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Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg setzt auf nachhaltige Wärme

Am 1. Januar 2010 wird ein bundesweit einzigartiges Landesgesetz für den Gebäudebestand wirksam. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von älteren Häusern auf jeweils mindestens zehn Prozent erhöhen. Die gesetzliche Regelung von Umweltministerin Tanja Gönner gilt bundesweit als Vorreiter in dem Bemühen, den Energiebedarf von bestehenden Häusern nachhaltiger zu gestalten: Erneuerbare Energien als Standard im Altbaubereich ist das Ziel. Als Ersatz ist auch eine Wärmedämmung möglich. „Hausbesitzer müssen das EWärmeG erfüllen, wenn ein Heizungstausch ansteht“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums.

Für Neubauten trat das Landesgesetz bereits 2008 in Kraft. Diese Vorgaben wurden 2009 durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes abgelöst. Die Regelungen des Landesgesetzes für bestehende Gebäude bleiben jedoch weiter in Kraft. Der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Auflagen offen gelassen. Baden-Württemberg ist bisher das einzige Bundesland mit einer Landesregelung für ältere Häuser.

„Die Schlüsseltechnologie des neuen Gesetzes sind solarthermische Anlagen. Sie liefern Warmwasser und können die Heizung unterstützen“, erklärt Dr. Volker Kienzlen von der landesweiten Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA). „Wenn eine solarthermische Anlage aus öffentlich-rechtlichen, baulichen oder technischen Gründen nicht installiert werden kann, entfallen die Vorschriften des Gesetzes ganz.“ Andere erneuerbare Energien müssen Hausbesitzer dann nicht mehr nutzen, auch ein Ersatz etwa durch Wärmedämmung ist nicht nötig.

„Bei den meisten Häusern können Solarwärmeanlagen aber auf dem Dach installiert werden“, fügt Volker Kienzlen hinzu. „Ist das der Fall, gibt es mehrere Möglichkeiten, das Gesetz zu erfüllen.“ Bei der Solarthermie benötigen die Besitzer 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche, um den 10 Prozent-Anteil zu erreichen. Hat ein Haus 150 Quadratmeter Wohnfläche, müssen sechs Quadratmeter installiert werden. „Eine Solarthermieanlage liefert in der heizungsfreien Zeit von Mai bis September so viel Warmwasser, dass der Heizkessel die meiste Zeit abgeschaltet werden kann“, so Kienzlen.

Alternativen zur Solarwärme sind Holzheizungen, Wärmepumpen, Bioöl und Biogas. „Pelletkessel und Scheitholzkessel übertreffen die gesetzlichen Vorgaben“, sagt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Sie kommen auf 100 Prozent erneuerbare Energien.“ Würden sich die Eigentümer für Wärmepumpen entscheiden, sei die Bedingung eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5. Die Jahresarbeitszahl ist das Verhältnis von gewonnener Heizenergie zu eingesetzter elektrischer Energie. Fällt die Wahl auf Bioöl oder Biogas, weisen die Eigentümer den Zehn Prozent-Anteil über die Brennstoffabrechnung nach.

Ersatzweise kommen auch Wärmeschutzmaßnahmen in Betracht. „Das gesamte Dach oder die Fassade sollte aber um 30 Prozent besser gedämmt werden als die Anforderungen der Energieeinsparverordnung“, präzisiert Claudia Rist. Eine weitere „ersatzweise Erfüllung“, so das Gesetz, ist der Anschluss an ein Wärmenetz mit Nah-/Fernwärme oder der Einsatz von Mini-Blockheizkraftwerken. Belegt eine Photovoltaikanlage das Dach bereits komplett, sind die Anforderungen ebenfalls erfüllt.

Experten empfehlen Hausbesitzern, frühzeitig qualifizierte Gebäudeenergieberater aus der Region hinzuzuziehen, wenn es ab 2010 um die Anschaffung einer neuen Heizung geht. Energieberater können einschätzen, welche Heiztechnik für welches Haus am besten ist und ob sich eine Ersatzerfüllung durch Wärmedämmung eher anbietet. Auch welche finanzielle Förderung von Bund, Land, Gemeinden und Energieversorgern winkt, wissen sie genau.

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