Realisierung von energieeffizienten Contracting-Projekten im Wohnungsbau
Schon mehrfach hatte ich beschrieben, wie wichtig es ist, Lösungen für die Energieeffzienz zu finden, die wirtschaftlich und von Anfang bezahlbar sind. Eine der Lösungen, die sich von der Wirtschaftlichkeit problemlos umsätzen lässt, ist, aus meiner Sicht, das Contracting. Eine Erklärung des Contractings und eine Beschreibung und eine Stellungnahme zum Stand der Diskussion um eine Gesetzesinitiative, die die Realisierung von energieeffizienten Contracting-Projekten im Wohnungsbau ermöglichen soll hat der des Verband für Wärmelieferung veröffentlicht:
In Deutschland sind mehrere Millionen Mehrfamilienwohnhäuser mit veralteten Heizungsanlagen ausgerüstet, die zu viele CO2-Emissionen verursachen, aber noch funktionieren und auch noch viele Jahre funktionieren werden. Ihre Erneuerung unterbleibt, weil der Vermieter dafür investieren muss, während die Mieter von geringeren Kosten profitieren (Investor-Nutzer-Dilemma).
Diese Blockadesituation kann dadurch überwunden werden, dass einem Contractor die Aufgabe der Wärmelieferung übertragen wird. Er investiert in eine neue, energieeffiziente Heizungsanlage und bezieht in seine Kalkulation der an ihn zu zahlenden Wärmelieferungskosten die Energieeinsparung, aber auch die Investitionen in die neue Anlage ein. Im Ergebnis kann er eine effiziente, klimaschonende Wärmeversorgung zu gleich bleibenden oder leicht erhöhten Kosten anbieten, wobei er nur die abgenommene Nutzenergie vergütet bekommt. Dadurch wird erreicht, dass jede Verschlechterung des Anlagenbetriebes den Contractor wirtschaftlich bestraft: Er muss die Mehrkosten für den unwirtschaftlichen Brennstoffeinsatz ohne Erhöhung der Einnahmen tragen. Die fortdauernde Verantwortung des Contractors für den effizienten Anlagenbetrieb stellt sicher, dass die Einsparungen, zu denen die anspruchsvolle Technik fähig ist, erzielt werden.
Der Bundesgerichtshof hat durch mehrere Entscheidungen aus den Jahren 2005 und 2006 die Voraussetzungen festgelegt, unter denen ein Vermieter nach dem Übergang auf eine Wärmeversorgung durch einen Contractor die anfallenden Wärmelieferungskosten auf die Mieter umlegen kann (Urt. v. 6.4.2005, VIII ZR 54/04 und Urt. v. 22.2.2006, VIII ZR 362/04). Immer dann, wenn der Vermieter nicht schon von Anfang an im Mietvertrag die Umstellung auf Wärmelieferung im laufenden Mietverhältnis vorgesehen hat, muss mit dem einzelnen Mieter eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abgeschlossen werden, die die Umlage von Wärmelieferungskosten zulässt. Der damit verbundene Aufwand wird von den auf rationelle Abwicklung der Mietverwaltung ausgerichteten Vermietern und Verwaltern gescheut.
Deshalb lassen sich neue Contracting-Projekte nur sehr schwer realisieren. Der Verband für Wärmelieferung e.V., alle Anbieter und weiteren Verbände von Anbieterunternehmen sowie die Wohnungswirtschaft sind der Auffassung, dass dieses Contracting-Hindernis durch eine gesetzliche Regelung beseitigt werden muss.
Diesen Text mit anschließenden Lösungsvorschlägen präsentiert der Verband für Wärmelieferung in einer pdf-Datei. Es geht in den Lösungsvorschlägen im wesentlichen um einen Vergleich mit Investionen von Vermietern in den Eigenbetrieb von effzienterer Heiztechnik. Da muss der Mieter nicht gefragt werden und die Kosten können auf die Miete umgelegt werden.
Den Vorschlag verstehe ich und finde ihn ganz sinnvoll, in welchen Fällen aber hat man bei Wärmelieferung mit höheren Kosten zu rechnen? Ich bin bisher immer von einer Einsparung ausgegangen. Liegt das vielleicht an den Investitionen des Contractors? Werden die aber nicht immer durch die Einsparung gedeckt?