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Änderungen im Marktanreizprogramm nach Einführung des EEWärmeG

Mit dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, bekannt als Erneuerbare Energien Wärmegesetz, wird die Nutzung von erneuerbaren Energien im Neubau quasi zum Standard. Damit ändern sich zwangsläufig auch die Förderbedingungen, denn die Vorraussetzungen sind nun anders. Mit einer zeitlichen Verzögerung sind nun zum 01. März 2009 die Änderungen im Marktanreizprogramm in Kraft getreten, die Änderungen habe ich vom TGA-Fachplaner übernommen.

Zunächst gibt es, wie zu erwarten war, geringere Zuschüsse für den Neubau. Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25% geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt von dieser Kürzung jedoch unberührt.

Weitere Änderungen werden im TGA-Fachplaner wie folgt aufgeführt:

Ausführliche Informationen zum Marktanreizprogramm bietet die BAFA als Förder-Instanz.

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