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Energieausweis in Österreich

Die Einführung des neuen Energieausweises beruht auf einer europäischen Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“. Daher sind auch andere europäische Länder davon betreffen und führen einen Energieausweis ein. Zahlreiche Leser von energynet.de stammen aus Österreich, wie ich den Kommentaren entnehmen kann, daher interessiert mich natürlich besonders wie der Energieausweis in Österreich umgesetzt wird.

In Österreich sieht das alles erst mal komplizierter aus, denn Wikipedia schreibt dazu:

Österreich hat im Mai 2006 ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten beschlossen. Die Landesgesetze regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und umfassender Sanierung sowie alle Regeln über Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis. Mit 1.1.2008 für Neubauten und mit 1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis in der gesamten Alpenrepublik zum Pflichtpapier, im Bundesland Oberösterreich gibt es ihn schon seit 1999 und mehr als 100.000 Energeiausweise wurden dort bereits ausgestellt. Aufgrund der föderalistischen Gesetzeslage in Österreich – Bau- und Energiegesetze unterliegen der Landesgesetzgebung – wird es laut Bundesverfassung innerhalb Österreichs keine einheitlichen Gesetze geben. Jedoch einigten sich acht Bundesländer (Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg, Tirol und Kärnten) auf weitgehend einheitliche Berechnungs-Standards. Salzburg wird eigene Normen festlegen.

Die Ausstellerbefugnis in Österreich regelt der jeweilige Landesgesetzgeber.

Mehr Informationen gibt es bei Energieagentur von Österreich, auch genannt Austrian Energy Agnency. Dort sind auch detailliertere Angaben zur Umsetzung in den einzelnen Bundesländern zu erfahren.

Aus einer Pressemeldung der Energieagentur habe ich noch etwas interessantes zum Energieausweis für Bestandsgebäude erfahren:

Beim Neubau ist davon auszugehen, dass der Energieausweis als Nebenprodukt der ohnehin notwendigen bautechnischen Nachweise ohne Mehraufwand und daher ohne Mehrkosten im Zuge der Einreichplanung erstellt werden kann. Die weitaus überwiegende Zahl von Energieausweisen wird jedoch für Bestandsgebäude ausgestellt werden. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, haben sich die Bundesländer auf ein vereinfachtes Verfahren für Energieausweise im Bestand verständigt. Demnach wird es ein vereinfachtes Verfahren für die Erhebung der Gebäudegeometrie und für die energetischen Kennwerte der einzelnen Bauteile geben. Für Wände, Decken, Fenster etc. werden typische U-Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des jeweiligen Gebäudes herangezogen. Übliche Heizungssysteme werden über eine Endenergieaufwandszahl abgebildet, die mittels Tabellen ermittelt werden kann. Die Details dieses vereinfachten Verfahrens werden im Leitfaden „Energietechnische Verhalten von Gebäuden“ festgelegt. Dieser Leitfaden wird derzeit im Rahmen der Harmonisierung der Bauordnungen der Bundesländer erstellt.

Dort kommt man also mit einem einfachen Verfahren aus, während in Deutschland eine neue Software-Sparte mit extra Programmen zur EnEV aufgebaut wird. Diese Lösung klingt für mich interessanter. Interessant ist auch, dass in der gleichen Pressemeldung die Kosten im Bereich von 300,- € bis 500,- € liegen, oberhalb der in Deutschland genannten Werte.

angeregt u.a. durch den Immobilien-Energieausweis-Blog

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