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KfW-Förderbedingungen an EnEV 2007 angepasst

Ein Beitrag von Frau Bettina Gehbauer-Schumacher, PR-Beraterin (DPRG), Dipl.-Ing. Architektur (TU), Freie Journalistin als erster Artikel einer Serie zur Energieeinsparverordnung

Die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) führte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dazu, einzelne Förderbedingungen ihrer wohnwirtschaftlichen Programme entsprechend anzupassen:

Die neuen Regelungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1. Oktober 2007 bei der KfW eingehen. Zudem will die KfW ein Qualitätssicherungskonzept für die Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren einführen. Im ersten Schritt sollen Vor-Ort-Überprüfungen der geförderten Maßnahmen durch einen unabhängigen externen Sachverständigen durchgeführt werden können.

Die Merkblätter der KfW finden Sie unter: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkbltter.jsp.

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