Website-Icon Energieblog energynet

Kein Energieausweis und dann?

Ab dem 1. Januar wird der Energieausweis für alle Wohngebäude verpflichtend. Das heißt, dass bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses der Energieausweis vorgelegt werden muss. Kann ein Energieausweis nicht vorgelegt werden, kann es teuer werden, so berichtet der Value5Energy Blog.

Immobilienbesitzer, die ab diesem Stichtag keinen Energieausweis vorlegen können, müssen unter Umständen mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Wenn ein potentieller Käufer oder Mieter einen Energieausweis verlangt, und dieser nicht vorgelegt werden kann, so kann er dies dem Ordnungsamt (oder Bauamt?) melden. So ist die Theorie.

Die Praxis zeigt bisher eine andere Erfahrung. Mietinteressanten, die nach dem Energieausweis gefragt haben, hatten keine Chance mehr auf die Wohnung, so ein Bericht des Berliner Mietervereins. Vielleicht hilft ja der Hinweis auf die Geldstrafe weiter und macht etwas Druck.

Denn mit guten Werten im Energieausweis wird für Interessenten die Wohnung oder das Haus attraktiver und ein positives Werbemittel.

Die mobile Version verlassen