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Wohnungwirtschaft kritisiert Berliner EnEV-Durchführungsverordnung

Gestern hatte ich von der späten Verabschiedung der Berliner Durchführungsveordnung berichtet, heute lese ich von der Kritik der Wohnungswirtschaft aus Berlin und Brandenburg.

„Die neue Durchführungsverordnung ist Bürokratie ohne Klimanutzen. Sie verursacht mehr Verwaltungsaufwand und höhere Kosten, ohne dass dafür ein sachlicher Grund erkennbar ist“, so Ludwig Burkardt, Vorstandsmitglied beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU).

Die Wohnungswirtschaft kritisiert an der Berliner EnEV-Durchführungsverordnung vor allem die Einführung von „Sachverständigen für energiesparendes Bauen“. Während die neue Regelung die Prüfung der Einhaltung energetischer Vorschriften Berliner Ingenieuren vorbehält, konnte diese Aufgabe bislang auch von einer Vielzahl anderer qualifizierter Planer übernommen werden, beispielsweise den ausführenden Architekten. „Dadurch blieb die Bauausführung in einer Hand. Das sparte den Bauherren Zeit und Kosten. Die neue Regelung führt hier einen kostentreibenden Bremsklotz ein“, erläuterte Burkardt die ablehnende Position des BBU, die auch von anderen Wirtschaftsverbänden geteilt wird.

Die Wohnungswirtschaft stehe unter dem Zwang, die Energieeffizienz ihrer Wohnungsbestände noch weiter zu verbessern. „Da ist es kontraproduktiv, ihr durch zusätzliche Bürokratie Knüppel zwischen die Beine zu werfen“, unterstrich Burkardt. Statt energiesparende Modernisierungen durch mehr Verwaltungsaufwand zu erschweren, sollte der Berliner Senat eher auf verbesserte Anreize und den Abbau von Hemmnissen setzen.

Der Senat sei den Nachweis schuldig geblieben, dass die bisherige unbürokratischere Praxis nicht ausreichend gewesen wäre. Es sei daher nicht nachvollziehbar, welchen Nutzen sich der Senat von der neuen Sachverständigenregelung verspreche. Darüber hinaus sei die Regelung wettbewerbsfeindlich, weil sie die Ausübung der Sachverständigentätigkeit an einen Geschäftssitz in Berlin knüpfe. „Die Verordnung sollte deshalb besser ‚Verordnung zur Alimentierung Berliner Sachverständiger’ heißen“, so Burkardt. Von dem noch 2005 propagierten Ziel, mit einer Neufassung des Berliner Bauordnungsrechts Bürokratie abzubauen und Eigenverantwortung der Bauherren zu stärken, sei die jetzt vorgelegte Regelung weit entfernt. Darüber hinaus stifte die neue Regelung Verwirrung. Derzeit sei noch nicht einmal klar, welche Anforderungen die neuen Sachverständigen überhaupt erfüllen müssen. Burkardt: „Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass diese Regelungen nur für private Bauherren gelten.“ Öffentliche Bauherren seien von ihr ausgenommen.

Unter dem Dach des BBU sind in Berlin und dem Land Brandenburg 362 landeseigene, kommunale, private und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen mit zusammen 1,1 Millionen Wohnungen organisiert. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.

via Baufüsick

Das ist richtig, dass mit einer Kontrolle der Einhaltung der EnEV der Aufwand vergrößert wird. Allerdings sehe ich darin durchaus einen Sinn. Denn wenn, wie erwähnt der ausführende Architekt, die Einhaltung überprüfen soll, gibt es einen Gewissenskonflikt. Der Architekt wird vom Bauherr bezahlt und muss seine Interessen vertreten – im Zweifel werden dann in der Praxis lieber die Kosten reduziert anstatt auf der Einhaltung der Anforderungen zu bestehen. Das mag vielleicht legitim sein, aber wenn sich der Energiestandard in der Praxis von dem theoretischen Nachweis unterscheidet, dann ist dieser überflüssig.

Wie in anderen Bundesländern damit umgegangen wird, werde ich in weiteren Beiträgen aufzeigen. Was sind die Erfahrungen und Meinungen der Leser?

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