Berlin setzt Energieeinsparverordnung um
Wird es nicht langsam Zeit, nachdem die EnEV 2007 bereits zum 01.01.08 in Kraft getreten ist und am 01.01.08 die nächste Stufe der EnEV in Kraft treten wird? Aber besser als gar keine Durchführungsverordnung und immerhin soll die Einhaltung des Nachweises künftig geprüft werden, das ist ein deutlicher Schritt nach vorne. Nur kommt dieser Schritt reichlich spät. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Mit der EnEV-Durchführungsverordnung ist Berlin seiner Verpflichtung nachgekommen, die Vorgaben des Bundes zum energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden in Länderrecht umzusetzen. Seit dem 3. August 2008 ist die Verordnung rechtsgültig.
Bei der Umsetzung der EnEV 2007 wurde die Funktion eines Sachverständigen für energiesparendes Bauen geschaffen. Diese besonders qualifizierten Ingenieure werden durch das Land Berlin geprüft und sind in Zukunft für die Einhaltung der EnEV-Vorgaben zuständig. Stellen Sie einen Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben zum energetischen Bauen aus, bedarf es keiner weiteren Prüfung.
Eine wichtige Aufgabe der Sachverständigen ist die Überwachung von Bauausführungen an neu errichteten Gebäuden. Nur wenn dies geschieht, wird der Energieausweis für Neubauten ausgestellt. Ebenso sollen Gebäudeerweiterungen durch die Sachverständigen überwacht werden.
Auch bei Änderungen von Gebäuden im Bestand prüfen die Sachverständigen die Einhaltung der EnEV-Vorgaben. Dies betrifft Änderungen von Außenbauteilen und den Einbau von Anlagen der Heiz-, Kühl-, oder Raumlufttechnik sowie Anlagen der Warmwasserversorgung.
Zudem werden werden ab sofort die Nachweise über energetisches Bauen nicht mehr durch die Bauordnung geregelt, sondern durch die Berliner EnEV-Durchführungsverordnung.
Staatssekretärin Hella Dunger-Löper: „Die Umsetzung der EnEv in Landesrecht ist ein wichtiger Schritt, um Berlins ehrgeizige Ziele im Umweltschutz zu verwirklichen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht sich hier besonders in der Pflicht. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Umsetzung in Berliner Landesrecht zugleich eine Regelungslücke der EnEV 2007schließen konnten. Bislang war die fachliche Qualifikation der Personen, die Energieausweise ausstellen durften, auf die Beurteilung von Gebäuden im Bestand beschränkt. Die fachliche Qualifikation der Sachverständigen in Berlin wird sich jedoch auch auf den Neubau ausweiten.“
Infolge der Novellierung der EnEV 2007 sind für 2009 und 2012 Erhöhungen der primärenergetischen Anforderungen um jeweils 30% vorgesehen. In Berlin ist es heute schon verbindlich, bei Neubauten die geltende EnEV um mindestens 30% unterschreiten zu müssen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung strebt dies auch für Gebäude im Bestand an.
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