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Neue Energieeffizienz-Vorschriften für Elektrogeräte ab 2015

Energie-Anforderung an Kaffeemaschinen, Foto: ro18ger  / pixelio.de
Neue energetische Anforderungen an Warmhaltezeit bei Kaffeemaschinen, Foto: ro18ger / pixelio.de

Mit dem neuen Jahr gibt es auch immer neue Regeln, neue Verordnungen oder neue Gesetze. So ist es auch wieder in diesem Jahr bei mehreren Elektrogeräten des täglichen Bedarfs. Wenn diese neu auf den Markt gebracht werden, müssen sie jetzt einige neue Vorschriften einhalten. Auch für Online-Händler gibt es neue Regelungen. Diese Informationen habe ich für Euch in diesem Beitrag zusammen gefasst.

Energielabel auch im Onlinehandel Pflicht

Im stationären Handel kennen wir schon lange die Energielabel auf den Geräten der weißen Ware, auf Fernseh-Geräten, bei der Beleuchtung und seit neuestem auch beim Staubsauger. Das Energielabel zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs der Geräte klebt im Handel auf allen Geräten zur Information für die Kunden.

Bisher waren einzelne Angaben aus dem Energielabel, wie die Energieeffizienzklasse oder der Stromverbrauch, ausreichend. Jetzt müssen Kunden auch beim Online-Kauf das Energielabel als Grafik einsehen können oder in Form einer Verlinkung zum Energielabel, bzw. Produktdatenblatt.

Die Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung der Bundesregierung.

Nicht wundern, wenn man noch kein Energielabel sieht bei den Online-Händlern seines Vertrauens. Denn die Regelung greift nur für neue Artikel, bzw. neue Produktmodelle, die ab diesem Jahr in den Handel gebracht werden. Weitere Informationen gibt es in einem ausführlichen Beitrag eines Anwalts im Idealo-Blog.

Neues Energielabel für Backöfen

Beim Backofen spielte das Energielabel bislang keine große Rolle. Das lag zum einen daran, dass der Energieverbrauch bisher deutlich geringer war als bei Waschmaschine, Kühlschrank, Geschirrspüler und Wäschetrockner, und zum anderen daran, dass fast alle Geräte auf dem Markt die Energieeffizienzklasse A hatten.

Mit dem neuen Energielabel für Backöfen, kann sich dies künftig ändern. Es gilt für alle Geräte, die neu auf den Markt gebracht werden. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Energielabel jetzt auch für Dunstabzugshauben

Von den größeren stationären Geräten in der Küche fehlte bislang noch die Dunstabzugshaube beim Energielabel. Das sind die wichtigsten Infos zum Energielabel für neue Dunstabzugshauben:

Energie-Anforderungen an Kaffeemaschinen

Es gibt zwar noch kein Energielabel für Kaffeemaschinen, aber dafür eine einzelne Anforderung. Diese betrifft die maximale Warmhaltezeit von Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne. Sie müssen sich  spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten.

Energie-Anforderungen an netzwerkfähige Geräte

Vernetzung von elektrischen Geräten aller Art ist momentan ein großer Trend. Nach der Ökodesign-Richtlinie dürfen jetzt neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router und Modems), eine maximale Leistungsaufnahme von nur noch 6 bzw. 12 Watt im Ruhezustand haben. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Somit wird der Stromverbrauch minimiert, wenn sie nicht benötigt werden.

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