Bundesnetzagentur kritisiert mangelndes Engagement beim Netzausbau

Stand der vordringlichen Stromtrassen gemäß Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), Quelle: BUndesnetzagentur

Stand der vordringlichen Stromtrassen gemäß Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), Quelle: Bundesnetzagentur

Bei der Vorstellung des Jahresberichtes der Bundesnetzagentur 2011 hat der Präsident Jochen Homann den aktuellen Stand des Netzausbaus scharf kritisiert. Der geplante Leitungsausbau hinke deutlich dem Zeitplan hinterher und es sind gemeinsame Anstrengungen aller Behörden notwendig, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

“Von den 1.834 km EnLAG-Leitungen (EnLAG = Energieleitungsausbaugesetz) sind 214 km realisiert. Von diesen 214 km wurden allerdings bisher weniger als 100 km auch tatsächlich in Betrieb genommen. Die Leitungen sind vielfach Teil von längeren Vorhaben, die über Grenzen zwischen Bundesländern hinweg gehen und erst dann Strom transportieren können, wenn auch die davor oder dahinter liegenden Abschnitte errichtet sind. Zu den restlichen Vorhaben ist festzuhalten, dass die Fahrpläne teilweise erneut um ein oder gar zwei Jahre nach hinten korrigiert werden mussten”, erläuterte Homann den aktuellen Genehmigungs- und Realisierungsstand der EnLAG-Projekte.

“Für die Energiewende ist dies eine Besorgnis erregende Nachricht. Alle Beteiligten – Netzbetreiber und Planungsbehörden der Länder – sollten deshalb die Anstrengungen erhöhen und weitere Verzögerungen vermeiden”, appellierte Homann. ”Der Stand der EnLAG-Projekte zeigt auch, dass der Gesetzgeber für künftige Projekte mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz die richtige Entscheidung getroffen hat.

Zurzeit erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf eines Netzentwicklungsplans. Dieser soll Klarheit darüber verschaffen, wie viele Leitungen in den kommenden Jahren über die 1.800 km nach EnLAG hinaus benötigt werden. Der Netzentwicklungsplan soll spätestens am 3. Juni 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt und dann mit ihr diskutiert werden. Die Bundesnetzagentur wird den Plan anschließend nach energiewirtschaftlichem Bedarf und netztechnischen Kriterien prüfen und gegebenenfalls Änderungen verlangen.

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Sind die Rekordzubauzahlen der Bundesnetzagentur für Photovoltaik korrekt?

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(Creative Commons License photo credit: Team MassachusettsEs wird so schnell nicht ruhig werden an der Front der Photovoltaik-Förderung. Bei der Art wie mittlerweile dieses Thema diskutiert wird, finde ich meinen Begriff aus der Kriegsrhetorik ganz passend. Es geht hier bei allen Beteiligten um sehr viel, da wird wohl mit allen Mitteln gekämpft.

Gestern stellte das Fachmagazin Photovoltaik die These auf, dass die, von der Bundesnetzagentur, verkündeten Zahlen der neu installierten PV-Leistung für den Dezember 2011 zu sind. Die Bundesnetzagentur hält hingegen nur eine leichte Abweichung von den gemeldeten 3000 Megawatt Zubau im Dezember für möglich. Diese Zahl hat die aktuelle Diskussion über die Förderung der Photovoltaik erst ausgelöst. Die endgültigen Zahlen wird die Bundesnetzagentur erst im März vorlegen.

Banken, Hersteller und Installateure zweifeln an den vorläufigen Zahlen der Bundesnetzagentur, da sie diese Entwicklung nicht nachvollziehen können. Ihre Erfahrungen sehen anderes aus.

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Erneuter Rekordzubau an PV-Anlagen sorgt für weitere Reduzierung der Einspeisevergütung

Gruenspar.de

Die starke Nachfrage nach Solarstrom-Anlagen im vergangenen Jahr sorgt schneller als erwartet für sinkende Fördersätze für neue Solarstrom-Anlagen. Dies ist Resultat der im Sommer vergangenen Jahres verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Nach Jahren exponentiellen Wachstums hat sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums die Nachfrage nach neuen Solarstromanlagen im letzten Jahr erstmals stabilisiert, wenn auch auf hohem Niveau. Deshalb kommt es allein in diesem Jahr nach geltendem Gesetz zu einer Reduzierung um 27,7 Prozent bei der Einspeisevergütung. Unter der schwarz-gelben Bundesregierung wird die Solarförderung damit binnen zweieinhalb Jahren nahezu halbiert.

