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Wie macht sich der Energieausweis bei der Wohnungssuche?

Der Energieausweis – seit 01. Juli für Wohnungebäude, die vor 1965 fertiggestellt wurden ist er Pflicht – und muss bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Wie ist das nun in der Praxis, fast zwei Monate nach Beginn der Ausweispflicht?

Der Berliner Mieterverein ist der Frage nachgegangen, wie der Blog der rbb-Abendschau berichtet.

In 38 % der Fälle war der Energieausweis gänzlich unbekannt oder nicht vorhanden und in 34 % wurde er erst auf Nachfrage als „vorhanden“ bezeichnet. 11 % der Anbieter wollten ihn erst bei einer Besichtigung präsentieren oder an einem anderen Ort als der angebotenen Wohnung. In immerhin 9 % der Bewerbungen führte die Nachfrage zu einem Ausschluss des Bewerbers, weil man offenkundig den rechtskundigen Mieter nicht wünscht. Dieses Ergebnis erbrachte eine Auswertung von Wohnungsbewerbungen, die der Berliner Mieterverein e.V. im Juli/August 2008 vornahm.

Der Berliner Mieterverein folgert daraus, dass Vermieter und Verkäufer verpflichtet werden müssen, den Energieausweis vorzulegen – nur zugänglich zu machen reiche nicht aus. Somit wird der Energieausweis eher zu einem Anmietungshindernis für den Mieter.

Seit Juli müssen Vermieter und Verkäufer einer Immobilie, die vor 1965 bezugsfertig wurde, dem potenziellen Mieter oder Erwerber einen Energieausweis zugänglich machen. Doch diese Pflicht wird von den Vermietern unterlaufen, so das Ergebnis einer Untersuchung des Berliner Mietervereins (BMV), dessen Beauftragte sich im Juli/ August 2008 auf 167 Wohnungsinserate in Zeitungen und Internet beworben hatten. Die Auswertung zeigt, dass der Energieausweis nicht das Transparenzinstrument ist, das er sein soll, sondern noch schlimmer ist, so Vetter, dass in jedem zehnten Fall die Frage nach dem Energieausweis den Mieter aus dem Kreis der Bewerber katapultiert. Damit droht der Energieausweis zu einem Anmietungshindernis für die Mieter zu werden.

Können sich Vermieter in Berlin solch ein Verhalten leisten? Gibt es so viele Miet-Interessenten? Ja, dieses Verhalten können sich Vermieter leider leisten, denn es fragt vermutlich nur ein geringer Teil der Wohnungs-Interessenten nach dem Energieausweis – wenn überhaupt einer danach fragt.

Wenn die Vermieter einen Energieausweis nicht vorlegen oder nicht zugänglich machen, stellt dies im Prinzip eine Ordnungswidrigkeit dar – und kann mit bis zu 15.000 EUR geahndet werden. Aber, macht es Sinn einen Vermieter zum Energieausweis zu zwingen?

Der Energieausweis wird noch einige Zeit brauchen, bis er sein Ziel erfüllt – und für Transparenz bei den Heizkosten sorgt – und zum Klimaschutz beiträgt.

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