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Aktuelles von der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

energieeffizienzDieses Jahr könnte ein wichtiges Jahr werden für die Bedeutung der Energieeffizienz. Ich kann hier schon ein deutlich angestiegenes Interesse an Beiträgen zur Energieeffizienz feststellen. Angesichts der Bremse und Verunsicherung bei erneuerbaren Energien haben wohl doch viele die Chancen der Energieeffizienz entdeckt, die zudem auch noch wirtschaftlich attraktiv ist.

Politisch kommt hinzu, dass in diesem Jahr die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie erfolgen muss. Es muss sich also etwas bewegen, denn bisherige Maßnahmen reichen nicht aus, wie ich vor einem Monat bereits berichtet hatte. Jetzt wird es interessant, wie sich die Bundesregierung bewegen wird. Wird es Effizienzverpflichtungen geben?

Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte wissen, was die Bundesregierung plant und wie sie zur Umsetzung der EU-Richtlinie (kompletter Text hier) steht und hat ihre Fragen in einer kleinen Anfrage (18/448) formuliert.

Ende Februar gab es dann die ausführliche Antwort (18/665) der Bundesregierung zur Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Deutschland. Es ist kein einzelnes Gesetz für die Richtlinie geplant, vielmehr soll dieses in unterschiedlichen Normen angewendet werden. In den verschiedenen Themenfeldern sind die Arbeiten unterschiedlich weit fortgeschritten. Die europäischen Vorgaben sollen jedoch eingehalten werden, um die geforderten Energieeinsparungen zu erzielen.

Energetische Sanierung von Gebäuden

Die Anforderungen an die Renovierung von Gebäuden (Artikel 4 der Richtlinie) möchte die Bundesregierung mit einem Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand umsetzen. Durch die Umstrukturierung der Ministerien verzögert sich die Aufnahme der Arbeiten am Sanierungserlass. Die Arbeit am Sanierungsfahrplan soll danach jedoch wieder aufgenommen werden.

In einer anderen Frage wollte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wissen, wie die Zuständigkeiten geregelt sind, welches Ministerium zum Beispiel künftig für die energetische Gebäudemodernisierung zuständig sein wird. Die Antwort (Drucksache 18/628) ist eine Aufteilung auf zwei Ministerien. Das BMUB erhielt zwar allgemein die Zuständigkeit für das Bauwesen, der Bereich der Energieeinsparung ging jedoch an das BMWi. Aber die Federführung für das KfW-Förderprogramm „Energetische Gebäudesanierung“ liegt beim BMUB und die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Energieeinsparung an Gebäuden wird gemeinsam vom BMWi und BMUB bearbeitet. Ob das gut gehen wird?

Für die Umsetzung des Artikels 5 der EU-Richtlinie (Vorbildwirkung öffentlicher Gebäude) plant die Bundesregierung Absatz 6 in Anspruch zu nehmen, wonach alternative Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs erlaubt sind. Diese können auch über Verhaltensänderungen erzielt werden. Die Einsparungen werden durch einen Vergleich mit Standardwerten von vergleichbaren Gebäuden ermittelt und nachgewiesen.

Erfüllung der Einsparziele der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Die Maßnahmen zur Erfüllung der Effizienzverpflichtungen, bzw. um das Ziel der jährlichen Energieeinsparung von 1,5% zu erreichen, werden noch abschließend erarbeitet. Sicher ist nur, dass viele der bestehenden Förderprogramme (Early Actions) darin enthalten sein werden. Zu neuen Maßnahmen oder Programmen hat sich die Bundesregierung nicht geäußert, auch nicht hinsichtlich der Effizienz-Lücke.

Weiter verweist die Bundesregierung auf Veranstaltungen im März und April 2013 mit Beteiligung von Verbänden, die ihre Vorschläge und Stellungnahmen abgeben konnten. Die Ergebnisse werden vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) zusammgefasst und demnächst vom BMWi veröffentlicht.

Die EU-Kommission wertet zur Zeit die eingegangen nationalen Ziele und Maßnahmen der Mitgliedsstaaten aus und prüft, ob das Effizienzziel einer Primärenergieeinsparung von 20 Prozent zum Jahr 2020 erreicht werden kann. Im Juni/ Juli wird die Kommission dann dazu einen Bericht vorlegen. Bei Bedarf sieht die Richtlinie vor, dass die EU-Kommission weitere Vorschläge zur Energieeinsparung machen kann.

Es wird also ein spannendes Jahr für das Thema Energieeffizienz werden.

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