Konkret wird die Solarförderung in 2012 in zwei Schritten gekürzt: um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 und voraussichtlich um weitere 15 Prozent zum 1.7.2012. Insgesamt reduziert sich die Förderung in 2012 doppelt so stark wie 2011 (vgl. aktuelle Infografik).

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Ist die Umwandlung von Strom zu Gas die Lösung der Speicherfrage?

Die unstete Erzeugung von Strom bei Erneuerbaren Energien ist einer der Hauptkritikpunkte. Zudem werden Windräder immer häufiger abgeschaltet, da das Netz den Strom nicht mehr aufnehmen kann. Diese Probleme müssen bei dem weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien geklärt werden. Eine der Ansätze zur Lösung ist die Umwandlung von Strom zu Gas als Zwischenspeicher.

Über den Beitrag des Gasnetzes zur Speicherung erneuerbarer Energien diskutierten heute in Berlin Experten aus Unternehmen und Verbänden der Energiewirtschaft, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Bundesnetzagentur und das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik IWES in Kassel hatten zu einem Workshop zum Thema “Power-to-Gas” eingeladen.

Der Begriff Power-to-Gas steht für ein Konzept, bei dem überschüssiger Strom dazu verwendet wird, per Wasserelektrolyse Wasserstoff zu produzieren und bei Bedarf in einem zweiten Schritt unter Verwendung von Kohlendioxid (CO2) in synthetisches Methan umzuwandeln. Als Speicher für dieses Methan und bis zu einem gewissen Volumenanteil auch des elementaren Wasserstoffs könnte die bestehende Erdgasinfrastruktur, also das Gasnetz mit den angeschlossenen Untertagespeichern, verwendet werden. weiterlesen ›

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Photovoltaik-Einspeisevergütung für 2012 veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent, je nach Standort und Größe der Anlage.

“In den vergangenen zwölf Monaten wurde uns ein Zubau an Leistung von insgesamt rund 5.200 MW gemeldet. Dieser Wert führt dazu, dass die Vergütung von PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen, um 15 Prozent niedriger sein wird als die aktuelle Vergütung. Der Zubauwert von 5.200 MW liegt erheblich unter dem Wert von 7.800 MW, der uns noch im Vergleichszeitraum Oktober 2009 bis September 2010 gemeldet worden war. Das System des atmenden Deckels, das die Kosten des Ausbaus der Photovoltaik begrenzen soll, trägt sicher zu dieser Entwicklung bei”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. weiterlesen ›

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EEG-Umlage für 2011 zu hoch ausgefallen, werden Strompreise gesenkt?

Vor zwei Wochen hatte ich schon davon berichtet, dass die Kritik der Energieversorger zum Bumerang werden könnte. Denn die EEG-Umlage, die angeblich Schuld sein soll an den Preiserhöhungen der Energieversorger, ist deutlich zu hoch ausgefallen. Jetzt fordert die Solarwirtschaft, dass die Verbraucher einen Teil der Stromkosten zurück erstatten bekommen sollten. Das wäre ehrlich, wenn die EEG-Umlage wirklich der Grund für die Preiserhöhungen war – aber ist vermutlich unrealistisch.

Ein Teil der Stromkosten muss an die Verbraucher zurückerstattet werden. Grund ist, dass im vergangenen Jahr weniger Solarstromanlagen neu installiert wurden als angenommen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Solarwirtschaft e.V., nachdem die Zahlen der Bundesnetzagentur vorliegen. Demnach gingen in 2010 Solarstromanlagen mit einer Leistung von insgesamt etwa 7400 Megawattpeak (MWp) neu ans Netz. Die Übertragungsnetzbetreiber hatten zuvor mit 9500 MWp gerechnet. In der Folge dieses Prognosefehlers wurden die Stromtarife für die Mehrzahl der Verbraucher angehoben, was nun zu korrigieren ist.

An der überhöhten Prognose-Zahl der Übertragungsnetzbetreiber bemisst sich die Solarstrom-Umlage, die Verbraucher in diesem Jahr zusammen mit dem Strompreis für den Ausbau des Ökostroms zahlen. „Die Kunden müssen in diesem Jahr also zu tief für den Solarstrom in die Tasche greifen“, erklärt Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). „Jetzt sind die Stromversorger in der Pflicht, den Bürgern die zu viel gezahlte Umlage für 2012 gutzuschreiben.“

Zum Hintergrund: Die finanzielle Umlage für den Ausbau Erneuerbarer Energien wird von den Übertragungsnetzbetreibern jährlich für das Folgejahr berechnet. Aufgrund der überhöhten Zubau-Prognose für 2010 stieg die Solarstromumlage pro Kilowattstunde von rund 1,0 Cent in 2010 auf 1,7 Cent in 2011. Unter Berücksichtigung der tatsächlich erfolgten Photovoltaik-Installationen hätte die Solarstrom-Umlage in 2011 nach vorläufigen Schätzungen des BSW-Solar nur auf etwa 1,4 Cent steigen dürfen – von einer solchen Zielgröße geht auch das Bundesumweltministerium aus. weiterlesen ›

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Strompreise senken mit verbesserten Solarstrom-Prognosen

Passend zum gestrigen Artikel, der fragte, wie viel Solarstrom das deutsche Stromnetz verträgt habe ich heute eine Pressemeldung gefunden, die ich mal unkommentiert wiedergebe. Aber diese Meldung, zeigt, dass wenn der Wille da ist Solarstrom optimal einzuspeisen in das Stromnetz, der Weg auch gefunden wird die Menge zu optimieren. Die Meldung bleibt von mir unkommentiert, da meine Kompetenz nicht ausreicht, aber vielleicht kann jemand was dazu schreiben, der sich besser auskennt.

Die beiden Saarbrücker Softwarehäuser Luxea GmbH und META-LEVEL Software AG entwickeln gemeinsam eine Software, die genauere Prognosen der erwarteten Einspeiseleistung von Photovoltaik-Anlagen zulässt. Diese Optimierung wird notwendig auf Veranlassung der Bundesnetzagentur, die fordert, dass ab April 2011 die Verteilnetzbetreiber zusammen mit den Übertragungsnetzbetreibern ein optimiertes Prognoseverfahren einsetzen.

Die Bundesnetzagentur hat am 12. November 2010 ein Positionspapier zur verbesserten Prognose und Bilanzierung von Solarstromeinspeisungen veröffentlicht. In diesem Positionspapier werden die Übertragungsnetzbetreiber (RWE, E.ON, EnBW, Vattenfall) aufgefordert, zusammen mit den Verteilnetzbetreibern (i. d. R. Stadtwerke) ein verbessertes Verfahren zur Prognose von nicht leistungsgemessenen Photovoltaik (PV)-Anlagen zu entwickeln. Diese PV-Anlagen machen über 75% der Leistung der heute installierten PV-Anlagen aus. Zudem soll eine Prognose über den Zubau an PV-Kapazität erstellt werden können. Dadurch sollen Verzögerungen bei der Anmeldung von PV-Anlagen, die jedoch bereits ins Netz einspeisen, in der Prognose ausgeglichen werden. weiterlesen ›

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Erneuerbare Energien müssen als Sündenbock für Strompreiserhöhungen herhalten

Ausgerechnet die zukunftsfähigen erneuerbaren Energien müssen derzeit als Sündenbock herhalten: Angeblich sind sie schuld an den jüngsten Strompreiserhöhungen. Entsprechend heftig werden die Erneuerbaren befehdet. Doch die Polemik gegen Erneuerbare ist in Wahrheit ein Ablenkungsmanöver, mit dem die Stromkonzerne von ihren überzogenen Preisen und Gewinnen ablenken.

