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5 Kommentare

  1. Der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Daher darf er die Verbrauchsdaten vom Energieversorger anfordern, so berichtet Haus & Grund von einigen Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen. Beim Energieausweis gibt es dazu, jedenfalls noch kein Urteil.

  2. tja, ich denke nicht, dass der Vermieter ein Recht auf Herausgabe der Verbrauchsdaten vom Versorger hat, auch wenn er diese Daten für den Energieausweis benötigt. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.

  3. Also der Energieverbrauch fällt nun wirklich nicht unter die Privatsphäre. Am besten man beschwert sich, dass auf einem Personalausweis Größe und Augenfarbe vermerkt werden…