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Checkliste für den Energieausweis

Wer eine Wohnung oder ein Haus sucht, darf vom 1. Januar 2009 an den Energieausweis für jede Immobilie verlangen. Der Vermieter oder Verkäufer muss Käufern oder Neumietern unverzüglich einen Energieausweis zugänglich machen, sonst drohen ihm möglicherweise bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Wenn potenzielle Kunden das Haus oder die Wohnung besichtigen, könnte der Besitzer im Treppenhaus oder Flur den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 2008 bereits für Häuser Baujahr 1965 oder älter. Ab 1. Januar 2009 wird sie für alle Immobilien am Wohnungsmarkt zur Pflicht.

Bis zum 30. September 2008 konnten alle Hausbesitzer zudem frei wählen, ob sie sich den aufwändigeren Bedarfsausweis oder den günstigeren Verbrauchsausweis ausstellen lassen. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt jedoch seit dem 1. Oktober 2008 für Hausbesitzer: In bestimmten Fällen müssen sie sich den teureren Bedarfsausweis ausstellen lassen. In welchen Fällen benötigt ein Verkäufer oder Vermieter überhaupt einen Bedarfsausweis? Die Stuttgarter Architektin Melita Tuschinski hat in ihrem Internet-Portal zum Energieausweis www.EnEV-online.de eine kostenfreie Checkliste veröffentlicht. Interessenten können hier Schritt für Schritt nachvollziehen, ob sie einen Bedarfsausweis für ihr Wohnhaus benötigen.

Den aufwändigeren Bedarfsausweis berechnet der Aussteller aufgrund des theoretischen Energiebedarfs des Wohnhauses und den einfacheren Verbrauchsausweis erstellt er anhand des gemessenen Energieverbrauchs des Vorbesitzers oder Vormieters. Wer diese Energieausweise ausstellt, regelt die EnEV bundesweit. Es sind Architekten, Ingenieure und Energieberater. Im Internet können Hausbesitzer einen Aussteller in ihrer Nähe finden, beispielsweise bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) www.dena-energieausweis.de oder im Portal www.EnEV-online.biz/energieausweis. In EnEV-online finden Hausbesitzer, Vermieter und Mieter auch zusätzliche Informationen zur Energieeinsparverordnung. Dort können sie auch die Broschüre „Kurzinfo Energieausweis“ und den „EnEV-Kalender“ mit Terminen und Fristen bestellen.

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