  • Tatsächlich steigt die Umlage für erneuerbare Energien ab 1. Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde von bisher 2,05 auf dann 3,53 Cent je Kilowattstunde. Diese Umlage müssen jedoch nicht die Stromkunden zahlen, sondern zunächst die Stromversorger. Es ist deshalb nicht wahr, dass sich die Haushaltsstrompreise automatisch um diesen Betrag erhöhen müssten.
  • Die Stromeinkaufspreise der Stromfirmen haben sich, auch durch die Einspeisung von erneuerbarem Strom, in den vergangenen zwei Jahren deutlich verringert: Zwischen 2009 und 2010 um 0,9 Ct/kWh und zwischen 2010 und 2011 um 0,5 Ct/kWh. Die KWK-Umlage sinkt zudem zwischen 2010 und 2011 um 0,1 Ct/kWh. Von der Kostenseite her gibt es daher keine Rechtfertigung für eine Strompreiserhöhung  (Der Sechs-Milliarden-Raubzug).
  • Es ist unredlich, lediglich die Kostensteigerung des EEG an die Verbraucher weiterzureichen und die Kostensenkungen beim Stromeinkauf stillschweigend als Zusatzgewinn einzustreichen.
  • Die Gewinne der drei größten Stromkonzerne sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen: von sechs Milliarden Euro jährlich im Jahr 2002 auf über 23 Milliarden jährlich im Jahr 2009 (Gewinnexplosion bei den Stromkonzernen).
  • E.on Vorstand Dr. Johannes Teyssen sagte auf der Bilanzpressekonferenz am 10. November 2010 klar und öffentlich, dass sich die Strompreise für Haushaltskunden nicht an den Kosten, sondern am Wettbewerb orientieren.
  • Die branchenweite Erhöhung der Strompreise um 1,5 Cent/kWh hat also den Charakter einer Preisabsprache unter den Stromanbietern. Die Begründung “gestiegene EEG-Umlage” ist lediglich ein Codewort um die Öffentlichkeit in die Irre zu leiten und die erneuerbaren Energien zu diffamieren.
  • Bereits in den vorangegangenen Jahren hatten die Stromversorger die Preise jeweils um gut einen Cent erhöht – ohne ausreichende Begründung.
  • Die Preise wurden in den vergangenen Jahren hauptsächlich von den Grundversorgern erhöht.
  • Der Bundesgerichtshof hat die Versorger in der Grundversorgung verpflichtet, alle Kostensenkungen unmittelbar an die Kunden weiterzugeben (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 39, VIII ZR 81/08 Rn. 18). Die Preiserhöhungen stellen damit vermutlich einen Rechtsbruch dar.
  • Der rasche Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung vermindert den Stromabsatz aus konventionellen Kraftwerken und damit das Kerngeschäft der Stromkonzerne. Diese Konzerne haben also allen Grund, um ihre gewaltigen Gewinne zu zittern und die Öffentlichkeit gegen die Förderung erneuerbarer Stromerzeugung aufzubringen.
  • Verbraucher müssen den Neubau von Kraftwerken stets über den Strompreis bezahlen. Die Einspeisevergütung nach dem EEG senkt die Erzeugungskosten der Erneuerbaren Energien mit großer Geschwindigkeit. Sie entspricht daher den Kosten für den Bau neuer Kraftwerke. Durch die Finanzierung über das EEG ist von vornherein entschieden, dass mit diesen Geldbeträgen nur die Erneuerbaren ausgebaut werden. Den Stromversorgern ist die Entscheidung darüber, welche Kraftwerke gebaut werden, aus der Hand genommen.
  • Der Vorsitzende der Bundesnetzagentur, Mathias Kurth, warnte die Stromversorger davor, die gestiegene EEG-Umlage in voller Höhe auf die Strompreise der Verbraucher aufzuschlagen. Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Justus Haukap äußerte sich in diesem Sinne.

