Ein sehr guter Einwand, vielen Dank. Ich bin auch kein Verfechter einer Pflicht, solange noch so viele Hürden bestehen. Bei Parkplätzen kommt noch hinzu, dass es nicht viel Erfahrung gibt. Mehr als diese drei Beispiele konnte ich nicht finden.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen