Photovoltaik-Einspeisevergütung für 2010 veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur hat gestern die Einspeisevergütung für 2010 festgelegt. Durch die vielen Photovoltaikanlagen die gebaut wurden, werden die höchst möglichen Reduzierungen fällig. Ich liste mal ohne weitere Kommentare die Vergütungssätze auf:
39,14 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden bis zu einer Größe von 30 kWp37,23 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden ab 30 kWp bis zu 100 kWp35,23 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden ab 100 kWp bis zu 1.000 kWp29,37 Cent je kWh
für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern oder Lärmschutzwänden über 1.000 kWp28,43 Cent je kWh
gibt es für Photovoltaikanlagen die als Freiflächenanlagen gelten.Wer seinen selbst produzierten Photovoltaikstrom im eigenen Haus gleich verbraucht erhält nur noch 22,76 Cent je kWh
Wir bemühen uns in den nächsten Tagen die neuen Werte in die Solarrechner einzuarbeiten.
Der Beitrag wurde am Samstag, den 31. Oktober 2009 um 19:43 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemeines, Kunden, Politik abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
Ich bin mal so frei und übernehme mal die Aufstellung der Photovoltaik-Einspeisevergütung aus dem Ralos-Blog. Aber ich weise, der Vollständigkeit halber, auch auf die Ausführung von Erhard Renz hin, wie diese Einspeisevergütungen zustande gekommen sind, siehe http://ralos.de/blog/2009/10/einspeisevergutung-2010-2.html.
Quelle: Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/8ff4a6344f0a6c80c617590b032cf347,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Verguetungssaetze_fuer_Photovoltaikanlagen
Posted via web from energynet’s posterous
Update 12.11.09: Im Ralos-Blog gibt es mittlerweile eine Vorausberechnung der Einspeisevergütung für 2011.
Hallo,
das einzig Positive an den Kürzungen der Einspeisevergütungen ist, dass die Hersteller auch die Preise für die Module senken. Es werden ja schon viele günstige Module angeboten. Andererseits läßt durch die Kürzungen auch der Reiz bei den Leuten nach sich eine Solaranlage anzuschaffen.
ist die Reduzierung der Einspeisevergütung auch abhängig vom Datum des Bauantrages bzw. Datum der Baugenehmigung für das neue Gebäude oder wird sie generell zum 1.7. gekürzt.
B. Michal
@Michael,
die Einspeisevergütung wird immer netto angegeben denn rein theoretisch könntest du auf die MWSt. verzichten. Natürlich macht das keiner ab im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird nur der Netto Wert angegeben. Damit du die MWSt. vom Energieversorger überwiesen bekommst musst du beim Finanzamt anzeigen, daß du die MWSt. Option beantragst. Das kannst du einfach formlos beim Finanzamt beantragen und du kriegst dann sofort von deiner Handwerker Rechnung die MWSt. auf dein Konto überwiesen. 🙂
@Andy
wir sind halt im Team besonders stark. 😉
Hallo,
mich würde noch interessieren ob die Einspeisevergütung 39,14 ct. netto oder brutto beträgt?
Michael