Fazit: Für den Stromkunden erwecken die Strompreiserhöhungen den Eindruck, die Erneuerbaren würden den Strompreis im Jahr 2011 um zusätzliche 1,5 Cent/kWh verteuern. Dieses Argument hält einer kritischen Prüfung nicht stand. Wer dennoch so argumentiert, macht sich fehlender Sachkenntnis oder einer interessengeleiteten Argumentation verdächtig. Verbraucher wollen mit ihrem Geld den Ausbau Erneuerbarer finanzieren und sind auch bereit, dafür höhere Strompreise in Kauf zu nehmen. Versorger missbrauchen diese Bereitschaft, um sich die Taschen zu füllen.

Es stellt sich also nicht die Frage, ob wir uns den Ausbau der Erneuerbaren leisten können und wollen. Denn dazu gibt es keine Alternative. Sondern es ist zu fragen, wie lange wir den Stromversorgern ihre überzogenen Preise und ihre Lügen noch durchgehen lassen wollen. Durch den Anbieterwechsel weg von den Konzernen und ihren Töchtern kann jeder Verbraucher die Rote Karte zeigen: Ohne jedes Risiko. Er wird nicht nur mit einem guten Gewissen, sondern zusätzlich noch mit Kosteneinsparungen in Höhe von mehreren hundert Euro belohnt.

Quelle: Bund der Energieverbraucher

Mein Fazit war darauf: Stromanbieter wechseln

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Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden

Die EEG-Umlage steigt 2011 um rund 1,5 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekanntgegeben. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage zu kontrollieren.

“Der starke Anstieg der EEG-Umlage ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Vor allem wirkt sich hier die gestiegene Gesamtsumme der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber aus. Für 2010 lag die Prognose bei 12,7 Mrd. Euro, für 2011 liegt sie bei 17,1 Mrd. Euro. Davon entfallen allein acht Mrd. Euro auf Zahlungen an die Betreiber von Solaranlagen. Aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Änderung des EEG sinkt die durchschnittliche Vergütung für die Einspeisung von Solarenergie aber voraussichtlich um mehr als 5 ct/kWh”, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die ÜNB sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEG-Strom und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Börse wird über die EEG-Umlage finanziert. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen.

“Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden. Die zunehmende Menge an erneuerbarer Energie bewirkt sinkende Großhandelspreise, weil sukzessive teuere Kraftwerke aus dem Markt gedrängt werden. So sind trotz Konjunkturbelebung die Börsenpreise für langfristige Kontrakte gesunken. Bei vielen Stromanbietern, die längerfristig eingekauft hatten, spiegelten sich die hohen Preisspitzen vom Frühjahr und Sommer 2008 in den Endkundenpreisen für 2010 wider. Diese Preisspitzen dürften für die Kalkulation der Strompreise 2011 aber nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Nach unseren Berechnungen müsste der Beschaffungskostenanteil bei den Haushaltskunden 2011 durchschnittlich um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde sinken. Ich rufe die Verbraucher auf, die Angebote am Strommarkt genau zu prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln”, betonte Kurth.

Na, dann bin ich mal gespannt wie sich die Strompreise entwickeln werden.

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Bundesnetzagentur stellt Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement vor

Die Bundesnetzagentur hat heute einen Leitfaden zum EEG Einspeisemanagement zur Konsultation veröffentlicht. Die Marktteilnehmer können nun bis Anfang Oktober 2010 zu den Vorschlägen Stellung nehmen.

Gegenstand des Einspeisemanagements ist die zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-, KWK- und Grubengasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers bei einer Überlastung des Netzes. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Einspeiser, der seine Einspeiseleistung reduziert hat, eine Entschädigung zu zahlen.

“In unserem Leitfaden erläutern wir die Rangfolge, nach der die Erzeuger aufgrund der Aufforderung des Netzbetreibers ihre Einspeiseleistung reduzieren müssen. Hierbei ist eine optimale Nutzung der Netze für die größtmögliche Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sichergestellt, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

“Zudem wird im Leitfaden dargestellt, wie sich die Höhe der Entschädigungszahlungen berechnet und wie diese Zahlungen bei der Ermittlung der Stromnetzentgelte berücksichtigt werden können“, so Kurth. „Die geplanten Regelungen gewährleisten dem Einspeiser eine angemessene Vergütung für die Dauer der Leistungsreduzierung ohne den Netznutzer übermäßig zu belasten.”

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