Betreibern von Solarstromanlagen drohen hohe Verluste
Ist das bekannt in der Branche? Scheinbar nicht überall, denn sonst wären die Daten der Bundesnetzagentur nicht so falsch, wie ich in einem Artikel Ende November berichtet habe.
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solarstromanlagen, die neu ans Netz gehen, bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Sonst besteht für die Energieversorger keine Pflicht, den eingespeisten Strom zu vergüten. Doch vielen Betreibern dieser Anlagen ist dies offenbar nicht bekannt. Dies könnte für sie zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Die Fachredaktion der Zeitschrift Solarthemen appelliert an die Politik, privaten Betreibern von Solarstromanlagen eine Schonfrist zu gewähren.
Nach Recherchen der Solarthemen fehlen in der von der Bundesnetzagentur vorgelegten Photovoltaik-Statistik zahlreiche Anlagen, die in diesem Jahr installiert worden sind. Mehrere Orte wurden von der Redaktion überprüft. In einigen gibt es erhebliche Abweichungen, die teils bei mehr als 50 Prozent liegen. Dies kann zum einen daran liegen, dass Anlagen zwar gemeldet, aber von der Bundesnetzagentur nicht ins Verzeichnis aufgenommen wurden. Zum anderen haben Betreiber ihre Anlagen wohl aus Unwissenheit nicht gemeldet.
Diesen Betreibern droht ein herber finanzieller Verlust. Überschlägig kann dies angesichts vieler nicht gemeldeter Anlagen zu Verlusten in mehrfacher Millionenhöhe bei all diesen Betreibern führen. Denn nach §16 Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind Netzbetreiber nur dann verpflichtet, den Strom zu vergüten, wenn die Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde. Sollte der Netzbetreiber den Strom bislang abgenommen und vergütet haben, ohne dass die Anlage bei der Netzagentur angemeldet wurde, könne er das Geld eventuell vom Anlagenbetreiber sogar zurückfordern.
In jedem Fall empfiehlt es sich, baldmöglichst die Anlagen an die Bundesnetzagentur zu melden, sollte dies noch nicht erfolgt sein. Die entsprechenden Meldeformulare gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de.
„Die Meldepflicht von Solarstromanlagen ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz klar geregelt“, erklärt Solarthemen-Redakteur Andreas Witt: „Doch für einen Laien ist es schwer, diesen wichtigen Passus zu entdecken.“ Die Verpflichtung ist erst im Rahmen der Novelle des Gesetzes im vergangenen Jahr neu geschaffen worden. „Es sollte eine Kulanzfrist für Anlagenbetreiber zumindest in diesem Jahr geben“, so Witt, denn die Bundesregierung habe die Bürger nicht ausreichend darüber informiert. Koalitionspolitiker hätten Verständnis für die Startschwierigkeiten mit dem Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur geäußert, berichtet Witt: „Das selbe Verständnis sollten aber auch die Bürger genießen, die in Solaranlagen viel Geld investiert haben.“
Der gute Solarteur hat das für seinen Kunden erledigt und ihm einen Nachweis gegeben.
Wer keinen Nachweis über die Anmeldung von seinem Solarteur oder das nicht selber gemacht hat, der sollte sich schnellstens drum kümmern. Es ist unwahrscheinlich, dass die Aussage „Mein Solarteur hat gesagt, er macht das…“ irgendwen beeindruckt.
Natürlich kann man dann versuchen, seinen Solarteur auf den Schaden zu verklagen, wenn der gesagt hat, er macht es…