Neue Vorschriften für Energieeffizienzlabel von Haushaltsgeräten
Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts ist am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit seit heute in Kraft. Mit dem Gesetz werden das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert.
Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Neben Haushaltsgeräten und Konsumgütern gehören künftig etwa auch gewerbliche Produkte dazu. Daneben bildet die Verbesserung der Marktüberwachung durch erweiterte Vollzugspflichten und -befugnisse für die Bundesländer (u. a. Stichprobenkontrollen) einen zweiten wichtigen Schwerpunkt dieses Gesetzes.
Für welche konkreten Produktgruppen das EU-Effizienzlabel gilt, ergibt sich auch weiterhin aus den produktspezifischen Rechtsakten der EU-Kommission. Hier ist auch festgelegt, ab wann für die einzelnen Produktgruppen die Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler greifen und welche Übergangsbestimmungen gelten.
Nähere Informationen zum EnVKG, zur EnVKV, sowie einen Überblick über die produktspezifischen Rechtsakte der EU-Kommission finden Sie auf den Seiten des BMWi.
Änderungen am Effizienzlabel zusammengefasst
Wem der Text zu bürokratisch war und nichts verstanden hat, für den habe ich noch ein paar verständlichere Informationen als Zusammenfassung (Quelle: DUH), ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
- Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf weitere energieverbrauchsrelevanter Produkte
- von Kühlgeräten bekannte Staffelung des Energieverbrauchs bis bestenfalls A+++ wird auch bei anderen Geräten eingeführt, aber nur bis A++
- auch Produkte, die erhebliche Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben, werden kennzeichnungspflichtig, wie z.B. Autoreifen, ab 01.11.2012
- bessere Marktüberwachung zur Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften