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Bewegung bei Offshore-Windparks

Kurz vor der Bundestagswahl tut sich etwas bei Offshore-Windparks, nachdem in den letzten Jahren kaum Fortschritte vermeldet werden konnten. In allen anderen Ländern wurden neue Offshore-Windparks errichtet, während in Deutschland gerade mal ein Offshore-Windrad im Testfeld Alpha-Ventus aufgestellt und in Betrieb genommen wurde.

Am 16. September 2009 hat nun das Kabinett die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee gebilligt.

Anlass für den Raumordnungsplan ist der angestrebte Bau von Windrädern in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Dadurch nehmen die Nutzungskonflikte auf dem Meer zu, insbesondere zwischen der sich entwickelnden flächenintensiven Offshore-Windenergienutzung und dem Meeresumweltschutz sowie den herkömmlichen Nutzungen wie der Schifffahrt. Mit der Verordnung werden nun alle Belange der Meerespolitik transparent miteinander verzahnt und in einer frühen Planungsphase abgestimmt. Mit dem Raumordnungsplan für die AWZ in der Nordsee ist, zusammen mit dem Raumordnungsplan für die AWZ in der Ostsee, welcher noch in diesem Herbst folgen soll, und mit den bereits genehmigten Windenergieanlagen, eine erste Tranche von mehr als 12 000 MW Offshore-Windenergie gesichert. 25 Windparks (22 in der Nordsee, 3 in der Ostsee) sind bereits genehmigt.

Der Bau von Windenergieparks außerhalb der Vorranggebiete bleibt grundsätzlich möglich. Nur in den EU-rechtlich geschützten Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen. Von dieser Ausschlusswirkung ausgenommen sind die bereits vor der Ausweisung dieser Gebiete genehmigten Windenergieparkprojekte. 2011 soll überprüft werden, ob die Ausweisung weiterer Vorranggebiete für Windenergie notwendig wird.

Der Bundesverband WindEnergie e.V. ist zufrieden mit der erreichten Planungssicherheit:

„Der Raumordnungsplan für die Außenwirtschaftszone bringt Investitions- und Planungssicherheit für die Offshoreindustrie in Deutschland“, erklärte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. „Nach der EEG-Novelle 2009 setzt der heute verabschiedete Raumordnungsplan ein weiteres positives Signal für den Beginn der Windenergie auf hoher See.“ [..]

Der heutige Raumordnungsplan AWZ regelt eine erste Tranche von ca. 11.000 Megawatt. Die Festlegungen tragen der „Strategie der Bundesregierung zur Windenergienutzung auf See“ sowie dem „Integrierten Klima- und Energieprogramm der Bundesregierung“ Rechnung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 Windkraftanlagen mit einer Kapazität von ca. 25.000 Megawatt zu installieren. „Diese ambitionierte Marke ist nur zu schaffen, wenn weitere Tranchen der Raumordnung für die Nutzung der Windenergie auf hoher See folgen“, so Albers.

Wenn die geplanten Projekte in Nord- und Ostsee realisiert werden, kann Deutschland auch im Offshore-Bereich eine weltweite (immer noch?) Führungsposition wie bei der Windenergie an Land erreichen. Dazu müssen aber alle bürokratischen Hemmnisse abgebaut und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden.

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