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Problem Datenschutz beim Energieausweis

Gestern berichtete jabamaro von geplanten Musterprozessen der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund gegen den gerade eingeführten Energieausweis. Wieder einmal scheint wohl bei der Einführung des Energieausweises etwas nicht durchdacht, bzw. unausgereift zu sein.

Es geht dabei um die Verbrauchsdaten der Mieter, wenn die Abrechnung der Mieter direkt mit dem Energieversorger, bzw. Wärmelieferanten erfolgt. Um einen verbrauchsabhängigen Energieausweis erstellen zu können, benötigt der Vermieter die Verbrauchsdaten der letzten 5 Jahre. Was ist aber, wenn der Mieter die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis auf den Datenschutz verweigert? Kann der Vermieter die Daten vom Versorger bekommen? Er hat immerhin ein Recht darauf, es geht schließlich um die Erfüllung einer gestzlichen Pflicht. Aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen diese Auffassung. Es geht in den geplanten Musterprozessen um die Bedenken des Verbandes, „ob bei der Erstellung des Energieausweises datenschutzrechtliche Belange gewahrt werden“.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema gibt es direkt bei der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund.

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