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5 Kommentare

  1. Hallo,

    das einzig Positive an den Kürzungen der Einspeisevergütungen ist, dass die Hersteller auch die Preise für die Module senken. Es werden ja schon viele günstige Module angeboten. Andererseits läßt durch die Kürzungen auch der Reiz bei den Leuten nach sich eine Solaranlage anzuschaffen.

  2. ist die Reduzierung der Einspeisevergütung auch abhängig vom Datum des Bauantrages bzw. Datum der Baugenehmigung für das neue Gebäude oder wird sie generell zum 1.7. gekürzt.

    B. Michal

  3. @Michael,

    die Einspeisevergütung wird immer netto angegeben denn rein theoretisch könntest du auf die MWSt. verzichten. Natürlich macht das keiner ab im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird nur der Netto Wert angegeben. Damit du die MWSt. vom Energieversorger überwiesen bekommst musst du beim Finanzamt anzeigen, daß du die MWSt. Option beantragst. Das kannst du einfach formlos beim Finanzamt beantragen und du kriegst dann sofort von deiner Handwerker Rechnung die MWSt. auf dein Konto überwiesen. 🙂

    @Andy
    wir sind halt im Team besonders stark. 😉