Problem Datenschutz beim Energieausweis
Gestern berichtete jabamaro von geplanten Musterprozessen der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund gegen den gerade eingeführten Energieausweis. Wieder einmal scheint wohl bei der Einführung des Energieausweises etwas nicht durchdacht, bzw. unausgereift zu sein.
Es geht dabei um die Verbrauchsdaten der Mieter, wenn die Abrechnung der Mieter direkt mit dem Energieversorger, bzw. Wärmelieferanten erfolgt. Um einen verbrauchsabhängigen Energieausweis erstellen zu können, benötigt der Vermieter die Verbrauchsdaten der letzten 5 Jahre. Was ist aber, wenn der Mieter die Herausgabe der Daten mit dem Hinweis auf den Datenschutz verweigert? Kann der Vermieter die Daten vom Versorger bekommen? Er hat immerhin ein Recht darauf, es geht schließlich um die Erfüllung einer gestzlichen Pflicht. Aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen diese Auffassung. Es geht in den geplanten Musterprozessen um die Bedenken des Verbandes, „ob bei der Erstellung des Energieausweises datenschutzrechtliche Belange gewahrt werden“.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema gibt es direkt bei der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund.
Bleibt wirklich spannend wie das ausgeht….
Ich gehe davon aus, das Ihr hier uns die neusten Informationen dazu geben werdet 😉
yepp, es bleibt also spannend 🙂
Der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Daher darf er die Verbrauchsdaten vom Energieversorger anfordern, so berichtet Haus & Grund von einigen Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen. Beim Energieausweis gibt es dazu, jedenfalls noch kein Urteil.
tja, ich denke nicht, dass der Vermieter ein Recht auf Herausgabe der Verbrauchsdaten vom Versorger hat, auch wenn er diese Daten für den Energieausweis benötigt. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Also der Energieverbrauch fällt nun wirklich nicht unter die Privatsphäre. Am besten man beschwert sich, dass auf einem Personalausweis Größe und Augenfarbe vermerkt werden…