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E.ON gefährdet flächendeckend Geothermiepotenziale

Ob das Thema CCS zu einem Schwerpunktthema wird, ist noch offen (siehe Abstimmungs- und Vorschlagskasten in der rechten Spalte), aber es wird sicher einiges zu berichten geben.

Im Elbe-Weser-Dreieck in den Landkreisen Wesermarsch und Cuxhaven hat die E.ON Gas Storage GmbH (EGS), Moltkestraße 76, 45138 Essen, beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) insgesamt vier Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis gem. §7 Bundesberggesetz (BBergG) zur Aufsuchung von Sole gestellt. Die Erlaubnis soll zunächst für fünf Jahre befristet gelten. Die Nordsee-Zeitung vom 10.06.2009 spricht sogar von Anträgen beim LBEG für geologische Untersuchungen in 17 Landkreisen im Wesergebiet.

Der Deutsche Bundestag wird über das im Entwurf vorliegende CCS-Gesetz möglicherweise in dieser Woche entscheiden. Dazu Hartmut Gaßner, Präsident des GtV – Bundesverbandes Geothermie: „E.ON zeigt keinen Respekt vor dem Gesetzgeber. LBEG sollte den Versuch der Gesetzumgehung zurückweisen.“

Wie vom GtV-Bundesverband Geothermie in den vergangenen Wochen wiederholt hervorgehoben, zielen die großen Energieversorgungsunternehmen auf weitflächige Untersuchungsräume für CO2-Ablagerungen ab, die die Geothermienutzung ausschließen werden. Hartmut Gaßner: „Wenn E.ON-Vertreter tatsächlich behaupten sollten, Geothermie sei nur in Oberflächen-Schichten bis 200 m Tiefe sinnvoll, dann arbeiten sie mit Fehlinformationen. Der Deutsche Bundestag muss die Geothermie durch ein Gesetz wirksam schützen und den Vorrang der Erneuerbaren Energien absichern!“

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