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Tempolimit statt Nutzungspflicht für erneuerbare Energien

Wir sind nicht die einzigen, die sich über das Wärmegesetz Gedanken machen und mit der Nutzungspflicht unzufrieden sind. Auch Interessenvertreter der Solarbranche machen einen Gegenvorschlag zur Heizung mit erneuerbaren Energien. So die Deutsche Gesellschaft für Sonnenergie e.V., die als Alternative eine Art Tempolimit der CO2-Emissionen von Heizungssystemen vorschlägt. Eine sehr interessante Lösung, die ich persönlich unterstütze und, die sicher mehr Anhänger finden wird, als die geplante Nutzungspflicht, auch wenn es vielleicht zu spät ist und sich nicht durchsetzen wird. Jetzt bin ich auf die Reaktionen da

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. begrüßt nachdrücklich den Vorstoß des Bundesumweltministers die Förderung der nachhaltigen klimaneutralen Wärme durch einen gesetzlichen Ansatz zu regeln. Die im Gesetzesvorschlag genannten Ziele sind deckungsgleich mit den Anliegen der DGS, dennoch sehen wir in dem vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Gesetzestext eine Vielzahl von technischen Problemen.

Erstmalig wird das Ordnungsrecht bemüht, dies ist aus Sicht der DGS nicht grundsätzlich abzulehnen, dennoch bedeutet es das Bauherren bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden können. Da das Gesetz starre Technologievorgaben macht, kann diese Kombination für die Akzeptanz des Gesetzes sehr problematisch werden. Auch bleiben Fragen ob ein Bauherr auch zu Bußgeldern verpflichtet werden kann, wenn ein Handwerker eine technisch nicht funktionsfähige Anlage abliefert oder falsch auslegt. Ebenfalls sieht die DGS als technisch-wissenschaftliche Organisation für erneuerbare Energien ein Problem im Bereich Solarthermie die Nutzungsverpflichtung in m² Kollektorfläche abzugelten, da hieraus kein direkter Bezug zum Wärmeertrag hergestellt werden kann. Diese sind nur einige ausgewählte Problemfälle von vielen Detailproblemen.

Knackpunkt Technologieoffenheit – keine gesetzliche Innovationsbremse!
Wichtig für die DGS als technisch-wissenschaftliche Organisation ist das Credo, dass gesetzliche Maßnahmen keine Innovationen verhindern. Ebenfalls darf ein solcher Ansatz keine ganzheitlichen planerischen Ansätze wie Passivhäuser verhindern. Eine starre Festschreibung von Technologien ist deshalb der falsche Weg und führt zu einer Stagnation bei Innovationen. Diese wichtige Klimaschutzmaßnahme sollte so ausgestaltet werden, dass sie stimulierend auf Innovationen im Bereich Heizungen und Bauen wirkt, damit Deutschland als Technologieführer auf dem Heizungsmarkt nicht zurückfällt.

Lernen vom Verkehr – Vorschlag der EU Kommission: 120 gCO2/km
Das Terrain einer regenerativen Wärmegesetzes ist schwierig, deshalb hilft in einer solchen Situation oftmals der Blick auf die Strasse. Hier kann der Schlüssel zu einem innovativen und praktikablen Ansatz liegen. Die EU-Kommission hat im Verkehrssektor bewiesen, wie mit einer CO2-Emissionbegrenzung ein wirksamer sektoraler Klimaschutz angegangen werden kann. Im Heizungsmarkt angewandt könnte die Bundesregierung mit der gleichen Methode den gordischen Knoten der gesetzlichen Förderung Erneuerbarer Wärmeenergie durchtrennen und ein wirksames Instrument bereitstellen.

Die Argumente für einen CO2-Immissionschutz mit 240 gCO2/kWh Wärmeenergie:

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