Gewerbesteuerpflicht bei Mieterstrom

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9 Kommentare

  1. Ist der heutige Stand zur Gewerbesteuerpflicht derselbe? Durch die, sich häufig ändernde Gesetzeslage ist es schwierig aktuelle Informationen zu erhalten.

    1. Je größer das Gebäude, um so wirtschaftlicher und günstiger kann Mieterstom für die Mieter angeboten werden. Bei kleineren Gebäuden bis zu 6 WE soll Mieterstrom auch noch möglich sein.

      1. Ja, aber die Consoltigfirmen, übernehmen aber erst ab 6 Wohneiheiten .
        Also ist die Energiewende, wieder nur für Großunternemen ?
        Das darf, doch wohl, nicht war sein oder ?

  2. Danke, der Beitrag gefällt mir sehr gut.
    Gibt es einen ähnlichen Anbieter in sachsen, vielleicht speziell in Dresden. Wir würden gern mit einem solchen zusammen arbeiten. Wir (www.erneuerbare-energien-ostsachsen.de) planen regenerative Anlagen und wollen auch Immobilienunternehmen in Bezug auf Mieterstrom in Verbindung mit Elektromobilität mehr ermuntern. Ein Kontakt zu einem und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Contractor wäre da sehr hilfreich.

    MfG Sylvia Radisch-Siebert

    1. Freue mich, dass der Beitrag sich so weit verbreitet und gut ankommt.

      Die genannten Anbieter sind meines Wissens bundesweit tätig. Ansprechpartner wären aber auch Energieversorger, wie Stadtwerke. In Sachsen-Anhalt gibt es ein solches Beispiel, siehe https://www.energynet.de/2015/12/09/sonnenburg-mieterstrom-energiewende-burg/. Durch die Zusammenarbeit mit einem Ökostrom-Anbieter kann jedoch sichergestellt sein, dass der zusätzlich benötigte Strom auch wirklich als Ökostrom geliefert wird. Bei Natrustrom sind ebenfalls schon Mieterstrom-Projekte realisiert worden.