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Was tun wenn sich die geplante Photovoltaik-Anlage nicht mehr lohnt?

Nach der Verkündung der neuen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden sicher einige Interessenten oder Investoren sich Gedanken machen über die geplante Investition. Wer sich überlegt und durchgerechnet hat, ob die geplante oder vielleicht schon bestellte Anlage noch finanziell lohnt, macht sich vielleicht Gedanken, ob er die Anlage wieder stornieren soll – von einem Fall habe ich bereits gelesen. Die Verunsicherung darüber im Markt scheint jedenfalls sehr groß zu sein.

Wer den Auftrag zur Lieferung und Montage bereits erteilt hat, der hat vielleicht noch Chancen, dass die Inbetriebnahme noch vor dem 09.03.2012 erfolgt und damit noch die aktuelle Einspeisevergütung erhält. Was genau die Inbetriebnahme nach §3 Nr. 5 im EEG bedeutet und was dabei zu beachten ist, wird ausführlich erläutert in einem Blogbeitrag der Rechtsanwälte in Partnerschaft Flaig Ritterhoff aus Freiburg im Breisgau.

Wer die Inbetriebnahme noch vor dem Stichtag schafft, kann sich glücklich schätzen. Was aber, wenn eine Inbetriebnahme nicht mehr geschafft werden kann, aus welchen Gründen auch immer? Auch dazu gibt der Artikel der Anwälte Auskunft und gibt erste Auskünfte zu den Themen Preisanpassung, Widerruf oder Kündigung eines Kaufvertrags.

Schön, dass es auch bloggende Anwälte gibt, die sich auf den Bereich Erneuerbaren Energien spezialisiert haben.

 

 

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