Erfahrungen mit dem EEG
Kurz vor der Novellierung des EEG gibt es wieder große Diskussionen was noch weiter gefördert werden soll und was nicht. Aber unstrittig dürfte es sein, dass das EEG ein Erfolgsrezept ist. In immer mehr Ländern findet es Nachahmer und es hat sich damit als das erfolgreichste Förderkonzept durchgesetzt. Als Förderinstrument hat sich das Gesetz bewährt und soll in seiner Struktur beibehalten werden. Allerdings sind in einzelnen Bereichen Anpassungen der Vergütungshöhen notwendig, um die Effizienz zu steigern und dort nachzusteuern, wo der erwünschte Ausbauschub bisher ausgeblieben ist, zum Beispiel bei der Nutzung der Windkraft auf See.
Die Bilanz des EEG kann sich sehen lassen: 2006 wurden allein durch das EEG 45 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) eingespart – das sind 8 Millionen Tonnen mehr als 2005. Das EEG leistet damit einen beträchtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Insgesamt haben die erneuerbaren Energien 2006 über 100 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Das EEG hat sich auch als Jobmotor erwiesen: Von den insgesamt rund 214.000 Arbeitsplätzen im Bereich der erneuerbaren Energien sind etwa 125.000 auf das EEG zurückzuführen. Die erneuerbaren Energien sind auch ein bedeutender Investitionsfaktor und eine Größe beim Export geworden. 2006 wurden neun Milliarden Euro in EEG-Anlagen in Deutschland investiert. Über 70 Prozent der hier produzierten Windanlagen wurden exportiert; eine ähnliche Entwicklung ist in der Photovoltaik-Branche in Sicht.
Durch den EEG-Strom wird das Angebot im Strommarkt erhöht – mit preisdämpfender Wirkung (interessanter Hinweis). Dadurch sind die Großhandelspreise für Strom 2006 um rund 5 Mrd. Euro gesunken. Zusätzlich werden Importe von Brennstoffen (0,9 Mrd. Euro) sowie Umwelt- und Klimaschäden vermieden (rd. 3,4 Mrd. Euro). Der volkswirtschaftliche Nutzen des EEG betrug daher etwa 9 Mrd. Euro. Gesamtwirtschaftlich übersteigt der Nutzen des EEG heute schon deutlich seine Kosten. Darüber hinaus steigt der Anteil der erneuerbaren Energien, deren CO2-Einsparung und die Senkung der Großhandelspreise für Strom schneller als die EEG-Umlage.
Der EEG-Erfahrungsbericht wird nun mit den anderen Ministerien beraten und muss dem Bundestag bis Ende 2007 zugeleitet werden; er dient als Grundlage für eine Novelle des Gesetzes 2008. Den Entwurf für eine Neufassung des EEG will das Bundesumweltministerium im Herbst vorlegen.
Mehr zur Übrprüfung des EEG und den bisherigen Erfahrungen bei BINE und beim BMU. Dort gibt es auch den Entwurf des Erfahrungsberichtes zum Download.
Beim EEG kommen über 16 Jahre Erfahrung zum Tragen: Die Einführung des gesetzlich geregelten Einspeisesystems für Strom aus Erneuerbaren Energien in Deutschland wurde 1990 vom Bundestag einvernehmlich beschlossen. Das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) trat zum 1. Januar 1991 in Kraft. Es wurde am 1. April 2000 vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst, das zum 21. Juli 2004 weiter optimiert wurde. Das EEG stellt das wichtigste und erfolgreichste Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich dar. Ihr Anteil konnte von 6,3% im Jahr 2000 auf 12,0 % im Jahr 2006 fast verdoppelt werden. Es dient gleichzeitig der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien im Strombereich, d.h. aus Wasserkraft, Biomasse, Deponie- und Klärgas, biogenem Abfall, Geothermie, Windkraft und Solarstrahlung.